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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            E
Typ                               E-807
Radgröße                          8Jx17EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B9           E 807 B9/Z18 Ø76-72,6                 5/120/72,6         20        785    2135

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47014
Herstellerzeichen                 ALUTEC
Radtyp und Ausführung             E 807 (s.o.)
Radgröße                          8Jx17EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  30,5
S03       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      140                  32,5
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                  30,5
S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  35
S06       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT               100-250        225/55R17   K1c K2a K2b K5a K6g K6i K8h         A01 A12 A14
3-V                      100-250        235/50R17   K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h     A21 A57 BW7
e1*2007/46*0559*..       100-250        235/55R17   K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h     Flh V17 S06
                         100-250        245/50R17   K2c K6h K6i K8n R03
                         100-250        255/50R17   K2c K6h K6i K8n R03
BMW 3er-Reihe            85-225         225/45R17   K1c K41 K42 T90 T91 T93 T94         A01 A12 A14
390L, -/X                85-225         235/45R17   K1c K41 K42 T93 T94                 A21 Car Lim
e1*2001/116*             85-225         245/40R17   K1c K2b K41 K42 T91 T95             V17 S02
0308*00-08,
0344*00-05
BMW 3er-Reihe            85-240         225/45R17   K5a K6b T90 T91 T93 T94             A01 A12 A14
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-   85-240         235/45R17   K5a K6b T93 T94                     A21 Car K1c
N1                       85-240         245/40R17   K5b K6b K8d T91 T93                 K2b Lim V17
e1*2001/116*                                                                            S02
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe            90-240         225/45R17   K1c K41 K42 M+S T90 T91             A01 A12 A14
392C, 390X, 3C           90-240         225/45R17   K1c K41 K42 T90                     A21 Cbo Cpe
e1*2001/116*0346*..,     90-240         235/45R17   K1c K41 K42 K43 T93 T94             V17 S02
e1*2001/116*0344*..;     90-240         245/40R17   K2b K42 R03 T91 T95
e1*2007/46*
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe            85-250         225/45R17   K1c K2c K6g K8h T91                 A01 A12 A14
3L                       85-250         235/45R17   K1c K2c K6g K8h                     A21 A57 BW7
e1*2007/46*0314*05-..                                                                   Lim V17 S06
- ab Modell 2012
BMW 3er-Touring          85-250         225/45R17   K1c K2c K6g K8h T91                 A01 A12 A14
3K, 3K-N1                85-250         235/45R17   K1c K2c K6g K8h                     A21 A57 BW7
e1*2007/46*0315*06-..                                                                   Car V17 S06
e24*2007/46*0022*03-
- ab Modell 2013
BMW 4er-GranCoupé     100-250           225/45R17   K1c K2b K6g K8d                     A01 A12 A14
3C                    100-250           225/50R17   K1c K2c K5c K6h K6i K8m             A21 A57 BW7
e1*2007/46*0316*10-.. 100-250           235/45R17   K1c K2c K6g K8h                     Lim V17 S06
                      100-250           245/45R17   K1c K2c K5c K6h K6i K8m
BMW 4er-Reihe         120-250           225/45R17   K1c K2b K6g K8d                     A01 A12 A14
3C                    120-250           225/50R17   K1c K2c K5c K6h K6i K8m             A21 A57 BW7
e1*2007/46*0316*08-.. 120-250           235/45R17   K1c K2c K6g K8h                     Cbo Cpe V17
                      120-250           245/45R17   K1c K2c K5c K6h K6i K8m             S06
BMW 5er-Reihe         110-270           225/50R17   A32 R37 T93 T94                     A14 A21 A58
560L                  110-270           235/45R17   A32 R37 T93 T94                     B03 Lim V17
e1*2001/116*0230*..   110-270           245/45R17   A12                                 S04




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Touring          110-270        225/50R17   A32 R37 T93 T94                     A14 A21 A58
560L                     110-270        235/45R17   A32 R37 T93 T94                     B03 Car V17
e1*2001/116*0230*..      110-270        245/45R17   A12 T95                             S04
BMW 7er-Reihe            105-240        225/55R17   A10 R37 T01 T97                     A14 A21 R21
7/G                      105-240        235/55R17   A10 R35 T97 T99                     V17 S02
e1*93/81*0007*..,        105-240        245/45R17   A12 T95 T99
e1*98/14*0007*..         105-240        245/50R17   A01 A12 K41 R02 T98 T99
                         105-240        245/50R17   A12 R03 T98 T99
                         105-240        255/45R17   A01 A12 K1a K41 T02 T98
                         105-240        255/50R17   A01 A12 K42 K56 R03
BMW 7er-Reihe            150-200        225/60R17   R09 T99                             A07 A10 A14
765                      150-200        225/60R17   M+S R37 T99                         A21 B03 S03
e1*98/14,2001/116*       150-270        245/55R17
0172*00-06               150-270        255/50R17
BMW 7er-Reihe            155-242        225/60R17   A30 M+S 157                         A07 A14 A21
765                      155-270        245/55R17   A12 157                             S03
e1*2001/116*             155-270        255/50R17   A12
0172*07-..
BMW X1                   85-190         225/50R17   K1c K2b                             A01 A12 A14
X1, X-N1, X1-N1          85-190         235/45R17   K1c K2b                             A21 V17 S04
e1*2007/46*0275*..;      85-190         245/45R17   K1c K2b
e1*2007/46*0454*..;      85-190         255/45R17   K1c K2b K5v K6v
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                   100-210        225/60R17   K1a K1b K2b K6v                     A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-210        235/55R17   K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a         A21 B03 B90
e1*2007/46*0512*..;      100-210        245/55R17   K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a         S05
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X4                   100-210        225/60R17   K1a K1b K2b K6v                     A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-210        235/55R17   K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a         A21 B03 B90
e1*2007/46*              100-210        245/55R17   K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a         S06
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4                   100-210        225/60R17   K1a K2b K6v                         A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-210        235/55R17   K1a K2b K4i K4w K6x K8a             A21 B03 B90
e1*2007/46*              100-210        245/55R17   K1a K2b K4i K4w K6x K8a             KMV S06
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen
BMW Z4                   115-190        225/45R17   K1a K1b K2b                         A01 A12 A14
Z89, ZR                  115-190        235/40R17   K1c K2b K4i                         A21 Cbo V17
e1*2001/116*0499*..,     115-190        235/45R17   K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d         S02
e1*2007/46*0373*..       115-190        245/40R17   K1c K2b K4i K5i K7d
                         225,250        225/45R17   K1a K1b K2b M+S
                         225,250        235/45R17   K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d M+S
                         225,250        245/40R17   K1c K2b K4i K5i K7d M+S




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 4 von 10
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

157      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1570 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 5 von 10

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                   UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 7 von 10

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 9 von 10

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/55R17     225/50R17
Nr.   2   215/40R17     245/35R17
Nr.   3   215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   4   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   5   225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr.   6   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr.   7   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr.   8   235/55R17     255/50R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                     Seite 10 von 10


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Oktober 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2007.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. Oktober 2014




Blauth                                                                00219089.DOC




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