Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50240
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
9 J x 20 H2
Typ: CI02
Inhaber der ABE BBS GmbH
und Hersteller: DE-77761 Schiltach
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50240
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 50240
Die ABE-Nr. 50240 erstreckt sich auf die Sonderräder 9 J x 20 H2 , Typ CI02, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55021515 (1. Ausfertigung) vom 05.05.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 7 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 05.05.2015
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 21.05.2015
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55021515 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 05.05.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 50240
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50240 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55021515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CI02
Hersteller BBS GmbH
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Auftraggeber BBS GmbH
Welschdorf 220
77761 Schiltach
01 102 100140
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ CI02
Radgröße 9 J x 20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum
(mm)
- CI0201 / 09.23.445 Ø57 5/112/57,1 25 790 2249 2/2015
- CI0201 / 5/112/66,6 25 790 2249 2/2015
09.23.444 Ø66.5 für M-Benz bzw.
09.23.607 Ø66.5 für Audi
- CI0201 / 09.23.444 Ø66.5 5/112/66,6 25 790 2249 2/2015
- CI0202 / 09.23.630 Ø64.1 5/120/64,1 25 780 2173 2/2015
- CI0202 / 09.23.490 Ø72.5 5/120/72,6 25 780 2173 2/2015
Kennzeichnung
KBA-Nummer 50240
Herstellerzeichen BBS
Radtyp und Ausführung CI02 (s.o.)
Radgröße 9 J x 20 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN GERMANY
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
reichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50240 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55021515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CI02
Hersteller BBS GmbH
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Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluss Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/112 25 790 2249
5/120 25 780 2173
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 225/35R20 25 780
5/112 225/35R20 25 790
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 305/50R20 25 780
5/112 305/50R20 25 790
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,1 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Auto Service GmbH
ab Februar 2015 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50240 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55021515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CI02
Hersteller BBS GmbH
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Anlagen
Beschreibung - 06.03.2015
Festigkeitsprüfbericht 15-00042-CP-BWG-00 02.02.2015
Radzeichnung CI0201-W-MACH_01 30.10.2014
mit Änderung vom 19.02.2015
Radzeichnung CI0202-W-MACH_01 31.10.2014
mit Änderung vom 19.02.2015
Runddrahtsprengring 09 23 409_06 09.04.1992
mit Änderung vom 05.07.2000
Zentrierringzeichnung 09 23 412_21 13.09.2013
mit Änderung vom 20.02.2014
Befestigungsmittelzeichnung 09 23 447_02 16.08.2006
mit Änderung vom 16.08.2006
Verwendungsbereich Anlage 1 - 7
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. Mai 2015
Bohlander 00228627.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50240 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55021515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CI02
Hersteller BBS GmbH
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Auftraggeber BBS GmbH
Welschdorf 220
77761 Schiltach
01 102 100140
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ CI02
Radgröße 9 J x 20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- CI0202 / 09.23.490 Ø72.5 5/120/72,6 25 780 2173
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50240
Herstellerzeichen BBS
Radtyp und Ausführung CI02 (s.o.)
Radgröße 9 J x 20 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN GERMANY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungs- Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
mittel
S02 Serien-Schraube Kegel 60° 120 25,5 09.31.368
M12x1,5
S03 Serien-Schraube Kegel 60° 130 27,5 09.31.368
M14x1,25
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50240 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55021515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CI02
Hersteller BBS GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT 100-250 235/35R20 K1c K2b K5a T92 A01 A07 A12
3-V 100-250 245/35R20 K1c K2a K2b K5a K6g K6i K8h T95 A19 A57 A99
e1*2007/46*0559*.. 100-250 255/35R20 K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h Flh V20 S03
T93
100-250 275/30R20 K2c K6h K6i K8n R03 T93
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/35R20 K1c K2b T95 A01 A07 A12
HY 225, 235 255/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T97 A19 A58 A99
e1*2007/46*0323*.. 225, 235 275/30R20 K2c K4i K6i K8e R03 T97 L05 Lim V20
- ohne Allradlenkung S03
BMW 5er-GT 120-300 245/40R20 T99 156 A07 A12 A19
GT, K-N1 120-300 265/35R20 A01 K1c K2b T99 156 A99 Flh L05
e1*2007/46*0215*..; 120-300 275/35R20 A01 K2b R03 T02 T98 156 NBF V20 S03
