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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5


Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                               68789 St.Leon-Rot
                               49 02 0341305



Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                               zur Verwendung an Achse 1

Modell                         C12
Typ                            C12 1022
Radgröße                       10,0Jx22H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
C12 1022 40 17S     823/01 JF / ohne Ring         5/120/74,1           40          995    2266


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                     49241
Herstellerzeichen              CMS
Radtyp und Ausführung          C12 1022
Radgröße                       10,0Jx22H2
Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-   Bund          Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S02   Serien-Schraube         Kegel 60°     140                       27,5                Serie
      M14x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49241 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5                  155-330        265/35R22   K1a K1b R02                         A01 A07 A12
X5, X-N1                155-330        275/30R22   K1c R02                             A16 A23 A56
e1*2007/46*0421*10-..   155-330        285/30R22   K1c R02                             KOV NBF
e1*2007/46*0454*11-..   155-330        295/30R22   K1c R02                             V22 X77 VA1
- ab Modell 2014                                                                       S02
BMW X5                  155-330        265/35R22   R02                                 A07 A12 A16
X5, X-N1                155-330        275/30R22   R02                                 A23 A56 NBF
e1*2007/46*0421*10-..   155-330        285/30R22   R02                                 V22 X77 VA1
e1*2007/46*0454*11-..   155-330        295/30R22   A01 K1a K1b R02                     S02
- ab Modell 2014
BMW X5                  155 - 330      265/35R22   R02 T98                             A07 A12 A16
X70, X5, X-N1           155 - 330      285/30R22   R02                                 A23 KMV
e1*2001/116*0420*..;    155 - 330      295/30R22   A01 K1b R02                         NBF V22 VA1
e1*2007/46*                                                                            S02
0421*00-09;
e1*2007/46*
0454*00-10
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X5                  155 - 330      265/35R22   K1a K1b R02 T98                     A01 A07 A12
X70, X5, X-N1           155 - 330      285/30R22   K1c R02                             A16 A23 KOV
e1*2001/116*0420*..;    155 - 330      295/30R22   K1c R02                             NBF V22 VA1
e1*2007/46*                                                                            S02
0421*00-09;
e1*2007/46*
0454*00-10
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
BMW X6                  155-330        265/35R22   R02                                 A07 A12 A16
X6                      155-330        275/30R22   R02 T99                             A23 KOV V22
e1*2007/46*0412*08-..   155-330        285/30R22   R02                                 VA1 S02
- ab MJ 2015            155-330        295/30R22   A01 K1a K1b R02



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5


Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
gen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10,0Jx22H2 Typ C12 1022
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

NBF        Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

R02        Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V22   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr.    1   245/30R22      285/25R22, 295/25R22
Nr.    2   255/30R22      295/25R22, 305/25R22
Nr.    3   265/30R22      305/25R22, 315/25R22
Nr.    4   265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr.    5   265/40R22      305/35R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-/ Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 9, Gutachten Nummer 55092114, Ausfertigung 1 (Radtyp
C12 1022) für die Achse 2 genannten Rad-/ Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.

X77        Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55092114 (1. Ausfertigung)

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2015 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Mai 2015




Bohlander                                                                     00228811.DOC




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