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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              46942*06



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 17 H2


Typ:                         SH780



Inhaber der ABE              Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:              DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 46942*06

Die ABE-Nr. 46942 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 17 H2 , Typ SH780, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55061507 (7.Ausfertigung) vom
17.06.2014 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

6                                    (2. Ausfertigung)
1, 21                                (3. Ausfertigung)
17                                   (4. Ausfertigung)
2, 3                                 (5. Ausfertigung)
12, 14                               (6. Ausfertigung)
5, 8, 9, 10, 11, 15, 18              (7. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 17.06.2014
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 10.07.2014
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55061507 (7.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
25.06.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46942*06


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SF43
Typ                             SH780
Radgröße                        17x8J
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/     tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                 (mm)
-            SH780 / Ø74,1xØ72,6                 5/120/72,6           20        785    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      46942
Herstellerzeichen               ww. YHI, ADV-Y, ADV-M
Radtyp und Ausführung           SH780 (s.o.)
Radgröße                        17x8J
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 RG.590
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   120                      26                 RG.590
S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   140                      28,3               RG.594
S05   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                      33                 RG.595
S06   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                      27,6               RG.593

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT               100-240        225/55R17   K1c K2a K2b K5a K6g K6i K8h        0A1 A01 A02
3-V                      100-240        235/50R17   K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h    A04 A05 A08
e1*2007/46*0559*..       100-240        235/55R17   K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h    A09 A12 A15
                         100-240        245/50R17   K2c K6h K6i K8n R03                A18 A58 BW7
                         100-240        255/50R17   K2c K6h K6i K8n R03                Flh V17 S06
BMW 3er-Reihe            85-225         225/45R17   K1c K41 K42 T90 T91 T93 T94        0A1 A01 A02
390L, -/X                85-225         235/45R17   K1c K41 K42 T93 T94                A04 A05 A08
e1*2001/116*             85-225         245/40R17   K1c K2b K41 K42 T91 T95            A09 A12 A15
0308*00-08,                                                                            A18 Car Lim
0344*00-05                                                                             V17 S02
BMW 3er-Reihe            85-240         225/45R17   K5a K6b T90 T91 T93 T94            0A1 A01 A02
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-   85-240         235/45R17   K5a K6b T93 T94                    A04 A05 A08
N1                       85-240         245/40R17   K5b K6b K8d T91 T93                A09 A12 A15
e1*2001/116*                                                                           A18 Car K1c
0308*09-..,0344*06-..                                                                  K2b Lim V17
e1*2007/46*                                                                            S02
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe            90-240         225/45R17   K1c K41 K42 M+S T90 T91            0A1 A01 A02
392C, 390X, 3C           90-240         225/45R17   K1c K41 K42 T90                    A04 A05 A08
e1*2001/116*0346*..,     90-240         235/45R17   K1c K41 K42 K43 T93 T94            A09 A12 A15
e1*2001/116*0344*..;     90-240         245/40R17   K2b K42 R03 T91 T95                A18 Cbo Cpe
e1*2007/46*                                                                            V17 S02
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe            85-250         225/45R17   K1c K2c K6g K8h T91                0A1 A01 A02
3L                       85-250         235/45R17   K1c K2c K6g K8h                    A04 A05 A08
e1*2007/46*0314*05-..                                                                  A09 A12 A15
- ab Modell 2012                                                                       A18 A57 BW7
                                                                                       Lim V17 S06
BMW 3er-Touring          85-250         225/45R17   K1c K2c K6g K8h T91                0A1 A01 A02
3K, 3K-N1                85-250         235/45R17   K1c K2c K6g K8h                    A04 A05 A08
e1*2007/46*0315*06-..                                                                  A09 A12 A15
e24*2007/46*0022*03-                                                                   A18 A57 BW7
- ab Modell 2013                                                                       Car V17 S06
BMW 4er-Reihe            120-250        225/45R17   K1c K2b K6g K8d                    0A1 A01 A02
3C                       120-250        225/50R17   K1c K2c K5c K6h K6i K8m            A04 A05 A08
