Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47702*14
Gerät: Sonderräder für Pkw
8 J x 17 H2
Typ: TRES
Inhaber der ABE und Alu-Design GmbH & Co. KG
Hersteller: DE-58809 Neuenrade-Küntrop
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47702
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 47702*14
Die ABE-Nr. 47702*14 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 17 H2, Typ TRES, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0193-09-WIRD/N14 vom 05.09.2016 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1-7
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 05.09.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 30.09.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
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Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 47702*14
Ausgabedatum: 25.06.2009 letztes Änderungsdatum: 30.09.2016
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
wie bisher
letztes Änderungsdatum:
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
366-0193-09-WIRD/N13 13.08.2015
366-0193-09-WIRD/N14 05.09.2016
4. Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 47702*14
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 47702
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 47702*14
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2016-AUTO-RD-EX-0-000965
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 702
366-0193-09-WIRD/N14
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG 400534/0000
58809 Neuenrade-Küntrop
Art: Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ: TRES
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
TRES9KA30M671 PCD120 ET30 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 30 778 2140 02/12
TRES9KA30O671 PCD120 ET30 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 30 778 2140 10/12
TRES9KA30671 PCD120 ET30 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 30 778 2140 04/10
TRES9SA30M671 PCD120 ET30 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 30 778 2140 02/12
TRES9SA30O671 PCD120 ET30 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 30 778 2140 10/12
TRES9SA30671 PCD120 ET30 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 30 778 2140 04/10
TRES9KA18BM72 PCD120 ET18 ohne 120/5 72,6 18 778 2141 02/12
6
TRES9KA18BO72 PCD120 ET18 ohne 120/5 72,6 18 778 2141 10/12
6
TRES9KA18B726 PCD120 ET18 ohne 120/5 72,6 18 778 2141 11/09
TRES9KA30M726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 778 2141 02/12
TRES9KA30O726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 778 2141 10/12
TRES9KA30726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 778 2141 04/10
TRES9SA18BM72 PCD120 ET18 ohne 120/5 72,6 18 778 2141 02/12
6
TRES9SA18BO72 PCD120 ET18 ohne 120/5 72,6 18 778 2141 10/12
6
TRES9SA18B726 PCD120 ET18 ohne 120/5 72,6 18 778 2141 11/09
TRES9SA18726 PCD120 ET18 Ø72.6 Ø74.1 120/5 72,6 18 778 2141 04/09
TRES9SA30M726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 778 2141 02/12
TRES9SA30O726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 778 2141 10/12
TRES9SA30726 PCD120 ET30 ohne 120/5 72,6 30 778 2141 04/10
TRES9SA18741 PCD120 ET18 ohne 120/5 74,1 18 778 2140 04/09
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TRES
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alu-Design GmbH & Co. KG
58809 Neuenrade-Küntrop
Hersteller : Alu-Design GmbH & Co. KG
:
: 58809 Neuenrade-Küntrop
Handelsmarke : Dezent RE
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,4 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TRES9SA18BM726:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : TRES
Radausführung : -- : PCD120 ET18
Radgröße : -- : 8 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 47702 : --
Einpreßtiefe : -- : ET18
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 04.09
Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany ww. MII
Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. MS ww. CO
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TRES
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-003857-C0-144 28.05.2010 TÜV NORD
Technischer Bericht RP-004330-A1-144 11.07.2012 TÜV NORD
Technischer Bericht RP-004418-A0-144 18.12.2012 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TRES
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
7 GM KOREA (ROK) TRES9KA30M671; 30 05.09.2016 liegt bei
TRES9KA30O671;
TRES9KA30671;
TRES9SA30M671;
TRES9SA30O671;
TRES9SA30671
4 OPEL TRES9KA30M671; 30 05.09.2016 liegt bei
TRES9KA30O671;
TRES9KA30671;
TRES9SA30M671;
TRES9SA30O671;
TRES9SA30671
6 SAAB TRES9KA30M671; 30 05.09.2016 liegt bei
TRES9KA30O671;
TRES9KA30671;
TRES9SA30M671;
TRES9SA30O671;
TRES9SA30671
3 BMW, BMW AG TRES9KA18BM726; 18 05.09.2016 liegt bei
TRES9KA18BO726;
TRES9KA18B726;
TRES9SA18BM726;
TRES9SA18BO726;
TRES9SA18B726
1 BMW, BMW AG TRES9SA18726 18 05.09.2016 liegt bei
5 BMW, BMW AG TRES9KA30M726; 30 05.09.2016 liegt bei
TRES9KA30O726;
TRES9KA30726;
TRES9SA30M726;
TRES9SA30O726;
TRES9SA30726
2 BMW, BMW AG TRES9SA18741 18 05.09.2016 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: TRES
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 05.09.2016
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TRES9KA30M726 PCD120 ET30 ohne 72,6 778 2141 02/12
TRES9KA30O726 PCD120 ET30 ohne 72,6 778 2141 10/12
TRES9KA30726 PCD120 ET30 ohne 72,6 778 2141 04/10
TRES9SA30M726 PCD120 ET30 ohne 72,6 778 2141 02/12
TRES9SA30O726 PCD120 ET30 ohne 72,6 778 2141 10/12
TRES9SA30726 PCD120 ET30 ohne 72,6 778 2141 04/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1; X1-N1
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 3C; 560X; 346R; 182; 3L; 346L; 346K; 1C; 3/C; 3 B;
390X; 346X; 3K; Z89; 392C; 3/B; 3 C; ZR; 3K-N1; 3/CG; 346C; R/C;
187; 390L; M3B
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : ZJBC ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : ZJBC ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : ZJBC ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1C; X-N1; UKL-N1; K-N1; 701; X3; UKL/X; 5L; 5K; 7L; 3C;
6C; 3-V; UKL-C/X
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Zubehör : ZJBC ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : ZJB4 ww. OE-Schrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C;
3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11G; 11H; 12A;
22F; 24J; 24M 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G; 56G 10B; 11G; 11H; 12A;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J; 56G 51A; 71C; 71K; 721;
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 725; 73C; 74C; 76S;
245/50R17 99 11A; 24C; 24D 77E
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M e1*93/81*0029*07;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74C
24J; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
681; 687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74C
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 687
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
51G e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 73C; 74C
57F; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M; 681 Cabrio;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 681 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74C
22F; 24C; 24D; 631;
687
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631; 681; 684
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 631; 681; 687
3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 681; 687 721; 725; 73C; 74C
73 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 631; 681; 687
3C F547 75 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
24M Compact;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74C
24C; 24D; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M Cabrio;
225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74C
21L; 22B; 22F; 24C;
24D; 51G; 684
235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
684
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; Stufenheck;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22F; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74C
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
110 - 142 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 110 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22F; 24C; 24D; 684 721; 725; 73C; 74C
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E;
681; 684
110 - 142 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 684
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D 721; 725; 73C; 74C
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/50R17 94 11A; 22M; 22P; 24J; BMW 3er (F31) ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24M; 26P; 27H; 27I 2012;
Ab
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27I e24*2007/46*0022*03;
245/45R17 95 11A; 22M; 22P; 24J; Ab
24M; 26P; 27H; 27I e1*2007/46*0315*06;
Allradantrieb;
255/45R17 98 GA6; 11A; 22M; 22P; Heckantrieb;
244; 247; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F
12A; 51A; 512; 6AA;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76S; 77E;
4DL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 248; BMW 3er (F30) ab
26P; 27H; 27I 2012;
Ab
e1*2007/46*0314*05;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27I Limousine; Stufenheck;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 248; Allradantrieb;
26P; 27H; 27I Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 22M; 22P; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 27B; 27H; 57F; 12A; 51A; 573; 71C;
6AA
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 77E; 4DL
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/55R17 97 XFH; 124 ab
e1*2007/46*0559*01;
235/50R17 96 11A; 12A; 24J; 248; Allradantrieb;
26P Heckantrieb;
235/55R17 99 XFI; 11A; 12A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26P 51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E; 4DL
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24C; 24M Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 24C; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 51J; 7ED;
e1*98/14*0097*.. 24C; 24M 71C; 71K; 721; 725;
346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 73C; 74C; 744
e1*98/14*0146*.. 57F; 687
255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24M
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22F; 22L; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GA
85 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 51J; 71C;
22L; 24J; 24M; 65H 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22B; 74C; 744; 4CE
22L; 24J; 24M
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 66T; 68E
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 22L; 24C; 24M;
5GA
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 22L; 24C; 24M;
5GA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 51J; 71C;
225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
245/40R17 91 10N; 11A; 22B; 22L; 74C; 4KG
24D; 57F; 687
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0308*08;
235/45R17 94 11A; 24J Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 11A; 24J Nur bis
85 - 225 225/45R17 51G e1*2001/116*0308*08;
235/40R17 90Y 11A; 24J Limousine;
235/45R17 93 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 5GA Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 160 245/40R17 91 57F; 687 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 51G Facelift ab September
235/40R17 90Y 5GA 2008; Nur bis
235/45R17 94 e24*2007/46*0022*02;
245/40R17 91Y 57F; 687 Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E; 4NQ
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 91 e1*2007/46*0314*04;
235/40R17 90Y Facelift ab September
235/45R17 94 2008; Ab
245/40R17 91 57F; 687 e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E; 4NP
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0344*05;
235/45R17 94 11A; 24J Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 5GG Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R17 94 Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74C; 76S; 77E;
4O2
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 51G bis
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 11A; 24J Coupe; Allradantrieb;
120 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 99A 721; 725; 73C; 74C;
77E; 4WB
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 11A; 24J Cabrio; Heckantrieb;
105 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 57W 721; 725; 73C; 74C;
77E; 4WB
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 24J e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 11A; 24J Coupe; Heckantrieb;
90 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 57W 721; 725; 73C; 74C;
77E; 4WB
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 4er Gran Coupe (F36);
27H; 27I; 67D ab
e1*2007/46*0316*10;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 27I; Allradantrieb;
57W Heckantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I; 68F 12A; 51A; 6AA; 71C;
255/45R17 98 11A; 244; 27B; 27H; 71K; 721; 725; 73C;
57F; 67D 74C; 76S; 77E; 4DL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; ab
27H; 27I; 67D e1*2007/46*0316*09;
4er Cabrio (F33);
235/45R17 94 11A; 245; 248; 27I; Cabrio; Allradantrieb;
57W Heckantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I; 68F 12A; 51A; 6AA; 71C;
255/45R17 98 11A; 244; 27B; 27H; 71K; 721; 725; 73C;
57F; 67D 74C; 76S; 77E; 4DL
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; ab
27H; 27I; 67D e1*2007/46*0316*08;
4er Coupe (F32);
235/45R17 94 11A; 245; 248; 27I; Coupe; Allradantrieb;
57W Heckantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I; 68F 12A; 51A; 573; 71C;
255/45R17 98 11A; 244; 27B; 27H; 71K; 721; 725; 73C;
57F; 67D 74C; 76S; 77E; 4DL
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 11A; 24J; 24M; 51G nur Limousine
235/45R17 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 11A; 24J nur Kombi
235/45R17 94 11A; 24J Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 272; 56G 12A; 51A; 7BD; 71C;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 71K; 721; 725; 73C;
247; 272; 56G 74A; 74C; 76S; 77E;
225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 4DA
247; 270
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 272; 56G 12A; 51A; 7BD; 71C;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 71K; 721; 725; 73C;
247; 272; 56G 74A; 74C; 76S; 77E;
225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 4DA
247; 270
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab
247; 272; 56G e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 7BD; 71C;
247; 272; 56G 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 74A; 74C; 76S; 77E;
247; 270 4DA
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BD;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 744; 76S;
77E; 4DA
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BD;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 744; 76S;
77E; 4DA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96 52J; 56G BMW X3; BMW X4;
225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 244; 245 Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 24J; 244 12A; 51A; 7AJ; 7BD;
255/55R17 104 11A; 241; 244; 246; 27I 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76S; 77E;
4DA; 4DL
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AJ;
7BD; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 744;
76S; 77E; 4DA; 4DL
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96 52J; 56G BMW X3; BMW X4;
225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 244; 245 Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 24J; 244 12A; 51A; 7BD; 71C;
255/55R17 104 11A; 241; 244; 246; 27I 71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 77E; 4DA
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/45R17 91 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R17 90 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 245; 248 12K; 51A; 7BD; 71C;
245/40R17 91 11A; 22I; 248; 57F; 687 71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 77E; 97K;
115 - 250 225/45R17 91 57E; 68E 4DA
225/45R17 91
M+S
235/45R17 94 11A; 245; 57E; 57W
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W 11A; 241; 244; 246; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 247; 26B; 26N; 27H; BMW 1er (F21 2012);
56G
215/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; Ab
26N; 27B; 27H; 51J e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
225/45R17 91 11A; 22M; 241; 244; Kombilimousine;
246; 247; 26N; 27B; Allradantrieb;
27F
235/40R17 90W 11A; 22M; 241; 244; Heckantrieb;
246; 247; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
235/45R17 94 11A; 22M; 241; 244; 12A; 51A; 6AA; 71C;
246; 247; 26B; 26J; 71K; 721; 725; 73C;
27F
245/40R17 91 11A; 22M; 24D; 27F; 74C; 76S; 77E; 4DL
57F; 687
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 24C; 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 24M; 5ET e1*2007/46*0277*07;
100 - 160 205/50R17 11A; 21B; 21N; 22I; Cabrio; Coupe;
24C; 24D; 51G; 65H Heckantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22B; 721; 725; 73C; 74C;
24C; 24D; 684 744; 76R; 76S; 77E;
100 - 240 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 24C; 4WD
57E; 575; 65H
205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22I;
M+S 24C; 24D; 52J; 65H
215/45R17 87 11A; 21P; 24C; 57E;
681; 684
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C;
M+S 24M; 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B;
24C; 24D; 575
235/40R17 90Y 11A; 21B; 21N; 22B;
24C; 24D; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 21B; 21N; 22B;
24C; 24D; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Seite: 12 von 31
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis
24C; 24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 22M; 4-türig;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D; 65H 721; 725; 73C; 74C;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 744; 76S; 77E
24C; 24M
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M;
24C; 24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 681; 687
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26P; 27I e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis
26P; 27I e1*2007/46*0273*03;
66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24M; Ab
26P; 27I; 65H e1*2001/116*0287*10;
215/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 2-türig;
26P; 27I Schrägheck 4-türig;
225/45R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 11A; 22L; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74C;
26B; 27B; 684 744; 76S; 77E; 4K8
235/45R17 93 11A; 22L; 24C; 24D;
26B; 27B
245/40R17 91 11A; 22L; 24C; 24D;
26B; 27B; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/45R17 91W 11A; 241; 244; 246; 2ER REIHE; ab
26P e1*2007/46*0277*08;
225/45R17 91W GA1; 11A; 241; 244; Cabrio; Coupe;
246; 247; 26B; 26N Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb;
26B; 26J; 27F; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H;
6A6
235/40R17 90W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71C;
247; 26B; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; 74C; 76S; 77E; 4DL
247; 26B; 26J; 27H;
6A8
245/40R17 91W GA1; 11A; 244; 247;
27H; 57F
245/45R17 95 11A; 244; 247; 27F;
54A; 57F; 6A6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 215/45R17 91 11A; 244; 245; 26P; 2ER REIHE; ab
52J e1*2007/46*0277*08;
225/45R17 91 GA1; 11A; 241; 246; Cabrio; Coupe;
26B; 26N; 57E Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 241; 246; 26B; Heckantrieb;
26J; 57E; 6A6 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71C;
247; 26B; 26N; 27H; 71K; 721; 725; 73C;
52J
235/45R17 94 11A; 241; 246; 26B; 74C; 76S; 77E; 4DL
26J; 57E; 6A8
245/40R17 91W GA1; 11A; 244; 247;
27H; 57F
245/45R17 95 11A; 244; 247; 27F;
57F; 6A6
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring;
235/50R17 96 11A; 245 Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76S; 4DA
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring;
235/50R17 96Y 11A; 245 Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76S; 4DA
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 240 225/50R17 94Y Stufenheck;
225/55R17 51G Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 573; 7BD;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76S; 4DA
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 240 225/50R17 94Y 5HI Stufenheck;
225/55R17 51G Heckantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 12K; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 4DA
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring;
235/50R17 96Y 11A; 245 Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76S; 4DA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring;
235/50R17 96 11A; 245 Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76S; 4DA
Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 235 225/50R17 94 Nicht Lim (Gran Coupe
225/55R17 51G 4-türig); Cabrio;
Coupe; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 7BD;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76S; 4CG;
4DA; 4DL
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 235 225/50R17 94 Lim (Gran Coupe 4-
225/55R17 51G türig); Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 7BD;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76S; 4CG;
4DA; 4DL
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 190 245/55R17 12T; 51G Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. beschussgeschütztes
Fz.; bis
e1*2007/46*0276*09;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7BD; 7MU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 744; 4CG; 4DA
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4K8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0273*..,e1*2007/46*0283*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4NP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0314*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4NQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4O2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0314*..,e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) (nur wenn auch
original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4WB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0316*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4WD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0277*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R17
Hinterachse: 275/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7ED) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur
e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..,e1*97/27*0097*..,e1*98/14*0097*..) (nur
wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert
werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
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99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/55R17
Hinterachse: 245/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R17
Hinterachse: 255/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*..
Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4)
Variante(n): BMW X3, BMW X4
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 5 BMW, BMW AG Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.