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							Gutachten 366-0132-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49492
ANLAGE: 26 BMW AG                                                    Radtyp: ACLS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 17.03.2015
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Fahrzeughersteller                         : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
ACLS9BP45726          PCD120 ET45              ohne                        72,6                    730     2105    09/13
ACLS9HA45726          PCD120 ET45              ohne                        72,6                    730     2105    09/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 560X; 346X; 346C; 346R; Z85; 346L; 346K
Zubehör                                    : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : UKL/X; UKL-N1; UKL-C/X
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJBC
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                    : ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 1C
Zubehör                                    : ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : X83
Zubehör                                    : ZJB4 ww. OE-Schrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                             120 Nm für Typ : Z85; 560X
                                             140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
                                             140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17                51G; 56G                  10B; 11G; 11H; 12T;
                                 100 - 200 215/60R17                51G; 52J; 56G             51A; 71C; 71K; 721;
                                           235/55R17                51G                       725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                              77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0132-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49492
ANLAGE: 26 BMW AG                                                 Radtyp: ACLS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 205/50R17 93          65H                      Kompakt; Cabrio;
             e1*98/14*0112*..              225/45R17 91                                   Coupe; Limousine;
346K         e1*2001/116*0167*..,          245/40R17 91          57F; 687                 Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                                           Touring;
346L           e1*97/27*0097*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0097*..                                                           12A; 51A; 51J; 7ED;
346R           e1*2001/116*0146*..,                                                       71C; 71K; 721; 725;
               e1*98/14*0146*..                                                           73C; 74C; 744
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17          51G; 65H                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0144*..               215/45R17 91                                12K; 51A; 51J; 71C;
                                              225/45R17          51G                      71K; 721; 725; 73C;
                                              245/40R17          10N; 51G; 57F; 687       74C; 4KG

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/45R17 94                                   nur Kombi
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 77E
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/45R17 93Y                              nur Limousine
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 205/55R17 91       11A; 24J; 248; 270;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 56G                      12A; 51A; 7BD; 71C;
                                              215/50R17 91       11A; 24J; 244; 270;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 56G                      74A; 76S; 77E; 4DA
                                              215/55R17 94       11A; 24J; 244; 271;
                                                                 56G
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 244
                                              235/45R17 94       11A; 24J; 244; 270

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17 91           11A; 24J; 248; 270;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 56G                      12A; 51A; 7BD; 71C;
                                              215/50R17 91       11A; 24J; 244; 270;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 56G                      74A; 76S; 77E; 4DA
                                              215/55R17 94       11A; 24J; 244; 271;
                                                                 56G
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 244
                                              235/45R17 94       11A; 24J; 244; 270




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0132-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49492
ANLAGE: 26 BMW AG                                                 Radtyp: ACLS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91           11A; 24J; 248; 270;      ab
                                                                 56G                      e1*2007/46*0563*01;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91       11A; 24J; 244; 270;      12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                 56G                      71K; 721; 725; 73C;
                                              215/55R17 94       11A; 24J; 244; 271;      74A; 76S; 77E; 4DA
                                                                 56G
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 244
                                              235/45R17 94       11A; 24J; 244; 270

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/45R17             51G                      Reifen mit
                                                                                          Schneeketten; Cabrio;
                                                                                          Coupe;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12M; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          77E; 4DA
Z85            e1*2001/116*0219*..   110 - 195 225/45R17         51G                      Cabrio; Coupe;
                                               245/40R17         51G; 57F; 687            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          77E; 4DA

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 235 215/45R17 91            51J                      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          245/40R17 91            11A; 248; 27H; 57F;      BMW 1er (F21 2012);
                                                                 687                      Ab
                                                                                          e1*2007/46*0283*04;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2007/46*0273*04;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76S; 77E; 4DL

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/45R17 91W          11A; 245; 248; 575       2ER REIHE; ab
                                          245/40R17 91W          11A; 248; 57F; 575       e1*2007/46*0277*08;
                                          245/45R17 95           11A; 248; 27H; 57F;      Cabrio; Coupe;
                                                                 6A6                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76S; 77E; 4DL




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0132-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49492
ANLAGE: 26 BMW AG                                                 Radtyp: ACLS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.03.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0132-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49492
ANLAGE: 26 BMW AG                                                 Radtyp: ACLS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.03.2015
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                                                                                                      Seite: 5 von 9
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0132-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49492
ANLAGE: 26 BMW AG                                                 Radtyp: ACLS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.03.2015
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                                                                                                      Seite: 6 von 9
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/50R17
                    Hinterachse:                        245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0132-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49492
ANLAGE: 26 BMW AG                                                 Radtyp: ACLS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 9
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7ED) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur
     e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..,e1*97/27*0097*..,e1*98/14*0097*..) (nur
     wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert
     werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0132-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49492
ANLAGE: 26 BMW AG                                                 Radtyp: ACLS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.03.2015
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                                                                                                      Seite: 8 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 170            y = 240                     HA
             27B                      x = 220            y = 270                     HA
             26B                      x = 190            y = 220                     VA
             26P                      x = 140            y = 170                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 220       y = 270              8                HA
             26J                   x = 190       y = 220             25                VA
             26N                   x = 190       y = 220              8                VA
             27F                   x = 220       y = 270             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0132-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49492
ANLAGE: 26 BMW AG                                                 Radtyp: ACLS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 17.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 200            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             27F                   x = 280       y = 370             30                HA
             27H                   x = 280       y = 370              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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