e1*2007/46*0316*08-..    120-250        235/45R17   K1c K2c K6g K8h                    A09 A12 A15
                         120-250        245/45R17   K1c K2c K5c K6h K6i K8m            A18 A57 BW7
                                                                                       Cbo Cpe V17
                                                                                       S06
BMW 5er-Reihe            110-270        225/50R17   A32 R37 T93 T94                    0A1 A02 A04
560L                     110-270        235/45R17   A32 R37 T93 T94                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0230*..      110-270        245/45R17   A12                                A15 A18 A58
                                                                                       B03 Lim V17
                                                                                       S03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Touring        110-270        225/50R17   A32 R37 T93 T94                    0A1 A02 A04
560L                   110-270        235/45R17   A32 R37 T93 T94                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0230*..    110-270        245/45R17   A12 T95                            A15 A18 A58
                                                                                     B03 Car V17
                                                                                     S03
BMW 7er-Reihe          105-240        225/55R17   A10 R37 T01 T97                    0A1 A02 A04
7/G                    105-240        235/55R17   A10 R35 T97 T99                    A05 A08 A09
e1*93/81*0007*..,      105-240        245/45R17   A12 T95 T99                        A15 A18 R21
e1*98/14*0007*..       105-240        245/50R17   A01 A12 K41 R02 T98 T99            V17 S02
                       105-240        245/50R17   A12 R03 T98 T99
                       105-240        255/45R17   A01 A12 K1a K41 T02 T98
                       105-240        255/50R17   A01 A12 K42 K56 R03
BMW 7er-Reihe          150-200        225/60R17   R09 T99                            0A1 A02 A04
765                    150-200        225/60R17   M+S R37 T99                        A05 A08 A09
e1*98/14,2001/116*     150-270        245/55R17                                      A10 A15 A18
0172*00-06             150-270        255/50R17                                      B03 S04
BMW 7er-Reihe          155-242        225/60R17   A30 M+S                            0A1 A02 A04
765                    155-270        245/55R17   A12                                A05 A08 A09
e1*2001/116*           155-270        255/50R17   A12                                A15 A18 S04
0172*07-..
BMW X1                 85-190         225/50R17   K1c K2b                            0A1 A01 A02
X1, X-N1, X1-N1        85-190         235/45R17   K1c K2b                            A04 A05 A08
e1*2007/46*0275*..;    85-190         245/45R17   K1c K2b                            A09 A12 A15
e1*2007/46*0454*..;    85-190         255/45R17   K1c K2b K5v K6v                    A18 V17 S03
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                 100-190        225/60R17   K1a K1b K2b K6v                    0A1 A01 A02
X3, X-N1               100-190        235/55R17   K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a        A04 A05 A08
e1*2007/46*0512*..;    100-190        245/55R17   K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a        A09 A12 A15
e1*2007/46*0454*..                                                                   A18 B03 B90
                                                                                     S05
BMW Z4                 115-190        225/45R17   K1a K1b K2b                        0A1 A01 A02
Z89, ZR                115-190        235/40R17   K1c K2b K4i                        A04 A05 A08
e1*2001/116*0499*..,   115-190        235/45R17   K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d        A09 A12 A15
e1*2007/46*0373*..     115-190        245/40R17   K1c K2b K4i K5i K7d                A18 Cbo V17
                       225,250        225/45R17   K1a K1b K2b M+S                    S02
                       225,250        235/45R17   K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d M+S
                       225,250        245/40R17   K1c K2b K4i K5i K7d M+S

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9
A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 5 von 9
B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 6 von 9
K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 7 von 9
K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    205/55R17      225/50R17
Nr. 6    215/40R17      245/35R17
Nr. 7    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 8    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 9    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 10   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 11   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 12   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 13   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 14   235/50R17      255/45R17
Nr. 15   235/55R17      255/50R17
Nr. 16   235/60R17      255/55R17
Nr. 17   245/40R17      255/40R17, 275/35R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46942 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55061507 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 17x8J Typ SH780
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juni 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. Juni 2014




Laux                                                                 00212792.DOC




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