Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Seite 29
Seite 30
							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50486



Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                             9 J x 19 EH2+


Typ:                         REVEN 199




 Inhaber der ABE und         G.M.P. GROUP S.R.L.
 Hersteller:




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50486


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50486


Die ABE-Nr. 50486 erstreckt sich auf die Sonderräder 9 J x 19 EH2+, Typ REVEN 199, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung) vom 07.06.2016
beschrieben.


Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

1-3

des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.



Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 07.06.2016
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 05.07.2016
Im Auftrag
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50486



Ausgabedatum:       05.07.2016                 letztes Änderungsdatum: --

1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
      REVEN 199                                                         09.03.2016

                                               letztes Änderungsdatum: 09.03.2016


3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
      55050816 (1. Ausfertigung)                                        07.06.2016


4.    Beschreibung der Änderungen:
      entfällt
      not applicable
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50486

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 50486

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                               2
Approval No.: 50486

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses

All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.

The approval identification is as follows: - see German version -

The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.

The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.

The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.

Instruction on right to appeal

This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                 Via Giorgio e Guido Paglia 15
                                 24122 Bergamo (BG)
                                 QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           REVEN
Typ                              REVEN 199
Radgröße                         9 J x 19 ---
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
REV901        REVEN 199 - ET37 / ohne Ring           5/120/72,6     37    745     2150       4/2015
937
REV901        REVEN 199 - ET42 / ohne Ring           5/120/72,6     42    745     2150       4/2015
942
REV901        REVEN 199 - ET44 / ohne Ring           5/120/72,6     44    745     2150       4/2015
944

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       50486
Herstellerzeichen                GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung            REVEN 199...(s.o)
Radgröße                         9,0J x 19EH2+
Einpreßtiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß             Einpresstiefe (mm)       Radlast (kg)            Abrollumfang
5/120                37                       745                     2150
5/120                44                       745                     2150

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße              Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
5/120                225/35R19                37                      745
5/120                225/35R19                44                      745

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße              Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
5/120                285/45R19                37                      745
5/120                285/45R19                44                      745

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 13,92 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano del Colle beim Qualilab s.r.l. ab Mai
2015 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                09.03.2016
Radzeichnung                      REV901937                        28.04.2015
Radzeichnung                      REV901942                        12.05.2015
Radzeichnung                      REV901944                        12.05.2015
Nabenkappenzeichnung              Coppetta Coprimozzo              10.06.2015
Verwendungen                      Anlage 1-3                       07.06.2015

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 7. Juni 2016




Schmidt                                                                      00251274.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    G.M.P. GROUP SRL
                                Via Giorgio e Guido Paglia 15
                                24122 Bergamo (BG)
                                QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          REVEN
Typ                             REVEN 199
Radgröße                        9,0J x 19EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
REV901       REVEN 199 - ET37 / ohne Ring       5/120/72,6         37        745    2150
937

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50486
Herstellerzeichen               GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung           REVEN 199...(s.o)
Radgröße                        9,0J x 19EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         130                 27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT              100-250        235/40R19   R03 T92                            A12 A14 A18
3-V, 3K-N1              100-250        245/40R19   R03 T94                            A57 Flh V19
e1*2007/46*0559*..;     100-250        255/40R19   A01 K1b R03                        HA2 S02
e24*2007/46*0022*05-    100-250        265/35R19   A01 K2b R03 T94
..                      100-250        275/35R19   A01 K2b R03
BMW 3er-Reihe           85-265         235/35R19   A01 K2b R03 T87 T91                A12 A14 A18
3L                      85-265         245/35R19   A01 K2b R03 T89 T93                A57 Lim V19
e1*2007/46*0314*05-..   85-265         255/30R19   A01 K2c K6g K8h R03 T91            HA2 S02
- ab Modell 2012        85-265         255/35R19   A01 K2c K6g K8h R03 T92
- incl. Facelift 2015   85-265         265/30R19   A01 K2c K6g K8h R03 T89 T93
                        85-265         275/30R19   A01 K2c K6h K6i K8m R03 T92
BMW 3er-Touring         85-265         235/35R19   A01 K2b R03 T91                    A12 A14 A18
3K, 3K-N1               85-265         245/35R19   A01 K2b R03 T89 T93                A57 Car V19
e1*2007/46*0315*06-..   85-265         255/30R19   A01 K2c K6g K8h R03 T91            HA2 S02
e24*2007/46*0022*03-    85-265         255/35R19   A01 K2c K6g K8h R03 T92
- ab Modell 2013        85-265         265/30R19   A01 K2c K6g K8h R03 T89 T93
- incl. Facelift 2015   85-265         275/30R19   A01 K2c K6h K6i K8m R03 T92
BMW 4er-GranCoupé       100-250        235/35R19   A01 K2b R03 T91                    A12 A14 A18
3C                      100-250        245/35R19   A01 K2b R03 T93                    A57 Lim V19
e1*2007/46*0316*10-..   100-250        255/30R19   K2b K6g K8d R03 T91                HA2 S02
                        100-250        255/35R19   K2b K6g K8d R03
                        100-250        265/30R19   A01 K2b K6g K8d R03 T93
                        100-250        275/30R19   A01 K2c K6h K6i K8m R03
BMW 4er-Reihe           100-250        235/35R19   A01 Cbo Cpe K2b R03 T87 T91        A12 A14 A18
3C                      100-250        245/35R19   A01 Cbo Cpe K2b R03 T89 T93        A57 V19 HA2
e1*2007/46*0316*08-..   100-250        255/30R19   A01 Cbo Cpe K2b K6g K8d R03 T91    S02
                        100-250        255/35R19   A01 Cbo Cpe K2b K6g K8d R03
                        100-250        265/30R19   A01 Cbo Cpe K2b K6g K8d R03 T89
                                                   T93
                        100-250        275/30R19   A01 Cbo Cpe K6h K6i K8m R03
BMW 5er-Reihe           100-240        265/35R19   R03 T94 T98                        A12 A14 A18
5L                      100-330        245/40R19   R03 T94 T98                        A58 L04 Lim
e1*2007/46*0363*..                                                                    V19 HA2 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe           100-240        265/35R19   R03 T94 T98                        A12 A14 A18
5L                      100-330        245/40R19   R03 T94 T98                        A57 L05 Lim
e1*2007/46*0363*..      100-330        275/35R19   A01 K2b R03 T00 T96                V19 HA2 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-240        265/35R19   A01 K2b R03 T98 149                A12 A14 A18
5K, K-N1                100-330        245/40R19   R03 T98 149                        A58 Car F40
e1*2007/46*0455*..,     100-330        275/35R19   A01 K2b R03 T00 T96 149            L04 V19 HA2
e1*2007/46*0508*..                                                                    S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-240        265/35R19   R03 T98 149                        A12 A14 A18
5K, K-N1                100-330        245/40R19   R03 T98 149                        A57 Car F40
e1*2007/46*0455*..,     100-330        275/35R19   A01 K2b R03 T00 T96 149            L05 V19 HA2
e1*2007/46*0508*..                                                                    S02
- ohne Allradlenkung



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 6er-Reihe          230, 235       265/35R19     R03 T94                                A12 A14 A18
6C                     230-300        245/40R19     R03 T94                                Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*..     230-300        275/35R19     A01 K2b R03                            V19 HA2 S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 7

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 5, Gutachten Nummer 55050916, Ausfertigung 1
(RADTYP REVEN 1985) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 7

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 7

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19     255/40R19
Nr. 8    235/50R19     255/45R19
Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19     305/25R19
Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19     275/40R19
Nr. 14   245/50R19     275/45R19
Nr. 15   255/30R19     305/25R19
Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19     285/40R19
Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19     295/35R19
Nr. 23   265/50R19     295/45R19
Nr. 24   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Juni 2016




Schmidt                                                                       00251291.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    G.M.P. GROUP SRL
                                Via Giorgio e Guido Paglia 15
                                24122 Bergamo (BG)
                                QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          REVEN
Typ                             REVEN 199
Radgröße                        9,0J x 19EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
REV901       REVEN 199 - ET42 / ohne Ring       5/120/72,6         42        745    2150
942