e1*2007/46*0508*.. 120-330 245/40R20 M+S T99 156
Gran Turismo 120-330 265/35R20 A01 K1c K2b M+S T99 156
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT 120-300 245/40R20 T99 156 A07 A12 A19
GT, K-N1 120-300 265/35R20 A01 K1c K2b K6i K8g T99 156 A99 Flh L04
e1*2007/46*0215*..; 120-300 275/35R20 A01 K2b K6i K8g R03 T02 T98 156 NBF V20 S03
e1*2007/46*0508*.. 120-330 245/40R20 M+S T99 156
Gran Turismo 120-330 265/35R20 A01 K1c K2b K6i K8g M+S T99 156
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 K1c K2b T95 A01 A07 A12
5L 100-330 255/35R20 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T93 A19 A58 A99
e1*2007/46*0363*.. T97 L04 Lim V20
- mit Allradlenkung 100-330 275/30R20 K2c K4i K6i K8m R03 T93 T97 S03
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 K1c K2b T95 A01 A07 A12
5L 100-330 255/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T93 T97 A19 A57 A99
e1*2007/46*0363*.. 100-330 275/30R20 K2c K4i K6i K8e R03 T93 T97 L05 Lim V20
- ohne Allradlenkung S03
BMW 5er-Touring 100-330 245/35R20 K1c R02 T95 156 A01 A07 A12
5K, K-N1 100-330 255/35R20 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T97 A19 A58 A99
e1*2007/46*0455*.., 156 Car F40 L04
e1*2007/46*0508*.. 100-330 275/30R20 K2c K4i K6i K8m R03 T97 156 V20 S03
- mit Allradlenkung 150, 190 245/35R20 K1c K2b NoD T95 156
BMW 5er-Touring 100-330 245/35R20 K1c R02 T95 156 A01 A07 A12
5K, K-N1 100-330 255/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T97 156 A19 A57 A99
e1*2007/46*0455*.., 100-330 275/30R20 K2c K4i K6i K8e R03 T97 156 Car F40 L05
e1*2007/46*0508*.. 150, 190 245/35R20 K1c K2b NoD T95 156 V20 S03
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe 230-330 245/35R20 K1a K1b K2b T91 T95 A01 A07 A12
6C 230-330 255/35R20 K1c K2b T93 T97 A19 A99 Cbo
e1*2007/46*0562*.. 230-330 275/30R20 K2c K4i K6i K8e R03 T93 T97 Cpe L06 V20
S03
BMW 7er ActiveHybrid 235 245/40R20 T99 A07 A12 A19
HY, 3-HY, 7L 235 255/35R20 A01 K1a K2b T97 A58 A99 L05
e1*2007/46*0323*..; 235 275/35R20 A01 K2b R03 NBF V20 S03
e1*2007/46*0586*..; 235, 330 245/40R20 M+S T99
e1*2007/46*0276*.. 235, 330 255/35R20 A01 K1a K2b M+S T97
235, 330 275/35R20 A01 K2b M+S R03
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50240 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55021515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CI02
Hersteller BBS GmbH
Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 T95 156 A07 A12 A19
701, 7L 155-400 245/40R20 T95 T99 156 A99 L04 NBF
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 A01 K1a K2b T97 156 V20 S03
e1*2007/46*0276*.. 155-400 265/35R20 A01 K1c K2b K6g K6i K8g T95 T99
- mit Allradlenkung 156
155-400 275/35R20 A01 K2b K6g K6i K8g R03 T02 T98
156
BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 T95 156 A07 A12 A19
701, 7L 155-400 245/40R20 T95 T99 156 A99 L05 NBF
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 A01 K1a K2b T97 156 V20 S03
e1*2007/46*0276*.. 155-400 265/35R20 A01 K1c K2b T95 T99 156
- ohne Allradlenkung 155-400 275/35R20 A01 K2b R03 T02 T98 156
BMW X1 85-190 225/35R20 K1a K2b T90 A01 A07 A12
X1, X-N1, X1-N1 85-190 245/30R20 K1c K2b K6v T90 A19 A99 S02
e1*2007/46*0275*..; 85-190 255/30R20 K1c K2b K5v K6v T92
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..
BMW X3 100-230 245/40R20 K1a K1b K2b K6v T95 T99 A01 A07 A12
X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T93 A19 A99 B90
e1*2007/46*0512*..; T97 V20 S03
e1*2007/46*0454*.. 100-230 265/35R20 K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T95
- incl. Facelift 2014 T99
100-230 275/35R20 K1c K2c K3v K4i K4w K6x K8i
BMW X4 100-230 245/40R20 K1a K1b K2b K6v T95 T99 A01 A07 A12
X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T93 A19 A99 B90
e1*2007/46* T97 V20 S03
0512*11-.., 0454*13-.. 100-230 265/35R20 K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T95
T99
100-230 275/35R20 K1c K2c K3v K4i K4w K6x K8i
BMW X4 100-230 245/40R20 K1a K2b K6v T95 T99 A01 A07 A12
X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1a K2b K4i K4w K6x K8a T93 T97 A19 A99 B90
e1*2007/46* 100-230 265/35R20 K1a K2b K4i K4w K6x K8a T95 T99 KMV V20 S03
0512*11-.., 0454*13-.. 100-230 275/35R20 K1c K2b K3v K4i K4w K6x K8i
- mit M-Paket - Ver-
breiterungen
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50240 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55021515 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CI02
Hersteller BBS GmbH
Seite 4 von 9
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
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Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K3k An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
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K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterun-
gen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver-
breiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
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K8n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
156 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 26. März 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 26. März 2015
Bohlander 00226394.DOC
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