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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0480-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19EH2+Typ01962 und 9,5Jx19EH2+Typ 01987
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                     O.Z. Spa
                               Via Bastion 49/4
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         LEGGERA HLT                   Leggera HLT
Typ                            01962                         01987
Radgröße                       8,5Jx19 EH2+                  9,5J x 19 EH2+
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
204         01962204 / XL-Ø 72,56           5/120/72,56           29          690   2150
202         01987 202 / XL-Ø 72,56          5/120/72,6            45          660   2100

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              O.Z. Racing                   O.Z. Racing
Radtyp und Ausführung          01962 204                     01987 202
Radgröße                       8,5Jx19 EH2+                  9,5J x 19 EH2+
Einpresstiefe                  ET 29                         ET 45
Giessereikennzeichen           -                             -
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY                 Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S02   Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°       130                 27,5                 91700043

Prüfungen

Die Gutachten Nr.14-8039-A00-V02 und 15-8059-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           15-0480-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5Jx19EH2+Typ01962 und 9,5Jx19EH2+Typ 01987
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe         85-250         225/35R19      K1b R02 T84                   A06 A12 A16
3L                    85-250         225/40R19      K1b R02                       A21 A57 Lim
e1*2007/46*0314*05    85-250         235/35R19      K1c R02                       V19 S02
-..                   85-250         235/35R19      K2b R03 T91
- ab Modell 2012      85-250         245/35R19      K1c R02
                      85-250         245/35R19      K2b R03 T89 T93
                      85-250         255/30R19      K2b R03 T91
                      85-250         255/35R19      K2b R03
                      85-250         265/30R19      K2a K2b R03 T89 T93

BMW 3er-Touring       85-250         225/35R19      K1b R02 T84                   A06 A12 A16
3K, 3K-N1             85-250         225/40R19      K1b R02                       A21 A57 Car
e1*2007/46*0315*06    85-250         235/35R19      K1c R02                       V19 S02
-..                   85-250         235/35R19      K2b R03 T91 132
e24*2007/46*0022*0    85-250         245/35R19      K1c R02
3-                    85-250         245/35R19      K2b R03 T93 132
- ab Modell 2013      85-250         255/30R19      K2b R03 T91 132
                      85-250         255/35R19      K2b R03 132
                      85-250         265/30R19      K2a K2b R03 T93 132


BMW 4er-              100-250        225/35R19      R02 T84 T88                   A06 A12 A16
GranCoupé             100-250        225/40R19      R02                           A21 A57 Lim
3C                    100-250        235/35R19      K1a R02                       V19 S02
e1*2007/46*0316*10    100-250        245/35R19      K1c R02
-..                   100-250        245/35R19      R03 T93 132
                      100-250        255/30R19      K2b R03 T91 132
                      100-250        255/35R19      K2b R03 132
                      100-250        265/30R19      K2b R03 T93 132
                      100-250        275/30R19      K2b K6g K8d R03 132


BMW 4er-Reihe         100-250        225/35R19      R02 T84 T88                   A06 A12 A16
3C                    100-250        225/40R19      R02                           A21 A57 Cbo
e1*2007/46*0316*08    100-250        235/35R19      K1a R02                       Cpe V19 S02
-..                   100-250        245/35R19      K1c R02
                      100-250        245/35R19      R03 T89 T93 132
                      100-250        255/30R19      K2b R03 T91 132
                      100-250        255/35R19      K2b R03 132
                      100-250        265/30R19      K2b R03 T89 T93 132
                      100-250        275/30R19      K2b K6g K8d R03 132

BMW 6er-Reihe         230, 235       235/40R19      R02                           A06 A12 A16
6C                    230, 235       265/35R19      R03 T94 132                   A21 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..    230-330        245/40R19      R02                           L06 V19 S02
                      230-330        275/35R19      R03 132
                      230-330        285/35R19      K2b R03 132




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0480-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19EH2+Typ01962 und 9,5Jx19EH2+Typ 01987
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0480-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19EH2+Typ01962 und 9,5Jx19EH2+Typ 01987
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0480-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19EH2+Typ01962 und 9,5Jx19EH2+Typ 01987
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0480-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19EH2+Typ01962 und 9,5Jx19EH2+Typ 01987
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    215/35R19             255/30R19
Nr. 2    225/35R19             245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19             245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19             245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19             255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19             265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19             255/40R19
Nr. 8    235/50R19             255/45R19
Nr. 9    235/55R19             255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19             305/25R19
Nr. 11   245/35R19             275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19             275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19             275/40R19
Nr. 14   245/50R19             275/45R19
Nr. 15   255/30R19             305/25R19
Nr. 16   255/35R19             285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19             285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19             285/40R19
Nr. 19   255/50R19             285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19             305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19             295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19             295/35R19
Nr. 23   265/50R19             295/45R19
Nr. 24   275/30R19             315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Pogliano Milanese beim TÜV
Rheinland Group ab Juni 2014 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Group ab April 2015 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juni 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0480-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19EH2+Typ01962 und 9,5Jx19EH2+Typ 01987
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Juni 2015




Pohl                                                                         00231723.DOC




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