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							Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                               Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 30.01.2015
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Fahrzeughersteller                         : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 16
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
AST0N9BP16726         PCD120 ET16              Ø74.1 Ø72.6                 72,6     Kunststoff     735     2150     09/14
AST0N9GA16726         PCD120 ET16              Ø74.1 Ø72.6                 72,6     Kunststoff     735     2150     09/14
AST0N9SA16726         PCD120 ET16              Ø74.1 Ø72.6                 72,6     Kunststoff     735     2150     09/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : M5/M6; 560L; M560; 663C
Zubehör                                    : ZJB3 ww. OE-Schrauben + ZJB0
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X3; X-N1; 6C
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : M3
Zubehör                                    : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 5L; 5K; K-N1
Zubehör                                    : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3-V
Zubehör                                    : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 765
Zubehör                                    : ZJB4 ww. OE-Schrauben + ZJB0
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : M5/M6; M560; 560L; 663C
                                             140 Nm für Typ : K-N1; M3; X-N1; X3; 3-V; 5K; 5L; 6C; 765
Verkaufsbezeichnung:     BMW M5 / M6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
M560         e1*2001/116*0297*.. 373               285/30ZR20       BEI; 11A; 22I; 53S; 57F Nur M6; Cabrio; Coupe;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74C; 74P; 76B; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW M5,M6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
M5/M6        e1*2007/46*0361*.. 373           285/30ZR20         BEI; 11A; 22I; 53S; 57F Nur M6; bis
                                                                                         e1*2007/46*0361*01;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 530; 7BD;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C; 74P; 76B;
                                                                                         77E; 4CG; 4DA

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 265/30R20 94W XFA; 11A; 24D; 27B;               ab
                                                        27F; 57F; 67J                     e1*2007/46*0559*01;
                                                                                          Allradantrieb;
                                              275/30R20 93Y 11A; 24D; 27B; 27F;           Heckantrieb;
                                                            57F; 67X                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 76B; 77E;
                                                                                          4DL

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
560L         e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 245/30R20 90Y 11A; 22I; 24M; 5GA;              Limousine;
                                                         56G; 977                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 744; 76B;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
663C         e1*2001/116*0253*.. 190 - 270 275/30R20             51G; 57F; 575            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/30R20 95          11A; 24M; 57F; 68Q       12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 76B; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
765          e1*2001/116*0172*.., 150 - 327 275/35R20     51G; 57F; 574                   10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0172*..               285/30R20 99W 11A; 22I; 24M; 57F;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          68Q                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 75I; 76B; 97H;
                                                                                          4CE




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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Verkaufsbezeichnung:     M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*.. 317           255/30R20 92       11A; 244; 247; 27H;      M3; M4; ab
                                                                 27V; 52J; 6AA            e1*2007/46*0377*06;
                                              275/30R20 93       11A; 244; 247; 27F;      Cabrio; Coupe;
                                                                 27V; 52J; 57F; 6AY       Limousine;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 76B; 76Z; 77E;
                                                                                          97B; 4DL

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 255/35R20 97           11A; 244; 247; 27B;      BMW X3; BMW X4;
                                                                 270                      Allradantrieb;
                                              275/35R20 98       11A; 24D; 27B; 270;      Heckantrieb;
                                                                 57F; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 7AJ;
                                                                                          7BD; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          75I; 76B; 77E; 4DA;
                                                                                          4DL

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 255/35R20 97           11A; 244; 247; 27B;      BMW X3; BMW X4;
                                                                 270                      Allradantrieb;
                                              275/35R20 98       11A; 24D; 27B; 270;      Heckantrieb;
                                                                 57F; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 7BD;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                          76B; 77E; 4DA

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/30R20 97           11A; 24D; 272; 57F;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                 575                      Heckantrieb;
                                              285/30R20 99       11A; 24D; 273; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 68Q; 68V                 12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 75I; 76B;
                                                                                          4DA
5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 280 275/30R20 97       11A; 24D; 272; 57F;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                 575                      Allradantrieb;
                                              285/30R20 99       11A; 24D; 273; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 68Q; 68V                 12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 75I; 76B;
                                                                                          4DA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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                                                                                                     Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/30R20 97      11A; 24D; 272; 57F;           Stufenheck;
                                                            575                           Allradantrieb;
                                              285/30R20 95Y 11A; 24D; 273; 57F;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            68V                           12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 75I; 76B;
                                                                                          4DA
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/30R20 97  11A; 24D; 272; 57F;           Stufenheck;
                                                            575                           Heckantrieb;
                                              285/30R20 95Y 11A; 24D; 273; 57F;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            68Q; 68V                      12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 76B; 4DA

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/30R20 97           11A; 24D; 272; 57F;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                 575                      Allradantrieb;
                                              285/30R20 99       11A; 24D; 273; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 68Q; 68V                 12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 75I; 76B;
                                                                                          4DA
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 275/30R20 97       11A; 24D; 272; 57F;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                 575                      Heckantrieb;
                                              285/30R20 99       11A; 24D; 273; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 68Q; 68V                 12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 75I; 76B;
                                                                                          4DA

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 255/35R20 97           11A; 24D; 27B; 27F Lim (Gran Coupe 4-
                                          265/30R20 94           11A; 24D; 27B; 27F;türig); Allradantrieb;
                                                                 5HI; 51J; 57F; 67J Heckantrieb;
                                              275/30R20 97       11A; 24D; 27B; 27F;10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 57F; 575           12A; 51A; 573; 7BD;
                                              285/30R20 95       11A; 24D; 27B; 27F;71C; 71K; 721; 725;
                                                                 57F; 68Q; 68V      73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                    4CG; 4DA
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 255/35R20 97  11A; 244; 247; 27B;     Nicht Lim (Gran Coupe
                                                            27F                     4-türig); Cabrio;
                                              265/30R20 94  11A; 244; 247; 27B;     Coupe; Allradantrieb;
                                                            27F; 5HI; 51J; 57F; 67J Heckantrieb;
                                              275/30R20 97  11A; 24D; 27B; 27F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            57F; 575                12A; 51A; 573; 7BD;
                                              285/30R20 95W 11A; 24D; 27B; 27F;     71C; 71K; 721; 725;
                                                            5HR; 57F; 68Q; 68V      73C; 74A; 74P; 76B;
                                              285/30R20 95Y 11A; 24D; 27B; 27F;     4CG; 4DA
                                                            57F; 68Q; 68V




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 11 8 378 682 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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                                                                                                     Seite: 7 von 15
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/35R20
                   Hinterachse:                           265/30R20



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/30R20
                    Hinterachse:                        275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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                                                                                                     Seite: 9 von 15
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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                                                                                                    Seite: 10 von 15
      Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
      Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
BEI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge und über die ausreichende
      Tragfähigkeit der Reifengrößen erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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                                                                                                    Seite: 11 von 15


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    M3
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0377*..
       Handelsbez.:    M3, M4

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0377*06, nur M3

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 220                    VA
             26P                      x = 180             y = 170                    VA
             27B                      x = 270             y = 320                    HA
             27I                      x = 220             y = 270                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 230       y = 220              4                VA
             26N                   x = 230       y = 220              4                VA
             27F                   x = 270       y = 320             19                HA
             27H                   x = 270       y = 320              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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                                                                                                    Seite: 12 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    3-V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0559*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                    VA
             26B                      x = 225             y = 320                    VA
             27I                      x = 170             y = 260                    HA
             27B                      x = 220             y = 310                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320             23                VA
             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
             27H                   x = 220       y = 310              8                HA
             27F                   x = 220       y = 310             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
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                                                                                                    Seite: 13 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    X3
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0512*..
       Handelsbez.:    X-REIHE (X3, X4)

       Variante(n):    BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 370                    VA
             26P                      x = 300             y = 320                    VA
             27B                      x = 330             y = 460                    HA
             27I                      x = 280             y = 410                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 500                    VA
             26P                      x = 290             y = 450                    VA
             27B                      x = 300             y = 330                    HA
             27I                      x = 250             y = 280                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 500             10                VA
             26N                   x = 300       y = 500              8                VA
             27F                   x = 300       y = 330             28                HA
             27H                   x = 300       y = 330              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50035
ANLAGE: 11 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AST0N
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.01.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 280                    HA
             27B                      x = 300             y = 330                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330              8                HA
             27F                   x = 300       y = 330             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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