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							Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.07.2016
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Fahrzeughersteller                         : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
120520726/NZB MJ7060/NZB PCD 120               Ø74.1-BM1-Ø72.6             72,6     Kunststoff     700     2025     07/13
120520726/NZB MJ7060/NZB PCD 120               Ø74.1-BM1-Ø72.6             72,6     Kunststoff     705     2010     07/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3L; 560L; 3K-N1; 392C; 390X; 3K; 5/H; 390L; BMW 7/1; 3C
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK CAP C028, BM1
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK CAP C028, BM18
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK CAP C028, BM18
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 1K2; 1K4; 3C
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK CAP C028, BM18
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; 5/H
                                             120 Nm für Typ : 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560L
                                             140 Nm für Typ : 3C
                                             140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                             3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 135 205/55R16                 11A; 24J; 51G; 52J        bis
                                          225/50R16                 11A; 24J; 51G; 52J        e1*2007/46*0316*07;
                                                                                              Coupe; Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76U; 76Z




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 147 205/60R16              11A; 24J; 248; 26P;     BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                 27I; 51G                2012;
                                                                                         Ab
                                              215/55R16 93       11A; 22M; 22P; 24J;     e24*2007/46*0022*03;
                                                                 244; 247; 26P; 27H;     Ab
                                                                 27I; 5HA; 51J; 512      e1*2007/46*0315*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                              225/55R16 95       11A; 22M; 22P; 24J;     Heckantrieb;
                                                                 244; 247; 26P; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H; 512                12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76R; 76U
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 147 205/60R16 92       11A; 24J; 248; 26P; 27I BMW 3er (F30) ab
                                                                                         2012;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0314*05;
                                              215/55R16 93       11A; 22M; 22P; 24J;     Limousine; Stufenheck;
                                                                 24M; 26P; 27H; 27I      Allradantrieb;
                                              225/55R16 95       11A; 22M; 22P; 242;     Heckantrieb;
                                                                 244; 245; 247; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27B; 27H                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 205/55R16 91                               Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..            225/50R16 92       11A; 21P; 24J; 24M;     e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..                               57T                     Facelift ab September
                                              235/50R16 95       11A; 21P; 22I; 24J;     2008; Nur bis
                                                                 24M                     e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 160 205/55R16 91                               Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..            225/50R16 92       11A; 21P; 24J; 24M;     e1*2007/46*0314*04;
                                                                 57T                     Facelift ab September
                                              235/50R16 95       11A; 21P; 22I; 24J;     2008; Ab
                                                                 24M                     e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 160 205/55R16          11A; 24J; 51G           Nur bis
                                              225/50R16          11A; 24J; 51G           e1*2001/116*0308*08;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 205/55R16              11A; 24J; 51G            Nur bis
                                          225/50R16              11A; 24J; 51G            e1*2001/116*0308*08;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 160 205/55R16         11A; 245; 51G            Nur bis
3L             e1*2007/46*0314*..              225/50R16         11A; 21P; 245; 248;      e1*2007/46*0314*04;
390X           e1*2001/116*0344*..                               51G                      Nur bis
                                                                                          e1*2007/46*0315*05;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0344*06;
                                                                                          Touring; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U
390X           e1*2001/116*0344*..   120 - 160 205/55R16         11A; 24J; 51G            Touring; Nur bis
                                               225/50R16         11A; 24C; 51G            e1*2001/116*0344*05;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 140 205/55R16          11A; 24J; 51G; 52J       bis
392C           e1*2001/116*0346*..            225/50R16          11A; 24J; 51G; 52J       e1*2007/46*0316*07;
                                     105      205/55R16          11A; 24J; 51G            Coupe; Heckantrieb;
                                              225/50R16          11A; 24J; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 76Z
3C             e1*2007/46*0316*..    105       205/55R16         11A; 24J; 51G            bis
392C           e1*2001/116*0346*..             225/50R16         11A; 24J; 51G            e1*2007/46*0316*07;
                                     115 - 140 205/55R16         11A; 24J; 51G; 52J       Cabrio; Heckantrieb;
                                               225/50R16         11A; 24J; 51G; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 52J; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 76Z




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 110 205/60R16 92           11A; 24J; 248; 26P; 27I 4er Gran Coupe (F36);
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*10;
                                              215/60R16 95       11A; 24J; 248; 26P;     Allradantrieb;
                                                                 27H; 27I                Heckantrieb;
                                              225/55R16 95       11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 247; 26P; 27B; 27H      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U; 82T

Verkaufsbezeichnung:    BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
5/H          E700             83 - 141 205/55R16 90W             57E; 57T                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/55R16 95                                       12A; 51A; 71K; 721;
                              83 - 155 225/50R16 92W                                      73C; 74A; 74P
                              155      225/55R16             631
5/H          E700/1           83 - 141 205/55R16 90W         nicht Touring; 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/50R16 92W Touring; Nur bis 1260 73C; 74A; 74P
                                                             kg zul. Achslast
                                               225/55R16-93 nicht Touring
                                     83 - 160 225/50R16 92   nicht Touring
                                               225/55R16     Touring; 631
                                     83 - 210 225/50R16 92   57E; 682
                                     85 - 210 225/55R16      10N; 51G
                                     141 - 210 225/55R16     nicht Touring; 631
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 140 205/60R16     12T; 51G                Limousine;
                                     110 - 190 235/50R16 95  12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                     110 - 200 225/55R16     12T; 51G                51A; 573; 71K; 721;
                                                                                     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                     744; 76U
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 190 225/55R16     12T; 51G                Kombi;
                                               235/50R16 95  12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74A; 74P; 744; 75I;
                                                                                     76U

Verkaufsbezeichnung:    BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
BMW 7/1      E296             138 - 155 205/55R16                57E; 57T; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/50R16                631                      12A; 51A; 71K; 721;
                              138 - 162 225/55R16                631                      73C; 74A; 74P
                              162       225/50R16                BDD
                              162 - 220 225/50R16                57E; 631; 682
                              220       225/55R16                BDH
BMW 7/1      E296/1           138       205/55R16                57E; 57T; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
                              138 - 155 225/50R16                631                      12A; 51A; 71K; 721;
                              138 - 160 225/55R16                631                      73C; 74A; 74P
                              210 - 220 225/55R16                BDH




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16               11A; 22M; 241; 244;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                  246; 247; 26B; 26N;      BMW 1er (F21 2012);
                                                                 27H; 51G                 Ab
                                                                                          e1*2007/46*0283*04;
                                    70 - 147 195/55R16           11A; 22M; 241; 244;      Ab
                                                                 246; 247; 26B; 26N;      e1*2007/46*0273*04;
                                                                 27H; 51G; 52J            Kombilimousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                              205/55R16 91       11A; 22M; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26B; 26J; 27F            12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/55R16 93       11A; 22L; 24C; 24D;      73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                 26B; 26J; 27F            82T
                                              225/50R16 92       11A; 22L; 24C; 24D;
                                                                 26B; 26J; 27F; 57T
                                    70 - 175 205/55R16           11A; 22M; 24C; 24D;
                                                                 26B; 26J; 27F; 51G;
                                                                 52J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                          Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 14.07.2016
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                          Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 14.07.2016
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682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/50R16
                     Hinterachse:                          245/45R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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82T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser ab 340mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
BDD) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
BDH) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      1K4
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:      1ER REIHE

       Variante(n):      Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                    VA
             27I                      x = 170             y = 240                    HA
             26P                      x = 140             y = 170                    VA
             27B                      x = 220             y = 270                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220              8                VA
             26J                   x = 190       y = 220             25                VA
             27F                   x = 220       y = 270             30                HA
             27H                   x = 220       y = 270              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      3K
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                    VA
             27B                      x = 220             y = 310                    HA
             26B                      x = 225             y = 320                    VA
             27I                      x = 170             y = 260                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
             27F                   x = 220       y = 310             25                HA
             26J                   x = 225       y = 320             25                VA
             27H                   x = 220       y = 310              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      3C
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0316*..
       Handelsbez.:      BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 225             y = 320                    VA
             27I                      x = 170             y = 260                    HA
             26P                      x = 175             y = 270                    VA
             27B                      x = 220             y = 310                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320             12                VA
             27H                   x = 220       y = 310              8                HA
             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
             27F                   x = 220       y = 310             33                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0308-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49454
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.07.2016
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                                                                                                    Seite: 14 von 14

Fahrzeug:

       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      3L
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

       Variante(n):      Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 170             y = 260                    HA
             27B                      x = 220             y = 310                    HA
             26P                      x = 175             y = 270                    VA
             26B                      x = 225             y = 320                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 220       y = 310              8                HA
             27F                   x = 220       y = 310             25                HA
             26J                   x = 225       y = 320             23                VA
             26N                   x = 225       y = 320              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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