Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 26 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUG9BP20B726 LK120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 700 2095 02/07
OMUG9BP20B726 LK120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 710 2065 08/09
OMUG9BP20D726 LK120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 710 2065 11/12
OMUG9BP20O726 LK120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 710 2065 11/12
OMUG9BP20726 LK120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 700 2095 02/07
OMUG9BP20726 LK120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 710 2065 02/07
OMUG9KA20B726 LK120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 710 2065 08/09
OMUG9KA20D726 LK120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 710 2065 11/12
OMUG9KA20O726 LK120 ET20 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 710 2065 11/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1-N1; X-N1; X1; (Nur BMW X1)
Zubehör : ZJB3 ww. OE-Schrauben + ZJB0
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; 390L; 8/E; 3C; ZR; Z89; 5/H; 3K; 392C; 3K-N1; BMW 7/1;
390X; 560L
Zubehör : ZJB3 ww. OE-Schrauben + ZJB0
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3; X-N1
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB8
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3-V
Zubehör : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=28mm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 26 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 3C
Zubehör : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=28mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; 5/H; 8/E
120 Nm für Typ : ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C;
560L
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
140 Nm für Typ : X-N1; X3; 3C; 3-V
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 215/45R18 93 11A; 22M; 22P; 24J; BMW 3er (F31) ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24M; 26P; 27H; 27I; 2012;
51J Ab
85 - 250 225/45R18 91Y 11A; 22M; 22P; 24J; e24*2007/46*0022*03;
244; 247; 26P; 27B; Ab
27H; 5GG e1*2007/46*0315*06;
Allradantrieb;
225/45R18 95 11A; 22M; 22P; 24J; Heckantrieb;
244; 247; 26P; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H
235/40R18 91Y 11A; 22M; 22P; 24C; 12A; 51A; 512; 56C;
244; 247; 26B; 26N; 6AA; 71K; 721; 725;
27B; 27H; 5GG 73C; 74C; 74P; 76O;
235/40R18 95 11A; 22M; 22P; 24C; 77E; 4DL
244; 247; 26B; 26N;
27B; 27H
245/40R18 93 11A; 22L; 22Q; 24C;
24D; 26B; 26N; 27B;
27F
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 215/45R18 93 11A; 22P; 24J; 248; BMW 3er (F30) ab
26P; 27H; 27I; 51J 2012;
Ab
e1*2007/46*0314*05;
85 - 250 225/45R18 91 11A; 22M; 22P; 24J; Limousine; Stufenheck;
244; 247; 26P; 27B; Allradantrieb;
27H
235/40R18 91 11A; 22M; 22P; 24C; Heckantrieb;
244; 247; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 56C; 573;
245/40R18 93 11A; 22L; 22Q; 24C; 71K; 721; 725; 73C;
244; 247; 26B; 26N; 74C; 74P; 76O; 77E;
27B; 27F 4DL
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/50R18 95W XFE; 11A; 24J; 244; ab
247; 26B; 26N; 27I; 575 e1*2007/46*0559*01;
Allradantrieb;
235/45R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb;
26N; 67G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 XFG; 11A; 24C; 244; 12A; 51A; 573; 71K;
247; 26B; 26J; 27I 721; 725; 73C; 74C;
74P; 76O; 77E; 4DL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 26 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 11A; 21P; 24J; 5FE Nur bis
85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D; 11A; 21P; e1*2001/116*0308*08;
24J Limousine;
85 - 225 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; Heckantrieb;
57E; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 56C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74C;
74P; 77E
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D; 11A; 21P; Nur bis
24J e1*2001/116*0308*08;
89 - 225 225/40R18 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; Touring; Heckantrieb;
68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 56C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74C;
74P; 77E
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 11A; 21P; 24J; 24M Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 24M Facelift ab September
85 - 225 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; 2008; Nur bis
57E; 68B e24*2007/46*0022*02;
225/40R18 92Y 11A; 21P; 24J; 24M Ab
235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; e1*2001/116*0308*09;
24M Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 76O; 77E; 4NQ
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 11A; 21P; 24J; 24M; Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 5FE e1*2007/46*0314*04;
85 - 225 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; Facelift ab September
57E; 68B 2008; Ab
225/40R18 92 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0308*09;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine;
24M Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 76O; 77E; 4NP
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 24C; 24M bis
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2007/46*0316*07;
24M Coupe; Allradantrieb;
120 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 56C; 71K;
225/40R18 92 11A; 21P; 24C; 24M; 721; 725; 73C; 74C;
52J 74P; 77E; 4WB
235/40R18 91 11A; 21P; 24C; 57E;
99B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/40R18 92 11A; 21P; 24C; 24M Nur bis
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2001/116*0344*05;
24M Touring; Limousine;
155 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 57E; Allradantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 56C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74C;
74P; 77E
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 11A; 21P; 245; 5FE; Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 57E; 575 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 225/40R18 92 11A; 21P; 245; 248 Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; e1*2007/46*0315*05;
248; 5GG Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74P; 76O; 77E;
4O2
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 24J bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2007/46*0316*07;
24M Coupe; Heckantrieb;
90 - 225 225/40R18 88W 11A; 21P; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B 12A; 51A; 56C; 71K;
225/40R18 88W 11A; 21P; 24J; 57E; 721; 725; 73C; 74C;
68B; 68T 74P; 77E; 4WB
225/40R18 92 11A; 21P; 24J; 52J
235/40R18 91 11A; 21P; 57E; 689
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y 11A; 21P; 24J bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2007/46*0316*07;
24M Cabrio; Heckantrieb;
105 - 225 225/40R18 88W 11A; 21P; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B 12A; 51A; 56C; 71K;
225/40R18 92 11A; 21P; 24J; 52J 721; 725; 73C; 74C;
235/40R18 91 11A; 21P; 57E; 689 74P; 77E; 4WB
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/45R18 91 11A; 24J; 244; 26P; BMW 4er (F32, F33) ab
27B; 27H; 575 2013; ab
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; e1*2007/46*0316*08;
247; 26B; 26N; 27B; Coupe; Allradantrieb;
27H
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74P; 76O; 77E;
4DL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 26 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 250 225/45R18 95 11A; 24J; 244; 26P; 4er Gran Coupe (F36);
27B; 27H; 575 ab
e1*2007/46*0316*10;
235/40R18 95 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb;
27H
245/40R18 93W 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 56C; 6AA;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74P; 76O; 77E;
4DL
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/45R18 95 11A; 24J; 244; 26P; BMW 4er (F32, F33) ab
27B; 27H; 575 2013; ab
235/40R18 95 11A; 241; 244; 246; e1*2007/46*0316*09;
247; 26B; 26N; 27B; Cabrio; Allradantrieb;
27H
245/40R18 93W 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 6AA;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76O; 77E;
4DL
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5/H E700 83 - 155 235/40R18 11A; 22B; 24J; 362; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P
5/H E700/1 83 - 160 235/40R18 nicht Touring; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 24J; 362; 631 12A; 51A; 56C; 71K;
83 - 210 235/40R18 11A; 24J; 362; 57E; 721; 725; 73C; 74C;
631; 689 74P
235/40R18 95 nicht Touring; 11A;
22B; 24J; 362; 631
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/40R18 91Y 5GG Limousine;
110 - 270 235/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 51G 12K; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74P; 744; 77E
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 235/40R18 95 Kombi;
245/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74P; 744; 75I;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
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Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BMW 7/1 E296 138 - 145 235/40R18 Nur bis 1230 kg 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast zul.; 11A; 22B; 12A; 51A; 56C; 71K;
24J; 362; 631 721; 725; 73C; 74C;
138 - 220 235/40R18 95 11A; 22B; 24J; 362 74P
155 - 220 235/40R18 11A; 24J; 362; 57E;
631; 689
235/40R18 BD7; Nur bis 1250 kg
Achslast zul.; 11A; 22B;
24J; 362
BMW 7/1 E296/1 138 235/40R18 Nur bis 1230kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast; 11A; 22B; 12A; 51A; 56C; 71K;
24J; 362; 631 721; 725; 73C; 74C;
138 - 220 235/40R18 95 11A; 22B; 24J; 362 74P
155 - 220 235/40R18 BD7; Nur bis 1250kg
zul. Achslast; 11A; 22B;
24J; 362
235/40R18 11A; 24J; 362; 57E;
631; 689
Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8/E e1*92/53*0008*.., 160 - 240 235/40R18 11A; 362; 5FK; 57E; Heckantrieb; Nur
e1*93/81*0008*.., 631; 689 Vorderachslenkung;
F383 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/45R18 11A; 21P; 22I; 244; Nur BMW X1;
245; 51G Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 56C; 573;
244; 246 7BD; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74P; 744;
76O; 77E; 4DA
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/45R18 11A; 21P; 22I; 244; Nur BMW X1;
245; 51G Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 56C; 573;
244; 246 7BD; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74P; 744;
76O; 77E; 4DA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/45R18 11A; 21P; 22I; 244; Nur BMW X1;
245; 51G Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 56C; 573;
244; 246 7AJ; 7BD; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74P;
744; 76O; 77E; 4DA;
4DL
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 225/50R18 95W 11A; 241; 244; 246; BMW X3; BMW X4;
247; 27I; 51J Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb;
247; 27I; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 56C; 7AJ;
247; 27I; 51J 7BD; 71K; 721; 725;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 27I 73C; 74A; 74P; 75I;
76O; 77E; 4DA; 4DL
255/45R18 99 11A; 241; 244; 246;
247; 27I
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 225/50R18 95W 11A; 241; 244; 246; BMW X3; BMW X4;
247; 27I; 51J Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb;
247; 27I; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 56C; 7BD;
247; 27I; 51J 71K; 721; 725; 73C;
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 27I 74A; 74P; 75I; 76O;
77E; 4DA
255/45R18 99 11A; 241; 244; 246;
247; 27I
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/40R18 92 11A; 21N; 22I; 24J; 248 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 225 235/40R18 91 11A; 21J; 22B; 241; 12A; 51A; 56C; 7BD;
244; 246 71K; 721; 725; 73C;
115 - 250 225/40R18 88 11A; 21N; 24J; 57E; 74C; 74P; 76O; 77E;
68B 97K; 4DA
225/40R18 92 11A; 21N; 22I; 24J; 248
M+S
235/40R18 91 11A; 21J; 241; 246;
57E; 689
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 26 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 175 225/40R18 91 11A; 22L; 24C; 24D; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26B; 26J; 27F BMW 1er (F21 2012);
235/40R18 91 11A; 22L; 24C; 24D; Ab
26B; 26J; 27F e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
245/35R18 92 11A; 22L; 24D; 27F; Kombilimousine;
57F; 570; 68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74P; 76O; 77E; 4DL
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
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21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4NP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0314*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4NQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4O2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0314*..,e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) (nur wenn auch
original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4WB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0316*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1150kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
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689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
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744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BD7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R18
Hinterachse: 245/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 265/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 26 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*..
Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4)
Variante(n): BMW X3, BMW X4
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 26 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 26 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
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ANLAGE: 26 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 26 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Seite: 21 von 21
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.