Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50488



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 EH2


Typ:                         REVEN 188



Inhaber der ABE              GMP ITALIA S.R.L.
und Hersteller:              IT-24068 SERIATE (BG)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50488


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 50488

 Die ABE-Nr. 50488 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2 , Typ REVEN 188, in
 den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung) vom 29.07.2015
 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 5 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 29.07.2015
 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 02.09.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 05.08.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50488

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                       GMP ITALIA srl

                                                                                          Seite 1 von 3

Auftraggeber                     GMP ITALIA srl
                                 Via Italia n°76
                                 24068 Seriate (BG)
                                 39 02 0011004

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           REVEN
Typ                              REVEN 188
Radgröße                         8 J x 18 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                               Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                      (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                      Mittenloch-ø   (mm)
                                                      (mm)
REV801        REVEN 188 - ET30 / ohne Ring            5/120/72,6     30    745     2150       4/2014
830
REV801        REVEN 188 - ET34 / ohne Ring            5/120/72,6     34    745     2150       4/2014
834
REV801        REVEN 188 - ET34 / ohne Ring            5/120/72,6     34    745     2150       4/2014
834
REV801        REVEN 188 - ET43 / ohne Ring            5/120/72,6     43    745     2150       4/2014
843
REV801        REVEN 188 - ET43 / ohne Ring            5/120/72,6     43    745     2150       4/2014
843

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       50488
Herstellerzeichen                GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung            REVEN 188...(s.o)
Radgröße                         8,0J x 18EH2+
Einpreßtiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                      GMP ITALIA srl

                                                                                        Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß       Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/120          30                   745            2150
5/120          34                   745            2150
5/120          43                   745            2150

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120          205/40R18      34                 745
5/120          205/40R18      43                 745

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120          285/60R18      34                 745
5/120          285/60R18      43                 745

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Biegeumlaufprüfung
- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.Die Zusammensetzung,
die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten W erkstoffes sind in der
Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,25 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriana del Colle beim Qualilab s.r.l. ab Mai
2015 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                     GMP ITALIA srl

                                                                                        Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                21.05.2015
Radzeichnung                      REV801830                        15.05.2015
Radzeichnung                      REV801834                        15.05.2015
Radzeichnung                      REV801843                        15.05.2015
Nabenkappenzeichnung              Coppetta Coprimozzo              10.06.2015
Verwendungen                      Anlage 1-5

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 29. Juli 2015




Schmidt                                                                      00233162.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                        GMP ITALIA srl

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                     GMP ITALIA srl
                                 Via Italia n°76
                                 24068 Seriate (BG)
                                 39 02 0011004

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           REVEN
Typ                              REVEN 188
Radgröße                         8,0J x 18EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
REV801       REVEN 188 - ET43 / ohne Ring          5/120/72,6         43        745    2150
843

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       50488
Herstellerzeichen                GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung            REVEN 188...(s.o)
Radgröße                         8,0J x 18EH2+
Einpresstiefe                    ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27,5
S03       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°     110                   26
S04       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°     120                   26
S05       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     140                   32,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                        GMP ITALIA srl

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe           100-160        205/45R18   R70 T86 T90                     A12 A14 A18
182, 1C                 100-160        215/40R18   A01 K1a T85 T89                 Cbo Cpe V18
e1*2001/116*0352*..,    100-240        225/40R18   A01 K1a T88                     S03
e1*2007/46*             100-240        245/35R18   A01 K2b K42 K46 R03 T88
0277*00-07              225-240        205/45R18   R02 R70
- Coupé, Cabrio         225-240        215/40R18   A01 K1a R02
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe           85-195         205/45R18   R70 T86 T90                     A12 A14 A18
187                     85-195         215/40R18   T85 T89                         Flh V18 S03
e1*2001/116*            85-195         225/40R18   A01 K1a T88 T89
0287*00-09              85-195         245/35R18   A01 K2b K42 K46 R03 T88 T89
BMW 1er-Reihe           66-195         205/45R18   R70 T86 T90                     A12 A14 A18
187, 1K2, 1K4           66-195         215/40R18   A01 K1a T85 T89                 Flh V18 S03
e1*2001/116*            66-195         225/40R18   A01 K1a T88 T89
0287*10-..,             66-195         245/35R18   A01 K2b K42 K46 R03 T88 T89
e1*2007/46*,
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
BMW 1er-Reihe           70-175         215/40R18   T89                             A12 A14 A18
1K2                     70-175         225/40R18   A01 K2b T88 T92                 A58 AuT
e1*2007/46*0273*04-..   70-175         245/35R18   A01 K2a K2b R03 T88 T92         BW7
- ab Modelljahr 2013                                                               V18 Y84 S02
- incl. Facelift 2015
- 3 Türer
BMW 1er-Reihe           70-175         215/40R18   T89                             A12 A14 A18
1K4                     70-175         225/40R18   A01 K2b T88 T92                 A58 AuT
e1*2007/46*0283*04-..   70-175         245/35R18   A01 K2a K2b R03 T88 T92         BW7
- ab Modelljahr 2012                                                               V18 Y85 S02
- incl. Facelift 2015
- 5 Türer
BMW 2er-Reihe           100-180        215/40R18   T89                             A12 A14 A18
1C                      100-180        225/40R18   A01 K2b                         A58 AuT
e1*2007/46*0277*08-..   100-180        245/35R18   A01 K2a K2b R03                 BW7
                                                                                   Cbo Cpe V18
                                                                                   S02
BMW 3er-Allrad          135-170        225/40R18   K1a K56 T88 T89 T91 T92         A01 A12 A14
346X                    135-170        235/40R18   K1c K41 K42 K45 K56 T91         A18 Car K2b
e1*98/14*,2001/116*     135-170        245/35R18   K42 K44 K56 R03 T88 T89 T92     Lim V18 S03
0144*..                 135-170        255/35R18   K42 K44 K56 R03 R70 T90 T94
BMW 3er-Compact         85-141         225/40R18   K1a T88 T89                     A01 A12 A14
346K                    85-141         235/40R18   G01 K1a K41 K42 K45 K56         A18 V18 S03
e1*98/14*0167*..,       85-141         245/35R18   K2b K42 K56 R03 T88 T89
e1*2001/116*0167*..     85-141         255/35R18   K2c K42 K56 R03 R70
BMW 3er-Reihe           77-170         225/40R18   K1a K56 T88 T89 T91             A01 A12 A14
346C, 346R              77-170         235/40R18   G01 K1c K41 K42 K45 K56 T91     A18 Cbo Cpe
e1*98/14,2001/116*      77-170         245/35R18   K42 K44 K56 R03 T88 T89         K2b V18 S03
0112, 0146*..           77-170         255/35R18   K42 K44 K56 R03 R70 T90 T94