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50486
Herstellerzeichen               GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung           REVEN 199...(s.o)
Radgröße                        9,0J x 19EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         130                 27,5
S03       Serienschraube M12x1,5 Kegel 60°          120                 26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT              100-250        235/40R19   R03 T92                        A12 A14 A18
3-V, 3K-N1              100-250        245/40R19   R03 T94                        A57 Flh V19
e1*2007/46*0559*..;     100-250        255/40R19   R03                            HA2 S02
e24*2007/46*0022*05-    100-250        265/35R19   A01 K2b R03 T94
..                      100-250        275/35R19   A01 K2b R03
BMW 3er-Reihe           85-265         235/35R19   R03 T87 T91                    A12 A14 A18
3L                      85-265         245/35R19   R03 T89 T93                    A57 Lim V19
e1*2007/46*0314*05-..   85-265         255/30R19   A01 K2b R03 T91                HA2 S02
- ab Modell 2012        85-265         255/35R19   A01 A03 K2b R03 T92
- incl. Facelift 2015   85-265         265/30R19   A01 K2a K2b R03 T89 T93
                        85-265         275/30R19   A01 K2c K6g K8h R03 T92
BMW 3er-Touring         85-265         235/35R19   R03 T91                        A12 A14 A18
3K, 3K-N1               85-265         245/35R19   A01 K2b R03 T89 T93            A57 Car V19
e1*2007/46*0315*06-..   85-265         255/30R19   A01 K2c K6g K8h R03 T91        HA2 S02
e24*2007/46*0022*03-    85-265         255/35R19   A01 K2b R03 T92
- ab Modell 2013        85-265         265/30R19   A01 K2a K2b R03 T89 T93
- incl. Facelift 2015   85-265         275/30R19   A01 K2c K6g K8h R03 T92
BMW 4er-GranCoupé       100-250        235/35R19   R03 T91                        A12 A14 A18
3C                      100-250        245/35R19   R03 T93                        A57 Lim V19
e1*2007/46*0316*10-..   100-250        255/30R19   R03 T91                        HA2 S02
                        100-250        255/35R19   A01 K2b R03
                        100-250        265/30R19   A01 K2b R03 T93
                        100-250        275/30R19   A01 K2b K6g K8d R03
BMW 4er-Reihe           100-250        235/35R19   Cbo Cpe R03 T87 T91            A12 A14 A18
3C                      100-250        245/35R19   Cbo Cpe R03 T89 T93            A57 V19 HA2
e1*2007/46*0316*08-..   100-250        255/30R19   A01 Cbo Cpe K2b R03 T91        S02
                        100-250        255/35R19   A01 Cbo Cpe K2b R03
                        100-250        265/30R19   A01 Cbo Cpe K2b R03 T89 T93
                        100-250        275/30R19   A01 Cbo Cpe K2b K6g K8d R03
BMW 5er-Reihe           100-240        265/35R19   R03 T94 T98                    A12 A14 A18
5L                      100-330        245/40R19   R03 T94 T98                    A58 L04 Lim
e1*2007/46*0363*..                                                                V19 HA2 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe           100-240        265/35R19   R03 T94 T98                    A12 A14 A18
5L                      100-330        245/40R19   R03 T94 T98                    A57 L05 Lim
e1*2007/46*0363*..      100-330        275/35R19   R03 T00 T96                    V19 HA2 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-240        265/35R19   R03 T98 149                    A12 A14 A18
5K, K-N1                100-330        245/40R19   R03 T98 149                    A58 Car F40
e1*2007/46*0455*..,     100-330        275/35R19   R03 T00 T96 149                L04 V19 HA2
e1*2007/46*0508*..                                                                S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-240        265/35R19   R03 T98 149                    A12 A14 A18
5K, K-N1                100-330        245/40R19   R03 T98 149                    A57 Car F40
e1*2007/46*0455*..,     100-330        275/35R19   R03 T00 T96 149                L05 V19 HA2
e1*2007/46*0508*..                                                                S02
- ohne Allradlenkung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 6er-Reihe          230, 235       265/35R19     R03 T94                                A12 A14 A18
6C                     230-300        245/40R19     R03 T94                                Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*..     230-300        275/35R19     R03                                    V19 HA2 S02
BMW X1                 85-190         255/35R19     R03 T92 T96                            A12 A14 A18
X1, X-N1, X1-N1                                                                            V19 HA2 S03
e1*2007/46*0275*..;
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 7

A03    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im
Rahmen der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21
StVZO, durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 6, Gutachten Nummer 55050916, Ausfertigung 1
(RADTYP REVEN 1985) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 7

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 7

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19      255/40R19
Nr. 8    235/50R19      255/45R19
Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19      305/25R19
Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19      275/40R19
Nr. 14   245/50R19      275/45R19
Nr. 15   255/30R19      305/25R19
Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19      285/40R19
Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19      295/35R19
Nr. 23   265/50R19      295/45R19
Nr. 24   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Juni 2016




Schmidt                                                                       00251271.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    G.M.P. GROUP SRL
                                Via Giorgio e Guido Paglia 15
                                24122 Bergamo (BG)
                                QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          REVEN
Typ                             REVEN 199
Radgröße                        9,0J x 19EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
REV901       REVEN 199 - ET44 / ohne Ring       5/120/72,6         44        745    2150
944

