Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 1 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NBU 858
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 120 G
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, 3/B, 3/C, 3/CG, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4635 120 Nm
3/CNG, 346C, 346K, 346L, M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
346R, 346X, 390L, 390X, 392C,
3B, 560X, M3/B, M346, M3B,
M85, MR/C, R/C, X1, Z85, Z89,
ZR
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Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
3L bis Nachtrag 04: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Nachtrag 05: - 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
3K bis Nachtrag 05: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Nachtrag 06: - 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
3C BMW 3er: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
BMW 4er: - 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Nachtrag 04: - 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
1C BMW 1er: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
BMW 2er: - 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4741 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
3-V, UKL/X, UKL-C/X Serien-Radschraube, Kegel 60°, - 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
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Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 215/40R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A01)K01)K04)K68)N225)
225/35R18
A01)K01)K04)K68)T87)
225/40R18
A01)K01)K04)K68)
235/35R18
A01)K01)K02)K69)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 215/40R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K01)K04)K64)
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R18
Typ 1K4 bis A01)K01)K04)K64)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03) 225/40R18
A01)K01)K04)K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 M+S A02) bis A10)B67)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K02)K03)K13)W225)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 M+S
Typ 1K4 ab A01)K02)K03)T87)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R18 255/30R18 A01) bis A10)B67)
K03) K02)K28) G01)V00)
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Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 215/40R18 A02) bis A10)B67)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K02)K03)K13)N225) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18
Typ 1K4 ab A01)K02)K03)N235)T87)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 235/35R18
A01)K02)K03)K13)K25)K28)N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 235/35R18 A01) bis A10)B67)
K03)K13)N225) K02)K28)N245) EF0)V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)B67)
K03)K13)N225) K02)K28) EF0)V00)
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Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180 BMW 2er 215/40R18 A02) bis A10)B67)
(Serie bis einschließlich 17 A01)K03)K04)K13)N225)
Zoll Sommerbereifung)
225/35R18
A01)K01)K02)N235)T87)
225/40R18
A01)K01)K02)K13)K25)K28)N235)
235/35R18
A01)K01)K02)K13)K25)K28)N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 235/35R18 A01) bis A10)B67)
K03)K13)N225) K02)K28)N245) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)B67)
K03)K13)N225) K02)K28) V00)
225/35R18 255/30R18 A01) bis A10)B67)
K01) K02)K28) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)B67)
K01)K13)K25) K02)K28) V00)
235/35R18 255/30R18 A01) bis A10)B67)
K01)K13)K25) K02)K28) V00)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 6 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 2er, M235i 215/40R18 A02) bis A10)B67)
(Serie ab 18 Zoll A01)K03)K04)K13)N225)
Sommerbereifung)
225/35R18
A01)K01)K02)N235)T87)
225/40R18
A01)K01)K02)K13)K25)K28)N235)
235/35R18
A01)K01)K02)K13)K25)K28)N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R18 255/30R18 A01) bis A10)B67)
K01) K02)K28) V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)B67)
K01)K13)K25) K02)K28) V00)
235/35R18 255/30R18 A01) bis A10)B67)
K01)K13)K25) K02)K28) V00)
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 BMW 3er Stufenheck, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3er Kombi, K03)K33) L21)
BMW 3er Coupe
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K03)
K26)K33)L21) V00)
e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3C F547
3/CNG e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 75 316i Compact, 225/40R18 A01) bis A10)
316g Compact K03a)K36)L21)
(Benzin/ Erdgasantrieb)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K03a)
K26)K36)L21) V00)
e1*96/79*0084*04 815/950(1050) 5/120/72.5
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 7 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 BMW 3er Schrägheck 225/40R18 A01) bis A10)
(Compact) K03)K36)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03)
K26)K36)L21) V00)
e1*98/14*0017*10E 850/970(1040) 5/120/72.5
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 BMW 3er Limousine, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3er Cabrio K03a)K33)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01)bisA10)K03a)
K26)K33)L21) V00)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 BMW 3er Coupe, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3er Cabrio K03)K33)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K03)
K26)K33)L21)V00)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
Typ: M3B
ABE / EG-Genehmigung: G191
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 217 BMW M3 Coupe, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW M3 Cabriolet, K33)