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                         GMP ITALIA srl

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe            77-170         225/40R18   K1a K56 T88 T89 T91 T92              A01 A12 A14
346L                     77-170         235/40R18   G01 K1c K41 K42 K45 K56 T91          A18 Car K2b
e1*97/27*0097*..,        77-170         245/35R18   K42 K44 K56 R03 T88 T89              Lim V18 S03
e1*98/14*0097*..         77-170         255/35R18   K42 K44 K56 R03 R70 T90 T94
BMW 5er-Reihe 4x4        145-200        225/45R18   R37 T91 T95                          A12 A14 A18
560X                     145-200        235/40R18   R37 T91 T93 T95                      A56 Lim S04
e1*2001/116*0322*..      145-200        245/40R18
BMW 5er-Touring 4x4      145-200        225/45R18   R37 T95                              A12 A14 A18
560X                     145-200        235/40R18   R37 T93 T95                          A56 Car S04
e1*2001/116*0322*..      145-200        245/40R18   T93 T97
BMW X3                   100-210        225/50R18   A10 R37 T95 T99 149                  A14 A18 B90
X3, X-N1                 100-210        225/55R18   A10 R37 149                          S02
e1*2007/46*0512*..;      100-210        235/50R18   A32 R37 149
e1*2007/46*0454*..       100-230        245/50R18   A32 149
- incl. Facelift 2014    100-230        255/45R18   A12 149
BMW X3                   100-210        235/50R18                                        A10 A14 A18
X83                      100-210        245/45R18                                        V18 S05
e1*2001/116*0249*..      100-210        255/45R18
BMW X4                   100-210        225/50R18   A10 R37 T95 T99 149                  A14 A18 B90
X3, X-N1                 100-210        225/55R18   A10 R37 149                          S02
e1*2007/46*              100-210        235/50R18   A32 R37 149
0512*11-.., 0454*13-..   100-230        245/50R18   A32 149
                         100-230        255/45R18   A12 149
BMW X4                   100-210        225/50R18   A10 R37 T95 T99 149                  A14 A18 B90
X3, X-N1                 100-210        225/55R18   A10 R37 149                          KMV S02
e1*2007/46*              100-210        235/50R18   A32 R37 149
0512*11-.., 0454*13-..   100-230        245/50R18   A32 149
- mit M-Paket -          100-230        255/45R18   A12 149
Verbreiterungen
BMW Z4                   110-195        225/40R18                                        A12 A14 A18
Z85                      110-195        235/35R18                                        Cbo Cpe V18
e1*2001/116*0219*..      110-195        235/40R18   A01 G01                              S03
                         110-195        245/35R18   A01 K2b R03
                         110-195        255/35R18   A01 K2b R03 R70

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                      GMP ITALIA srl

                                                                                           Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

AuT    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an Achse1.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                     GMP ITALIA srl

                                                                                         Seite 5 von 8

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-W agon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EW G, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. W ird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                      GMP ITALIA srl

                                                                                          Seite 6 von 8

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                      GMP ITALIA srl

                                                                                          Seite 7 von 8

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18      255/35R18
Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18      275/45R18
Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18      285/45R18
Nr. 19   255/55R18      285/50R18
Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50488 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55807315 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18EH2+ Typ REVEN 188
Hersteller                     GMP ITALIA srl

                                                                                          Seite 8 von 8

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juli 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Juli 2015




Schmidt                                                                        00232241.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen