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Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 13.01.2014
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Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 EH2+                 Einpreßtiefe (mm)      : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung

Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
120572620           NZB                      Ø74.1-BM1-Ø72.6               72,6    Kunststoff     705     2010    07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 392C; 3K-N1; 5/H; 390X; 3L; 390L; 3C; 560L; 3K; BMW 7/1
Zubehör                                   : BM1
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör                                   : BM18
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör                                   : BM18
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                   : BM18
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; 5/H
                                            120 Nm für Typ : 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560L
                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                            3L
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..        120 - 135 205/55R16         11A; 24J; 51G; 52J         bis
                                                 225/50R16         11A; 24J; 51G; 52J         e1*2007/46*0316*07;
                                                                                              Coupe; Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76U; 76Z
                                                                Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..      85 - 147 205/60R16        11A; 24J; 248; 26P;     BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                               27I; 51G                2012;
                                                                                       Ab
                                             215/55R16 93      11A; 22M; 22P; 24J;     e24*2007/46*0022*03;
                                                               244; 247; 26P; 27H;     Ab
                                                               27I; 5HA; 51J; 512      e1*2007/46*0315*06;
                                                                                       Allradantrieb;
                                             225/55R16 95      11A; 22M; 22P; 24J;     Heckantrieb;
                                                               244; 247; 26P; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27H; 512                12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                       721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                       76R; 76U
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 147 205/60R16 92     11A; 24J; 248; 26P; 27I BMW 3er (F30) ab
                                                                                       2012;
                                                                                       Ab
                                                                                       e1*2007/46*0314*05;
                                             215/55R16 93      11A; 22M; 22P; 24J;     Limousine; Stufenheck;
                                                               24M; 26P; 27H; 27I      Allradantrieb;
                                             225/55R16 95      11A; 22M; 22P; 242;     Heckantrieb;
                                                               244; 245; 247; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27B; 27H                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                       721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                       76U
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 160 205/55R16 91                             Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..            225/50R16 92     11A; 21P; 24J; 24M;     e1*2007/46*0314*04;
                                                               57T                     Facelift ab September
                                             235/50R16 95      11A; 21P; 22I; 24J;     2008; Ab
                                                               24M                     e1*2001/116*0308*09;
                                                                                       Limousine;
                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                       76U
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 205/55R16 91                             Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..            225/50R16 92     11A; 21P; 24J; 24M;     e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..                             57T                     Facelift ab September
                                             235/50R16 95      11A; 21P; 22I; 24J;     2008; Nur bis
                                                               24M                     e24*2007/46*0022*02;
                                                                                       Ab
                                                                                       e1*2001/116*0308*09;
                                                                                       Touring; Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                       76U
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 160 205/55R16        11A; 24J; 51G           Nur bis
                                              225/50R16        11A; 24J; 51G           e1*2001/116*0308*08;
                                                                                       Limousine;
                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                       76U
                                                                Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*..     89 - 160 205/55R16        11A; 24J; 51G            Nur bis
                                              225/50R16        11A; 24J; 51G            e1*2001/116*0308*08;
                                                                                        Touring; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 160 205/55R16       11A; 245; 51G            Nur bis
3L             e1*2007/46*0314*..              225/50R16       11A; 21P; 245; 248;      e1*2007/46*0314*04;
390X           e1*2001/116*0344*..                             51G                      Nur bis
                                                                                        e1*2007/46*0315*05;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2001/116*0344*06;
                                                                                        Touring; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U
390X           e1*2001/116*0344*..   120 - 160 205/55R16       11A; 24J; 51G            Touring; Nur bis
                                               225/50R16       11A; 24C; 51G            e1*2001/116*0344*05;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U
3C             e1*2007/46*0316*..    105       205/55R16       11A; 24J; 51G            bis
392C           e1*2001/116*0346*..             225/50R16       11A; 24J; 51G            e1*2007/46*0316*07;
                                     115 - 140 205/55R16       11A; 24J; 51G; 52J       Cabrio; Heckantrieb;
                                               225/50R16       11A; 24J; 51G; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 52J; 71K;
                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76U; 76Z
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 140 205/55R16        11A; 24J; 51G; 52J       bis
392C           e1*2001/116*0346*..            225/50R16        11A; 24J; 51G; 52J       e1*2007/46*0316*07;
                                     105      205/55R16        11A; 24J; 51G            Coupe; Heckantrieb;
                                              225/50R16        11A; 24J; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U; 76Z

Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
5/H          E700                    83 - 141 205/55R16 90W 57E; 57T                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95                              12A; 51A; 71K; 721;
                                     83 - 155 225/50R16 92W                             73C; 74A; 74P
                                     155      225/55R16     631
                                                                Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
5/H          E700/1                  83 - 141 205/55R16 90W nicht Touring; 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/50R16 92W Touring; Nur bis 1260 73C; 74A; 74P
                                                             kg zul. Achslast
                                               225/55R16-93  nicht Touring
                                     83 - 160 225/50R16 92   nicht Touring
                                               225/55R16     Touring; 631
                                     83 - 210 225/50R16 92   57E; 682
                                     85 - 210 225/55R16      10N; 51G
                                     141 - 210 225/55R16     nicht Touring; 631
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 140 205/60R16     12T; 51G               Limousine;
                                     110 - 190 235/50R16 95  12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                     110 - 200 225/55R16     12T; 51G               51A; 573; 71K; 721;
                                                                                    729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                    744; 76U
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 190 225/55R16     12T; 51G               Kombi;
                                               235/50R16 95  12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    51A; 573; 71K; 721;
                                                                                    729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                    744; 76U

Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
BMW 7/1      E296                    138 - 155 205/55R16       57E; 57T; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16       631                      12A; 51A; 71K; 721;
                                     138 - 162 225/55R16       631                      73C; 74A; 74P
                                     162       225/50R16       BDD
                                     162 - 220 225/50R16       57E; 631; 682
                                     220       225/55R16       BDH
BMW 7/1        E296/1                138       205/55R16       57E; 57T; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
                                     138 - 155 225/50R16       631                      12A; 51A; 71K; 721;
                                     138 - 160 225/55R16       631                      73C; 74A; 74P
                                     210 - 220 225/55R16       BDH

Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*..      70 - 125 195/55R16        11A; 22M; 241; 244;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                246; 247; 26B; 26N;      BMW 1er (F21 2012);
                                                               27H; 51G                 Ab
                                                                                        e1*2007/46*0283*04;
                                     70 - 147 195/55R16        11A; 22M; 241; 244;      Ab
                                                               246; 247; 26B; 26N;      e1*2007/46*0273*04;
                                                               27H; 51G; 52J            Kombilimousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                             205/55R16 91      11A; 22M; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26J; 27F            12A; 51A; 71K; 721;
                                             215/55R16 93      11A; 22L; 24C; 24D;      73C; 74A; 74P; 76U
                                                               26B; 26J; 27F
                                             225/50R16 92      11A; 22L; 24C; 24D;
                                                               26B; 26J; 27F; 57T
                                     70 - 160 205/55R16        11A; 22M; 24C; 24D;
                                                               26B; 26J; 27F; 51G;
                                                               52J
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Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                                                Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
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Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R16
                    Hinterachse:                          245/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                                                Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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                                                                                                   Seite: 9 von 12
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
BDD) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
BDH) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                                                Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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                                                                                                  Seite: 10 von 12




       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      3L
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

       Variante(n):      Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck



                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 175            y = 270                  VA
             26B                      x = 225            y = 320                  VA
             27I                      x = 170            y = 260                  HA
             27B                      x = 220            y = 310                  HA



                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320           23                VA
             26N                   x = 225       y = 320            8                VA
             27H                   x = 220       y = 310            8                HA
             27F                   x = 220       y = 310           25                HA
                                                                Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      1K4
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:      1ER REIHE

       Variante(n):      Heckantrieb, Limousine



                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 190            y = 220                  VA
             26P                      x = 140            y = 170                  VA
             27B                      x = 220            y = 270                  HA
             27I                      x = 170            y = 240                  HA



                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220            8                VA
             27F                   x = 220       y = 270           30                HA
             27H                   x = 220       y = 270            8                HA
             26J                   x = 190       y = 220           25                VA
                                                                Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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                                                                                                  Seite: 12 von 12




       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      3K
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

       Variante(n):



                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 175            y = 270                  VA
             26B                      x = 225            y = 320                  VA
             27I                      x = 170            y = 260                  HA
             27B                      x = 220            y = 310                  HA



                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320            8                VA
             26J                   x = 225       y = 320           25                VA
             27H                   x = 220       y = 310            8                HA
             27F                   x = 220       y = 310           25                HA
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              49454



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 EH2+


Typ:                         MJ7060



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49454


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 49454

 Die ABE-Nr. 49454 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ MJ7060, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0308-13-MURD vom 13.01.2014 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 8 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
 GmbH, München, vom 13.01.2014 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 24.01.2014
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 366-0308-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 15.01.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49454

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit     den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem        zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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