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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

            Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
            Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 7

            Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                           68789 St.Leon-Rot
                                           49 02 0341305


            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
            Modell                         C12
            Typ                            C12 909
            Radgröße                       9.0Jx19H2
            Zentrierart                    Mittenzentrierung

            Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
            C12 909 39 16S 989/01 CMS / ohne Ring           5/120/72,6           39          745    2175


            Kennzeichnungen
            KBA-Nummer                     50833
            Herstellerzeichen              CMS
            Radtyp und Ausführung          C12 909 (s.o.)
§22 50833




            Radgröße                       9.0Jx19H2
            Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
            Herstelldatum                  Monat und Jahr


            Befestigungsmittel

            Nr.   Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                  Befestigungsmittel
            S02   Serien-Schraube         Kegel 60°   120                       25,5                Serie
                  M12x1,5
            S03   Serien-Schraube         Kegel 60°   110                       25,5                Serie
                  M12x1,5
            S04   Serien-Schraube         Kegel 60°   130                       27,5                Serie
                  M14x1,25
            S05   Serien-Schraube         Kegel 60°   140                       32,5                Serie
                  M14x1,5
            S06   Serien-Schraube         Kegel 60°   140                       32                  Serie
                  M14x1,5

            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.


            Verwendungsbereich

            Hersteller                     BMW


            Spurverbreiterung              innerhalb 2%

            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

            Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
            Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                              Seite 2 von 7

            Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            BMW 3er-Allrad           135-170        225/35R19   K1c T88                        A01 A07 A12
            346X                     135-170        235/35R19   G01 K1c K41 T87 T88 T91        A16 A19 Car
            e1*98/14*,2001/116*      135-170        255/30R19   K44 R03 T91                    K42 K56 Lim
            0144*..                  135-170        265/30R19   K44 K46 R03 R70                R21 V19 S03
            BMW 3er-Compact          85-141         225/35R19   K41                            A01 A07 A12
            346K                     85-141         235/35R19   G01 K41 T87 T88                A16 A19 K1c
            e1*98/14*0167*..,        85-141         255/30R19   R03                            K2c K42 K45
            e1*2001/116*0167*..      85-141         265/30R19   K44 R03 R70 T89                K56 V19 S03
            BMW 3er-Reihe            77-170         225/35R19   K1c K2b T88 T89                A01 A07 A12
            346C, 346R               77-170         235/35R19   G01 K1c K2b K41 T87 T88 T91    A16 A19 Cbo
            e1*98/14,2001/116*       77-170         255/30R19   K2c K44 R03 T91                Cpe K42 K56
            0112, 0146*..            77-170         265/30R19   K2c K44 K46 R03 R70            V19 S03
            BMW 3er-Reihe            77-170         225/35R19   K1c K2b T88 T89                A01 A07 A12
            346L                     77-170         235/35R19   G01 K1c K2b K41 T87 T88 T91    A16 A19 Car
            e1*97/27*0097*..,        77-170         255/30R19   K2c K44 R03 T91                K42 K56 Lim
            e1*98/14*0097*..         77-170         265/30R19   K2c K44 K46 R03 R70            R21 V19 S03
            BMW 5er-Reihe 4x4        145-200        245/35R19   K1a T93                        A01 A07 A12
            560X                                                                               A16 A19 A56
§22 50833




            e1*2001/116*0322*..                                                                Lim S02
            BMW X3                   100-210        235/45R19   R37 T95 T99 149                A07 A12 A16
            X3, X-N1                 100-230        245/45R19   149                            A19 B90 V19
            e1*2007/46*0512*..;      100-230        255/40R19   T00 T96 149                    S04
            e1*2007/46*0454*..       100-230        275/40R19   A01 K2b K6v R03 149
            - incl. Facelift 2014
            BMW X3                   100-210        235/45R19   T95 T99                        A07 A12 A16
            X83                      100-210        245/40R19   T94 T98                        A19 V19 S06
            e1*2001/116*0249*..      100-210        255/40R19   A01 K1b K2b
            BMW X4                   100-210        235/45R19   R37 T95 T99 149                A07 A12 A16
            X3, X-N1                 100-230        245/45R19   149                            A19 B90 V19
            e1*2007/46*              100-230        255/40R19   T00 T96 149                    S04
            0512*11-.., 0454*13-..   100-230        275/40R19   A01 K2b K6v R03 149
            BMW X4                   100-210        235/45R19   R37 T95 T99 149                A07 A12 A16
            X3, X-N1                 100-230        245/45R19   149                            A19 B90 KMV
            e1*2007/46*              100-230        255/40R19   T00 T96 149                    V19 S04
            0512*11-.., 0454*13-..   100-230        275/40R19   A01 K2b K6v R03 149
            - mit M-Paket - Ver-
            breiterungen
            BMW X5                   135-235        255/45R19   K1a R37 T00 149                A01 A07 A12
            X53                                                                                A16 A19 V19
            e1*98/14*0153*..,                                                                  S05
            e1*2001/116*0153*..
            BMW Z4                   110-195        225/35R19   K1a K2b                        A01 A07 A12
            Z85                      110-195        235/35R19   G01 K14 K1c K2b                A16 A19 Cbo
            e1*2001/116*0219*..      110-195        245/30R19   K14 K1c K2b                    Cpe V19 S03
                                     110-195        255/30R19   K2c K42 K56 R03
                                     110-195        265/30R19   K2c K42 K56 R03




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

            Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
            Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 7

            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
            Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 50833




            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.



            Spezielle Auflagen und Hinweise

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
            nahme vorzuführen.

            A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
            verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
            Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

            A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
            E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
            sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
            den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
            Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

            Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
            Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

            A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
            4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

            B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
            an Achse 1.

            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
            mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

            Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
            Roadster.

            Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

            G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
            streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
            ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
            oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

            K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
            ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
§22 50833




            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
            Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
            abgedeckt sein.

            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
            des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
            sein.

            K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
            ten Bereich abgedeckt sein.

            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
            Bereich abgedeckt sein.

            K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
            herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
            möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
            ten Bereich abgedeckt sein.

            K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
            gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
            gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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            Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
            Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 7

            K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
            gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
            vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

            K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
            Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
            chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

            K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
            Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
            chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

            Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

            R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

            R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
§22 50833




            stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
            bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
            Fahrzeugs mitzuführen.

            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

            R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
            Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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            Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
            Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 7

            T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§22 50833




            V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse    Hinterachse

            Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
            Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
            Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
            Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
            Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
            Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
            Nr. 7    235/45R19      255/40R19
            Nr. 8    235/50R19      255/45R19
            Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
            Nr. 10   245/30R19      305/25R19
            Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
            Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
            Nr. 13   245/45R19      275/40R19
            Nr. 14   245/50R19      275/45R19
            Nr. 15   255/30R19      305/25R19
            Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
            Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
            Nr. 18   255/45R19      285/40R19
            Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
            Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
            Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
            Nr. 22   265/40R19      295/35R19
            Nr. 23   265/50R19      295/45R19
            Nr. 24   275/30R19      315/25R19

            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
            des Fahrzeugs mitzuführen.

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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

            Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
            Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7

            149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
            einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 4. August 2016 in Lambsheim statt.



            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 50833




            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


            Lambsheim, 4. August 2016




            Bohlander                                                                       00254759.DOC




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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