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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50980 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 1 von 7

             Auftraggeber                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                              An der Roßweid 23-25
                                              76229 Karlsruhe
                                              QS.Nr.:49020141109

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
             Modell                           RP13
             Typ                              RP13-9019
             Radgröße                         9Jx19H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
             BW           RP13-9019 BW / Ø74,1xØ72,6             5/120/72,6         18        990    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                       50980
             Herstellerzeichen                PLATIN
             Radtyp und Ausführung            RP13-9019 (s.o.)
             Radgröße                         9Jx19H2
§ 22 50980




             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
             Herstelldatum                    Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°          130                    27
             S02       Schraube M14x1,5           Kegel 60°       140                    28,3

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                       BMW

             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50980 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                               Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 5er-GT             120-300        245/40R19   K1a K2b T98                       A01 A12 A14
             GT, K-N1               120-300        245/45R19   K1a K2b T02 T98                   A16 A19 Flh
             e1*2007/46*0215*..;    120-300        255/40R19   K1c K2b T00 T96                   L05 NBF V19
             e1*2007/46*0508*..     120-300        275/35R19   K2c K6i K8g R03 T00 T96           S01
             Gran Turismo           120-300        275/40R19   K2c K6i K8g R03
             - ohne Allradlenkung   120-330        245/40R19   K1a K2b M+S T98
                                    120-330        245/45R19   K1a K2b M+S T02 T98
                                    120-330        255/40R19   K1c K2b M+S T00
             BMW 5er-GT             120-300        245/40R19   K1a K2b T98                       A01 A12 A14
             GT, K-N1               120-300        245/45R19   K1a K2b T02 T98                   A16 A19 Flh
             e1*2007/46*0215*..;    120-300        255/40R19   K1c K2b K6i K8g T00 T96           L04 NBF V19
             e1*2007/46*0508*..     120-300        275/35R19   K2c K6i K8k R03 T00 T96           S01
             Gran Turismo           120-300        275/40R19   K2c K6i K8k R03
             - mit Allradlenkung    120-330        245/40R19   K1a K2b M+S T98
                                    120-330        245/45R19   K1a K2b M+S T02 T98
                                    120-330        255/40R19   K1c K2b K6i K8g M+S T00
             BMW 7er (V)            235            245/45R19   K1a K2b                           A01 A12 A14
             ActiveHybrid           235            255/40R19   K1c K2b T00                       A16 A19 A58
§ 22 50980




             HY, 3-HY, 7L           235            275/40R19   K2c K6g K6i K8g R03               L05 NBF V19
             e1*2007/46*0323*..;    235, 330       245/45R19   K1a K2b M+S                       S01
             e1*2007/46*0586*..;    235, 330       255/40R19   K1c K2b M+S T00
             e1*2007/46*            235, 330       275/40R19   K2c K6g K6i K8g M+S R03
             0276*00-09
             BMW 7er-Reihe (IV)     150-327        245/45R19   A10 T02 T98                       A14 A16 A19
             765                    150-327        255/40R19   A01 A10 K1a T00 T96               V19 S02
             e1*98/14,2001/116*     150-327        275/40R19   A12 R03
             0172*00-06             150-327        285/35R19   A12 R03 R70 T96 T99
             BMW 7er-Reihe (V)      155-400        245/40R19   K1a K2b T98                       A01 A12 A14
             701, 7L                155-400        245/45R19   K1a K2b T02 T98                   A16 A19 L04
             e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/40R19   K1c K2b K6g K6i K8g T00 T96       NBF V19 S01
             e1*2007/46*            155-400        275/35R19   K2c K6h K6i K8k R03 T00 T96
             0276*00-09             155-400        275/40R19   K2c K6h K6i K8k R03
             - mit Allradlenkung
             BMW 7er-Reihe (V)      155-400        245/40R19   K1a K2b T98                       A01 A12 A14
             701, 7L                155-400        245/45R19   K1a K2b T02 T98                   A16 A19 L05
             e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/40R19   K1c K2b T00 T96                   NBF V19 S01
             e1*2007/46*            155-400        275/35R19   K2c K6g K6i K8g R03 T00 T96
             0276*00-09             155-400        275/40R19   K2c K6g K6i K8g R03
             - ohne Allradlenkung

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 3 von 7

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
§ 22 50980




             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50980 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
             Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                   Seite 4 von 7

             Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
             (3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
§ 22 50980




             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.


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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 5 von 7

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 6 von 7

             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19     255/40R19
             Nr. 8    235/50R19     255/45R19
             Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19     305/25R19
             Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19     275/40R19
             Nr. 14   245/50R19     275/45R19
             Nr. 15   255/30R19     305/25R19
             Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
             Nr. 18   255/45R19     285/40R19
§ 22 50980




             Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
             Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
             Nr. 22   265/40R19     295/35R19
             Nr. 23   265/50R19     295/45R19
             Nr. 24   275/30R19     315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 22. September 2016 in Lambsheim statt.

             Hinweise zum Sonderrad

             Die Befestigung der Zentrierringe erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Der Kleber Loctite
             648 eignet sich bei ordnungsgemäßer Anwendung gemäß Verfahrensanweisung zur Befestigung
             dünnwandiger Zentrierringe (Wandstärke kleiner 1 mm) aus Aluminium.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55082616 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ RP13-9019
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 7 von 7

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 22. September 2016
§ 22 50980




             Tufan                                                                 00257671.DOC




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