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50486
Herstellerzeichen               GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung           REVEN 199...(s.o)
Radgröße                        9,0J x 19EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         130                 27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe           85-265         235/35R19   R03 T87 T91                    A12 A14 A18
3L                      85-265         245/35R19   R03 T89 T93                    A57 Lim V19
e1*2007/46*0314*05-..   85-265         255/30R19   A01 K2b R03 T91                HA2 S02
- ab Modell 2012        85-265         255/35R19   A01 A03 K2b R03 T92
- incl. Facelift 2015   85-265         265/30R19   A01 K2b R03 T89 T93
                        85-265         275/30R19   A01 K2c K6g K8h R03 T92
BMW 3er-Touring         85-265         235/35R19   R03 T91                        A12 A14 A18
3K, 3K-N1               85-265         245/35R19   R03 T89 T93                    A57 Car V19
e1*2007/46*0315*06-..   85-265         255/30R19   A01 K2b R03 T91                HA2 S02
e24*2007/46*0022*03-    85-265         255/35R19   A01 K2b R03 T92
- ab Modell 2013        85-265         265/30R19   A01 K2b R03 T89 T93
- incl. Facelift 2015   85-265         275/30R19   A01 K2c K6g K8h R03 T92
BMW 4er-GranCoupé       100-250        235/35R19   R03 T91                        A12 A14 A18
3C                      100-250        245/35R19   R03 T93                        A57 Lim V19
e1*2007/46*0316*10-..   100-250        255/30R19   R03 T91                        HA2 S02
                        100-250        255/35R19   A01 K2b R03
                        100-250        265/30R19   A01 K2b R03 T93
                        100-250        275/30R19   A01 K2b K6g K8d R03
BMW 4er-Reihe           100-250        235/35R19   Cbo Cpe R03 T87 T91            A12 A14 A18
3C                      100-250        245/35R19   Cbo Cpe R03 T89 T93            A57 V19 HA2
e1*2007/46*0316*08-..   100-250        255/30R19   A01 Cbo Cpe K2b R03 T91        S02
                        100-250        255/35R19   A01 Cbo Cpe K2b R03
                        100-250        265/30R19   A01 Cbo Cpe K2b R03 T89 T93
                        100-250        275/30R19   A01 Cbo Cpe K2b K6g K8d R03
BMW 5er-Reihe           100-240        265/35R19   R03 T94 T98                    A12 A14 A18
5L                      100-330        245/40R19   R03 T94 T98                    A58 L04 Lim
e1*2007/46*0363*..                                                                V19 HA2 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe           100-240        265/35R19   R03 T94 T98                    A12 A14 A18
5L                      100-330        245/40R19   R03 T94 T98                    A57 L05 Lim
e1*2007/46*0363*..      100-330        275/35R19   R03 T00 T96                    V19 HA2 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-240        265/35R19   R03 T98 149                    A12 A14 A18
5K, K-N1                100-330        245/40R19   R03 T98 149                    A58 Car F40
e1*2007/46*0455*..,     100-330        275/35R19   R03 T00 T96 149                L04 V19 HA2
e1*2007/46*0508*..                                                                S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-240        265/35R19   R03 T98 149                    A12 A14 A18
5K, K-N1                100-330        245/40R19   R03 T98 149                    A57 Car F40
e1*2007/46*0455*..,     100-330        275/35R19   R03 T00 T96 149                L05 V19 HA2
e1*2007/46*0508*..                                                                S02
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe           230, 235       265/35R19   R03 T94                        A12 A14 A18
6C                      230-300        245/40R19   R03 T94                        Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*..      230-300        275/35R19   R03                            V19 HA2 S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A03    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im
Rahmen der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21
StVZO, durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 4 von 7

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 7, Gutachten Nummer 55050916, Ausfertigung 1
(RADTYP REVEN 1985) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 7

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 7

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19     255/40R19
Nr. 8    235/50R19     255/45R19
Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19     305/25R19
Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19     275/40R19
Nr. 14   245/50R19     275/45R19
Nr. 15   255/30R19     305/25R19
Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19     285/40R19
Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19     295/35R19
Nr. 23   265/50R19     295/45R19
Nr. 24   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50486 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55050816 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J x 19EH2+ Typ REVEN 199
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Juni 2016




Schmidt                                                                       00251273.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                             Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen