GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller AD Vimotion GmbH
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Auftraggeber AD Vimotion GmbH
Kelterstrasse 40
72669 Unterensingen
QM-Nr.: 1510211010
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OXIGIN 18
Typ OXIGIN 18-9020
Radgröße 9,0 Jx20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
K1 OXIGIN 18-9020 K1 / Ø76.9x72.6 5/120/72,6 32 750 2300
K1 HD OXIGIN 18-9020 K1 HD / Ø76.9x72.6
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49244
Herstellerzeichen AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung OXIGIN 18-9020 .. (s.o.)
Radgröße 9,0 Jx20 H2
Einpresstiefe ET: .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33
S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 30
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller AD Vimotion GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT 100-240 235/35R20 K1a K2b T92 0A1 A01 A02
3-V 100-240 245/35R20 K1a K2b T95 A04 A05 A08
e1*2007/46*0559*.. 100-240 255/35R20 K1c K2b K5a T93 A09 A12 A14
100-240 275/30R20 K2c K6g K6i K8h R03 T93 A18 A58 Flh
V20 S01
BMW 3er-Reihe 85-250 225/35R20 K1c K2c T90 0A1 A01 A02
3L 85-250 245/30R20 K1c K2c K6g K8h T90 A04 A05 A08
e1*2007/46*0314*05-.. 85-250 255/30R20 K2c K6g K8h R03 T92 A09 A12 A14
- ab Modell 2012 A18 A57 Lim
V20 S03
BMW 3er-Touring 85-147 225/35R20 K2c R03 T90 0A1 A01 A02
3K, 3K-N1 85-147 245/30R20 K1c K2c K6g K8h T90 A04 A05 A08
e1*2007/46*0315*06-.. 85-250 225/35R20 K1c R02 T90 A09 A12 A14
e24*2007/46*0022*03- 85-250 255/30R20 K2c K6g K8h R03 T92 A18 A57 Car
- ab Modell 2013 V20 S01
BMW 4er-Coupé 120-250 225/35R20 K1a K2b T90 0A1 A01 A02
3C 120-250 235/30R20 K1a K2b R70 T88 A04 A05 A08
e1*2007/46*0316*08-.. 120-250 245/30R20 K1c K2b K6g K8d T90 A09 A12 A14
120-250 255/30R20 K2c K6g K8h R03 T88 T92 A18 A57 Cpe
V20 S01
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/35R20 K1a T95 0A1 A01 A02
HY 225, 235 275/30R20 K2b R03 T97 A04 A05 A08
e1*2007/46*0323*.. A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung A18 A58 L05
Lim V20 S01
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 K1a T95 0A1 A01 A02
5L 100-330 275/30R20 K2b K4i K6i K8e R03 T93 T97 A04 A05 A08
e1*2007/46*0363*.. A09 A12 A14
- mit Allradlenkung A18 A58 L04
Lim V20 S01
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 K1a T95 0A1 A01 A02
5L 100-330 275/30R20 K2b R03 T93 T97 A04 A05 A08
e1*2007/46*0363*.. A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung A18 A57 L05
Lim V20 S01
BMW 5er-Touring 100-330 245/35R20 K1a R02 T95 150 0A1 A01 A02
5K, K-N1 100-330 275/30R20 K2b K4i K6i K8e R03 T97 150 A04 A05 A08
e1*2007/46*0455*.., 150, 190 245/35R20 K1a NoD T95 150 A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*.. A18 A58 Car
- mit Allradlenkung F40 L04 V20
S01
BMW 5er-Touring 100-330 245/35R20 K1a R02 T95 150 0A1 A01 A02
5K, K-N1 100-330 275/30R20 K2b R03 T97 150 A04 A05 A08
e1*2007/46*0455*.., 150, 190 245/35R20 K1a NoD T95 150 A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*.. A18 A57 Car
- ohne Allradlenkung F40 L05 V20
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49244 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
Hersteller AD Vimotion GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 6er-Reihe 230-330 245/35R20 T91 T95 0A1 A02 A04
6C 230-330 275/30R20 A01 K2b R03 T93 T97 A05 A08 A09
e1*2007/46*0562*.. A12 A14 A18
Cbo Cpe L06
V20 S01
BMW X3 100-230 245/40R20 K1a K2b T95 T99 0A1 A01 A02
X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1a K1b K2b K6v T93 T97 A04 A05 A08
e1*2007/46*0512*..; 100-230 265/35R20 K1a K1b K2b K6v T95 T99 A09 A12 A14
e1*2007/46*0454*.. 100-230 275/35R20 K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a A18 B90 V20
S01
BMW X3 100-210 245/35R20 K1b K2b T95 0A1 A01 A02
X83 100-210 255/35R20 K1a K1b K2b T93 T97 A04 A05 A08
e1*2001/116*0249*.. 100-210 265/35R20 K1c K2b T95 T99 A09 A12 A14
A18 S02
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
150 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
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A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55023313 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
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K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/45R20 255/40R20
Nr. 4 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 5 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 7 245/45R20 275/40R20
Nr. 8 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 9 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 10 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 11 255/45R20 285/40R20
Nr. 12 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 13 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 14 265/45R20 295/40R20
Nr. 15 275/35R20 305/30R20
Nr. 16 275/40R20 315/35R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 13. Januar 2014 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt;
Ohne HD: ohne Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Mit HD: mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 13. Januar 2014
Coen 00204560.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim