GUTACHTEN zur ABE Nr. 50924 nach §22 StVZO
Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55804816 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 19271
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MSW28
Typ 19271
Radgröße 7J x 17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
003 19271003 / ohne Ring 5/120/72,6 29 690 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50924
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 19271 003
Radgröße 7J x 17H2
Einpresstiefe ET 29
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S02 Serienschraube Kegel 60° 130 27,5 Serie
M14x1,25
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 80910173
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50924 nach §22 StVZO
Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55804816 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 19271
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe 70-175 205/50R17 K1c K2c K5d K6i K8e T89 T93 A01 A12 A14
1K2 70-175 215/45R17 K1c K2c K5d K6i K8e T87 T91 A21 A57 BW7
e1*2007/46*0273*04-.. 70-175 225/45R17 K1c K2c K5d K6i K8e V17 Y84 S02
- ab Modelljahr 2013
- incl. Facelift 2015
- 3 Türer
BMW 1er-Reihe 70-175 205/50R17 K1c K2c K5d K6i K8e T89 T93 A01 A12 A14
1K4 70-175 215/45R17 K1c K2c K5d K6i K8e T87 T91 A21 A57 BW7
e1*2007/46*0283*04-.. 70-175 225/45R17 K1c K2c K5d K6i K8e V17 Y85 S02
- ab Modelljahr 2012
- incl. Facelift 2015
- 5 Türer
BMW 2er-Reihe 100-180 205/50R17 K1c K2c K5d K6i K8e A01 A12 A14
1C 100-180 215/45R17 K1c K2c K5d K6i K8e A21 A57 BW7
e1*2007/46*0277*08-.. 100-180 225/45R17 K1c K2c K5d K6i K8e Cbo Cpe V17
S02
BMW 3er-Reihe 85-160 205/50R17 A32 R37 T89 T93 A14 A21 B03
390L, -/X 85-160 225/45R17 A32 T90 T91 T93 T94 Car Lim V17
e1*2001/116* S03
0308*00-08,
0344*00-05
BMW 3er-Reihe 85-160 205/50R17 T89 T93 A12 A14 A21
390L, -/X, 3L, 3K, 3K- 85-160 225/45R17 T91 T94 B03 Car Lim
N1 V17 S03
e1*2001/116*
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe 90-147 205/50R17 A32 M+S R37 T89 T93 A14 A21 B03
392C, 390X, 3C 90-147 225/45R17 A32 M+S T90 T91 T93 Cbo Cpe V17
e1*2001/116*0346*.., S03
e1*2001/116*0344*..;
e1*2007/46*
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe 85-151 205/50R17 A32 T89 T93 A14 A21 A57
3L 85-151 205/55R17 A32 T91 BW7 Lim V17
e1*2007/46*0314*05-.. 85-151 215/50R17 A01 A12 K2b T91 S02
- ab Modell 2012 85-151 215/55R17 A01 A12 K2b
- incl. Facelift 2015 85-151 225/45R17 A32 T91
85-151 225/50R17 A01 A12 K1b K2b
85-151 235/50R17 A01 A12 K1c K2a K2b
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50924 nach §22 StVZO
Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55804816 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 19271
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Touring 85-151 205/50R17 A32 T93 A14 A21 A57
3K, 3K-N1 85-151 205/55R17 A32 T91 BW7 Car V17
e1*2007/46*0315*06-.. 85-151 215/50R17 A01 A12 K2b T91 S02
e24*2007/46*0022*03- 85-151 215/55R17 A01 A12 K2b
- ab Modell 2013 85-151 225/45R17 A32 T91
- incl. Facelift 2015 85-151 225/50R17 A01 A12 K1b K2b
85-151 235/50R17 A01 A12 K1c K2a K2b
BMW 4er-GranCoupé 100, 105 205/50R17 A32 T93 A14 A21 A58
3C 100, 105 205/55R17 A32 B01 B03 Lim
e1*2007/46*0316*10-.. 100, 105 215/50R17 A90 V17 S02
100, 105 215/55R17 A90
100, 105 225/45R17 A32
100, 105 225/50R17 A01 A12 K2b
100, 105 235/50R17 A01 A12 K1a K2b
BMW M135i 235, 240 205/50R17 K1c K2c K5d K6i K8e M+S A01 A12 A14
1K2/1K4 235, 240 215/45R17 K1c K2c K5d K6i K8e M+S T91 A21 A57 BW7
e1*2007/46*0273*04-.. 235, 240 225/45R17 K1c K2c K5d K6i K8e M+S Flh V17 S02
e1*2007/46*0283*04-..
- incl. Facelift 2015
BMW M235i 240 205/50R17 K1c K2c K5d K6i K8e M+S A01 A12 A14
1C 240 215/45R17 K1c K2c K5d K6i K8e M+S A21 A57 BW7
e1*2007/46*0277*08-.. 240 225/45R17 K1c K2c K5d K6i K8e M+S Cbo Cpe V17
S02
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50924 nach §22 StVZO
Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55804816 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 19271
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Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B01 Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50924 nach §22 StVZO
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Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50924 nach §22 StVZO
Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55804816 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 19271
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M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 195/45R17 215/40R17
Nr. 3 205/40R17 225/35R17
Nr. 4 205/45R17 235/40R17
Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6 205/55R17 225/50R17
Nr. 7 215/40R17 245/35R17
Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17
Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10 215/55R17 235/50R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50924 nach §22 StVZO
Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55804816 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ 19271
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 5. April 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. April 2016
Pohl 00247061.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim