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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49693 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0 J x 18 EH2+ Typ 29057
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                     O.Z. Spa
                                 Via Cartigliana, 125/C
                                 I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                 QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           Sparco Pro Corsa
Typ                              29057
Radgröße                         9,0 J x 18 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
001          29057 001 / ohne Ring                 5/120/72,6         39        725    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49693
Herstellerzeichen                OZ
Radtyp und Ausführung            29058 001
Radgröße                         9,0 J x 18 EH2+
Einpresstiefe                    ET 39
Herstelldatum                    Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5           Kegel 60°       110                   26
S03       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°          130                   27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0 J x 18 EH2+ Typ 29057
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Allrad         135-170        225/40R18     K1c K2b K42 K56 R35 T88 T92            0A1 A01 A02
346X                   135-170        235/40R18     K1c K2b K41 K42 K56 T91 T93            A04 A05 A08
e1*98/14*,2001/116*    135-170        245/35R18     K2c K42 K44 K56 R03 T88 T92            A09 A12 A15
0144*..                135-170        255/35R18     K2c K42 K44 K56 R03 R35 T90 T94        A21 Car Lim
                                                                                           R21 V18 S02
BMW 3er-Compact        85-141         225/40R18     K1c K2b K42 K56 T88 T92                0A1 A01 A02
346K                   85-141         235/40R18     G01 K1c K2b K41 K42 K56                A04 A05 A08
e1*98/14*0167*..,      85-141         245/35R18     K2c K42 K56 R03 T88 T92                A09 A12 A15
e1*2001/116*0167*..    85-141         255/35R18     K2c K42 K56 R03                        A21 V18 S02
BMW 3er-Reihe          77-170         225/40R18     K1c K2b K42 K56 R35 T88 T92            0A1 A01 A02
346C, 346R             77-170         235/40R18     G01 K1c K2b K41 K42 K56 T91 T93        A04 A05 A08
e1*98/14,2001/116*     77-170         245/35R18     K2c K42 K44 K56 R03 T88 T92            A09 A12 A15
0112, 0146*..          77-170         255/35R18     K2c K42 K44 K56 R03 R35 T90 T94        A21 Cbo Cpe
                                                                                           R21 V18 S02
BMW 3er-Reihe          77-170         225/40R18     K1c K2b K42 K56 R35 T88 T92            0A1 A01 A02
346L                   77-170         235/40R18     G01 K1c K2b K41 K42 K56 T91 T93        A04 A05 A08
e1*97/27*0097*..,      77-170         245/35R18     K2c K42 K44 K56 R03 T88 T92            A09 A12 A15
e1*98/14*0097*..       77-170         255/35R18     K2c K42 K44 K56 R03 R35 T90 T94        A21 Car Lim
                                                                                           R21 V18 S02
BMW X3                 100-230        255/45R18     K1a K2b 145                            0A1 A01 A02
X3, X-N1                                                                                   A04 A05 A08
e1*2007/46*0512*..;                                                                        A09 A12 A15
e1*2007/46*0454*..                                                                         A21 B90 S03
BMW Z4                 110-195        225/40R18     K1a K2b                                0A1 A01 A02
Z85                    110-195        235/35R18     K1c K2b                                A04 A05 A08
e1*2001/116*0219*..    110-195        235/40R18     G01 K14 K1c K2b                        A09 A12 A15
                       110-195        245/35R18     K2b R03                                A21 Cbo Cpe
                       110-195        255/35R18     K2c K42 K56 R03                        V18 S02

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49693 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 J x 18 EH2+ Typ 29057
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 6

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 J x 18 EH2+ Typ 29057
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 6

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49693 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 J x 18 EH2+ Typ 29057
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 2    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 3    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 4    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 5    235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 6    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 7    235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 8    235/60R18      255/55R18
Nr. 9    245/35R18      255/35R18
Nr. 10   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 11   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 12   245/50R18      275/45R18
Nr. 13   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 14   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   255/50R18      285/45R18
Nr. 16   255/55R18      285/50R18
Nr. 17   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49693 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55015114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 J x 18 EH2+ Typ 29057
Hersteller                     O.Z. Spa

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Mai 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderradausführung 001 wird mit der Humpform EH2+ gefertigt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Mai 2014




Pohl                                                                 00210709.DOC




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