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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50393 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55807712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ 01892
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          FORMULA HLT
Typ                             01892
Radgröße                        8 J x 18 EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
205          01892 205 / XL-Ø72,56               5/120/72,56         29         600    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50393
Herstellerzeichen               O.Z.
Radtyp und Ausführung           01892 205
Radgröße                        8 J x 18 EH2+
Einpresstiefe                   ET 29
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Innensternschraube       Kegel 60°   110                      24                 81710427
      M12x1,5
S03   Innensternschraube       Kegel 60°   130                      28                 81710461
      M14x1,25
S04   Innensternschraube       Kegel 60°   120                      24                 81710427
      M12x1,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50393 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55807712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ 01892
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe            85-225        225/40R18   T88 T92 120                        A12 A16 A21
390L, -/X                85-225        235/40R18   A01 K1c T91 T95 120                Car Lim V18
e1*2001/116*             85-225        245/35R18   A01 K1c T88 T92 120                S02
0308*00-08,
0344*00-05
BMW 3er-Reihe            85-240        225/40R18   T88 T89 T91 T92 120                A12 A16 A21
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-   85-240        235/40R18   A01 K1a K2b K6a T91 T93 120        Car Lim V18
N1                       85-240        245/35R18   A01 K1c K2b K5a K6b T88 T89 T92    S02
e1*2001/116*                                       120
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe            90-240        225/40R18   A01 K1c T88 T89 T91 120            A12 A16 A21
392C, 390X, 3C           90-240        235/40R18   A01 K1c K41 T91 120                Cbo Cpe V18
e1*2001/116*0346*..,     90-240        245/35R18   A01 K1c K41 T88 T89 T92 120        S02
e1*2001/116*0344*..;
e1*2007/46*
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe            85-147        215/45R18   T89 T93 120                        A12 A16 A21
3L                       85-250        225/40R18   A01 K2b T92 120                    A57 Lim V18
e1*2007/46*0314*05-..    85-250        225/45R18   A01 K2b T91 120                    S03
- ab Modell 2012         85-250        235/40R18   A01 K1b K2b 120
                         85-250        245/40R18   A01 K1c K2a K2b 120
BMW 3er-Touring          85-147        215/45R18   T93 120                            A12 A16 A21
3K, 3K-N1                85-250        225/40R18   A01 K2b T92 120                    A57 Car V18
e1*2007/46*0315*06-..    85-250        225/45R18   A01 K2b T91 120                    S03
e24*2007/46*0022*03-     85-250        235/40R18   A01 K1b K2b 120
- ab Modell 2013         85-250        245/40R18   A01 K1c K2a K2b 120
BMW 4er-GranCoupé        100, 105      215/45R18   A32 R37 T93 120                    A16 A21 A57
3C                       100-250       225/40R18   A90 T92 120                        Lim V18 S03
e1*2007/46*0316*10-..    100-250       225/45R18   A90 120
                         100-250       235/40R18   A01 A12 K1a K2b 120
                         100-250       245/40R18   A01 A12 K1a K2b 120
BMW 4er-Reihe            120-250       225/40R18   A90 T88 T92 120                    A16 A21 A57
3C                       120-250       225/45R18   A90 120                            Cbo Cpe V18
e1*2007/46*0316*08-..    120-250       235/40R18   A01 A12 K1a K2b 120                S03
                         120-250       245/40R18   A01 A12 K1a K2b 120
BMW 6er-Reihe            230, 235      225/50R18   A12 T95 120                        A16 A21 BW1
6C                       230, 235      235/45R18   A32 A84 T94 120                    Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*..       230, 235      245/45R18   A12 120                            V18 S03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50393 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55807712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ 01892
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X1                 85-190         225/45R18     A32 T91 T95 120                        A16 A21 V18
X1, X-N1, X1-N1        85-190         235/40R18     A12 T91 T95 120                        S04
e1*2007/46*0275*..;    85-190         245/40R18     A01 A12 K1a 120
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..
BMW Z4                 115-190        225/40R18                                            A12 A16 A21
Z89, ZR                115-190        235/40R18     A01 K4i                                Cbo V18 S02
e1*2001/116*0499*..,   115-190        245/35R18     A01 K1a K1b K2b
e1*2007/46*0373*..     225,250        225/40R18     M+S
                       225,250        235/40R18     A01 K4i M+S
BMW Z4-M               252            225/40R18     A10 K1a M+S                            A01 A16 A21
M85                    252            235/40R18     A12 K14 K1c M+S                        Cbo Cpe S02
e1*2001/116*0364*..
- Roadster/Coupé

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50393 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55807712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ 01892
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 7

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50393 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55807712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ 01892
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50393 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55807712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ 01892
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 14   245/35R18      255/35R18
Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50393 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55807712 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ 01892
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. März 2015




Pohl                                                                00225811.DOC




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