BMW M3 Limousine
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K26)K33)V00)
G191/NT06E 910/1090
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 8 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ: M3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 BMW M3 Coupe, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW M3 Cabriolet, K33)
BMW M3 Limousine
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K26)K33)V00)
e1*93/81*0032*04E 920/1130 5/120/72.5
Typ: M346
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0150*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
252 bis 265 BMW M 3 225/40R18 M+S A02) bis A10)
(Coupé + Kabrio)
235/40R18 M+S
A01)K03)
e1*98/14*0150*06 990/1170 5/120/72.5
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3er Stufenheck, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3er Touring K15)K32)
235/40R18
G01)K03)K04)K16)K18)K32)
245/35R18
A01)K15)K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33) V00)
e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 5/120/72.5
reduziert auf (1250) bei Anhb.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 9 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3er Coupe 225/40R18 A01) bis A10)
K15)K32)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K15)K32) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33) V00)
e1*2001/116*0112*15E 1000/1100(1210) 5/120/72.5
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3er Cabrio 225/40R18 A01) bis A10)
K15)K32)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K15)K32) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33) V00)
e1*98/14*0146*07 1030/1165(1250) 5/120/72.5
e1*2001/116*0146*13
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3er Schrägheck 225/40R18 A01) bis A10)
K15)K32)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K15)K32) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33)V00)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K33) V00)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 10 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er Stufenheck, 225/40R18 A01) bis A10)
BMW 3er Touring K15)K32)
(Allrad)
235/40R18
G01)K03)K04)K16)K18)K32)
e1*98/14*0144*04 1075/1180 (1250) 5/120/72.5
e1*2001/116*0144*08E
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Cabrio, N225)T89) EF0)
Coupe)
225/40R18
N235)
235/35R18
N245)
235/40R18
A01)G01)N245)
245/35R18
A01)K03)N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
EF0)V00)
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 11 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- N225)T89) E66)EF0)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 225/40R18
Kombi, bis EG-Genehmig.- N235)
Nr. e1*2007/46*0315*05;
Coupe, bis EG-Genehmig.- 235/35R18
Nr. e1*2007/46*0316*07) N245)
235/40R18
A01)G01)N245)
245/35R18
A01)K03)N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)
E66)EF0)V00)
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 12 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A02) bis A10)B64)B67)
(Limousine, ab EG- A94)M00) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 225/45R18
kleinsten Serienreifen 205/..) A94a)
235/40R18
A01)K04)
235/45R18
A01)G01)K04)K13)K22)
245/40R18
A01)K01)K04)
255/40R18
A01)K01)K04)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)B64)B67)
K04) E66a)V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)B64)B67)
K04)K82) E66a)V00)
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 13 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10)B64)B67)
(Limousine, ab EG- A94a) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18
kleinsten Serienreifen 225/..) A01)G01)K04)
235/45R18
A01)G01)K04)K13)K22)
245/40R18
255/40R18
A01)K01)K04)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)B64)B67)
K04) E66a)V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)B64)B67)
K04)K82) E66a)V00)
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 14 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 BMW 3er, 3er xDrive 215/45R18 A02) bis A10)B64)B67)
(Kombi, ab EG- A94)M00) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06, mit 225/45R18
kleinsten Serienreifen 205/..) A94a)
235/40R18
A01)K04)
235/45R18
A01)G01)K04)K13)K22)
245/40R18
A01)K01)K04)
255/40R18
A01)K01)K04)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)B64)B67)
K04) E66b)V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)B64)B67)
K04)K82) E66b)V00)
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 15 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er, 3er xDrive 225/45R18 A02) bis A10)B64)B67)
(Kombi, ab EG- A94a) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06, mit 235/40R18
kleinsten Serienreifen 225/..) A01)G01)K04)
235/45R18
A01)G01)K04)K13)K22)
245/40R18
255/40R18
A01)K01)K04)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)B64)B67)
K04) E66b)V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)B64)B67)
K04)K82) E66b)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V e1*2007/46*0559*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 3er Gran Turismo 235/45R18 A02) bis A10)B64)B67)
(nur Fz. mit Heckantrieb) A94)
245/45R18
A94)
255/45R18
A01)K04)
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 16 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250 BMW 4er 225/40R18 A02) bis A10)B64)B67)
(Cabrio u. Coupe 2-türig, A94)
nur Heckantrieb)
225/45R18
A94)
235/40R18
A94)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)B64)B67)
A94a)K04) V00)
225/40R18 255/40R18 A01) bis A10)B64)B67)
K04) V00)
225/45R18 255/35R18 A01) bis A10)B64)B67)
A94a)K04) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)B64)B67)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R18 A02) bis A10)ER1)
A94)T92)
225/45R18
A94)
235/40R18
A94)
245/40R18
A01)A94)K01)
255/35R18
A01)A94)K01)
255/40R18
A01)A94)K01)
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 17 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190 BMW X1 225/45R18 A02) bis A10)
235/40R18
A94a)
235/45R18
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) V00)
225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 235/50R18 A02) bis A10)ER2)
A01)K01)K02)
245/45R18
A01)K01)
255/45R18
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)ER2)
K01) K02) V00)
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 18 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ: R/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.. , e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 BMW Z3 Roadster 225/35R18 A02) bis A10)
(schmale Karosserie
Fz.-Breite 1682 mm)
225/40R18
A01)K31)K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K31)K35) V00)
225/40R18 255/35R18 A01)bisA10)K04)
K26)K31)K35)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW Z3 Roadster, 225/35R18 A02) bis A10)
BMW Z3 Coupe
(breite Karosserie 225/40R18
Fz.-Breite 1740 mm) A01)K35)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K31)K35) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K31)K35) V00)
e1*98/14*0029*13E 830/870 (960)
Typ: MR/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 bis 239 BMW M Coupe, 225/40R18 M+S A01) bis A10)
BMW M Cabrio, K35)
BMW M Roadster
e1*98/14*0050*07E 850/890 5/120/72.5
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 19 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 BMW Z4 225/40R18 A02) bis A10)
245/35R18
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)K39)V00)
e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5
Typ: M85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
252 BMW Z4 M Roadster, 225/40R18 M+S A02) bis A10)
BMW Z4 M Coupé
e1*2001/116*0219*03E 790/890 5/120/72.5
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 20 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ: Z89
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0499*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/40R18 A02) bis A10)
235/35R18
235/40R18
A01)G01)
245/35R18
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)V00)
225 BMW Z4 225/40R18 M+S A02) bis A10)
235/35R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)G01)
245/35R18 M+S
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)V00)
e1*2001/116*0499*00 870/1000(-) 5/120/72,5
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 21 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ: ZR
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/40R18 A02) bis A10)
235/35R18
235/40R18
A01)G01)
245/35R18
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)V00)
225 bis 250 BMW Z4 225/40R18 M+S A02) bis A10)
235/35R18 M+S
235/40R18 M+S
A01)G01)
245/35R18 M+S
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
K04)V00)
e1*2007/46*0373*03 870/1000(-) 5/120/72,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 215/45R18 A02) bis A10)
Countryman Allrad A01)K01)K02)M00)N225)
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 22 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 135 Mini Paceman 215/45R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) A01)K01)K02)K85)M00)
225/45R18
A01)K01)K02)K84)K85)
245/40R18
A01)K01)K02)K85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John Cooper 225/45R18 A02) bis A10)
Works A01)K01)K02)K84)K85)
235/40R18
A01)K01)K02)K85)
245/40R18
A01)K01)K02)K85)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
RZ-064534-C0-306-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
Anlage-Nr. : 8
Seite : 23 / 28 Mobilität
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich,
dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x30 mm, 4-Kolben Festsattel.
B67) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
- Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
- Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064534-C0-306
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 858
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1380 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
235/50R18 2115 1372
245/45R18 2065 1380
255/45R18 2095 1380
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200
mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
entsprechend zu kürzen.
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K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
äußere Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von
ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
äußere Karosserieblech anzulegen,
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel
auszuschneiden.
K39) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
Blechlasche entsprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen,
- der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
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K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei
Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet
sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140
479) erforderlich.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Teiletyp : NBU 858
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 28 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 858 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 09.03.2015
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