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							Gutachten 366-0195-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50564
ANLAGE: 16                                                         Radtyp: CARMANI CA 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                       Stand: 25.09.2015
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Fahrzeughersteller                         : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
120572645 K5/       CARMANI CA 14 7517         ohne                          72,6                    720     2037    04/15
HD                  LK120
120572645 K5/       CARMANI CA 14 7517         ohne                          72,6                   725     2025 04/15
HD                  LK120
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 187; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 346X; 3/CG; 346R; 3 B; Z85; 346K; 346C; 346L; 3 C; 1C;
                                             187; 3/B; 3/C; 182
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : UKL-N1; 1C; UKL/X; UKL-C/X
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                             110 Nm für Typ : 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                             120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187
                                             120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                             140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C
                                             140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
3B           F920             75 - 110 235/40R17-90                  11A; 22B; 57F; 66A;        Pkw geschlossen;
                                                                     684                        Cabrio;
                                                   245/40R17-91      11A; 22B; 57F; 66B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     681; 687                   12A; 51A; 71K; 723;
                                         141       235/40R17         11A; 22B; 57F; 631;        73C; 74A
                                                                     66A; 684
                                                   245/40R17         11A; 22B; 57F; 631;
                                                                     66B; 681; 687




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0195-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50564
ANLAGE: 16                                                     Radtyp: CARMANI CA 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           F547             73 - 110 235/40R17-90              11A; 22B; 57F; 66A;      Stufenheck; 4-türig;
                                                                 684                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/40R17-91     11A; 22B; 57F; 66B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 681; 687                 73C; 74A
                                    141         235/40R17        11A; 22B; 57F; 631;
                                                                 66A; 684
                                                245/40R17        11A; 22B; 57F; 631;
                                                                 66B; 681; 687
3C             F547                 75          235/40R17-90     11A; 22B; 24M; 57F;      Schrägheck 2-türig;
                                                                 66A; 684                 Compact;
                                                245/40R17-91     11A; 22B; 24M; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 66B; 681; 687            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 235/40R17           10N; 11A; 22B; 51G;      Pkw geschlossen;
                                                                 57F; 66A; 684            Cabrio;
                                                235/40R17 90     11A; 22B; 57F; 66A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 684                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                245/40R17 91     11A; 22B; 57F; 66B;      73C; 74A
                                                                 681; 687
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 142 235/40R17-90        11A; 22B; 57F; 66A;      Limousine; Stufenheck;
                                                                 684                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/40R17-91     11A; 22B; 57F; 66B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 681; 687                 73C; 74A
3/CG           e1*93/81*0017*..,    66 - 125 235/40R17-90        11A; 22B; 24M; 57F;      Compact;
               e1*98/14*0017*..                                  66A; 684                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/40R17-91     11A; 22B; 24M; 57F;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 66B; 681; 687            73C; 74A
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 170    205/50R17        51G                      Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..                 225/45R17 91                              Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,                                                       Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                                           Touring;
346L           e1*97/27*0097*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0097*..                                                           12A; 51A; 51J; 71K;
346R           e1*2001/116*0146*..,                                                       723; 729; 73C; 74A;
               e1*98/14*0146*..                                                           744
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170   205/50R17        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0144*..                 215/45R17 91                              12K; 51A; 51J; 71K;
                                                225/45R17        51G                      723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 205/55R17 91        11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/50R17 91        11A; 24J; 244            12A; 51A; 71K; 723;
                                             215/55R17 94        11A; 24J; 244; 270       73C; 74A; 76S
                                             225/45R17 91        11A; 24J; 248
                                             225/50R17 94        11A; 242; 244; 245;
                                                                 270
                                                235/45R17 94     11A; 24J; 244
                                                245/45R17 95     11A; 242; 244; 245;
                                                                 270




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0195-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50564
ANLAGE: 16                                                     Radtyp: CARMANI CA 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17 91           11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91           11A; 24J; 244            12A; 51A; 71K; 723;
                                          215/55R17 94           11A; 24J; 244; 270       73C; 74A; 76S
                                          225/45R17 91           11A; 24J; 248
                                          225/50R17 94           11A; 242; 244; 245;
                                                                 270
                                              235/45R17 94       11A; 24J; 244
                                              245/45R17 95       11A; 242; 244; 245;
                                                                 270

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91           11A; 24J; 248            ab
                                                                                          e1*2007/46*0563*01;
                                              215/50R17 91       11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94       11A; 24J; 244; 270       12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 248            73C; 74A; 76S
                                              225/50R17 94       11A; 242; 244; 245;
                                                                 270
                                              235/45R17 94       11A; 24J; 244
                                              245/45R17 95       11A; 242; 244; 245;
                                                                 270

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17             51G                      Reifen mit
                                                                                          Schneeketten; Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12M; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76T
Z85            e1*2001/116*0219*..   110 - 160 225/45R17 91                               Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76T

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 205/50R17 89Y           12Q                      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          215/45R17 91            12Q; 51J                 BMW 1er (F21 2012);
                                         225/45R17 91            12Q                      Ab
                                                                                          e1*2007/46*0283*04;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2007/46*0273*04;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 6AA; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0195-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50564
ANLAGE: 16                                                     Radtyp: CARMANI CA 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 125 215/45R17 87W         5ET                      1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17             51G                      e1*2007/46*0277*07;
                                           215/45R17 91                                   Cabrio; Coupe;
                                 100 - 240 205/50R17 89          57E; 575                 Heckantrieb;
                                           205/50R17 89          52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           M+S
                                           215/45R17 87          57E; 681; 684            12A; 51A; 71K; 723;
                                           215/45R17 91          52J                      729; 73C; 74A; 744;
                                           M+S
                                           225/45R17             51G; 57F; 575            76R; 76S
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87                                    Nur bis
                                 85 - 130 215/45R17 87W                                   e1*2001/116*0287*09;
                                 85 - 195 205/50R17              51G                      4-türig;
                                           215/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 90                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 744;
                                                                                          76S
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 120 215/45R17 87  11A; 24J                      Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..    66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J                      e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..   66 - 195 205/50R17     11A; 24J; 51G                 Nur bis
                                              215/45R17 91  11A; 24J                      e1*2007/46*0273*03;
                                              225/45R17 90  11A; 24J                      Ab
                                                                                          e1*2001/116*0287*10;
                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 744;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y     12O                           2ER REIHE; ab
                                          205/55R17 91W     11A; 12A; 26P                 e1*2007/46*0277*08;
                                          215/50R17 91W     11A; 12A; 245; 248;           Cabrio; Coupe;
                                                            26P                           Heckantrieb;
                                              225/45R17 91W 12O; 575                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94  11A; 12A; 245; 248            51A; 6AA; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76S
1C             e1*2007/46*0277*..    240      205/50R17 89       12O; 52J                 2ER REIHE; ab
                                              205/55R17 91       11A; 12A; 26P; 52J       e1*2007/46*0277*08;
                                                                                          Cabrio; Coupe;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 6AA; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.



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zur Erteilung der ABE 50564
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.




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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R17
                    Hinterachse:                        245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0195-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50564
ANLAGE: 16                                                     Radtyp: CARMANI CA 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             26P                      x = 200             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             27F                   x = 280       y = 370             30                HA
             27H                   x = 280       y = 370              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.