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							Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                     ProLine Wheels-TEC GmbH
                                 Rheinkaistraße 24
                                 68159 Mannheim
                                 QM Nr. 49 02 0031602

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              PXA.8519
Radgröße                         8,5Jx19EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5           PXA.8519 W5 / ohne Ring               5/120/72,6         19        780    2250

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       50123
Herstellerzeichen                ProLine
Radtyp und Ausführung            PXA.8519
Radgröße                         8,5Jx19EH2+
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     110                   28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     140                   30
S04       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27
S05       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°     120                   25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT             120-225        245/40R19   K1a K2b T98 156                        A01 A12 A16
GT, K-N1               120-225        245/45R19   K1a K2b T02 T98 156                    A18 BW1 Flh
e1*2007/46*0215*..;    120-225        255/40R19   K1c K2b T00 T96 156                    L05 NBF S04
e1*2007/46*0508*..     120-225        245/40R19   K1a K2b M+S T98 156
Gran Turismo           120-225        245/45R19   K1a K2b M+S T02 T98 156
- ohne Allradlenkung   120-225        255/40R19   K1c K2b M+S T00 156
BMW 5er-GT             120-225        245/40R19   K1a K2b T98 156                        A01 A12 A16
GT, K-N1               120-225        245/45R19   K1a K2b T02 T98 156                    A18 BW1 Flh
e1*2007/46*0215*..;    120-225        255/40R19   K1c K2b K6i K8g T00 T96 156            L04 NBF S04
e1*2007/46*0508*..     120-225        245/40R19   K1a K2b M+S T98 156
Gran Turismo           120-225        245/45R19   K1a K2b M+S T02 T98 156
- mit Allradlenkung    120-225        255/40R19   K1c K2b K6i K8g M+S T00 156
BMW 5er-Reihe          110-270        245/35R19   T89 T93                                A12 A16 A18
560L                                                                                     A58 Lim S05
e1*2001/116*0230*..
BMW 5er-Reihe          100-240        225/45R19   K1c K2b R37 T96                        A01 A12 A16
5L                     100-240        235/40R19   K1c K2b R37 T96                        A18 A58 BW1
e1*2007/46*0363*..     100-240        245/40R19   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T94    BW2 L04 Lim
- mit Allradlenkung                               T98                                    V19 S04
BMW 5er-Reihe          100-240        225/45R19   K1c K2b R37 T96                        A01 A12 A16
5L                     100-240        235/40R19   K1c K2b R37 T96                        A18 A57 BW1
e1*2007/46*0363*..     100-240        245/40R19   K1c K2b K3k K5i K7d T94 T98            BW2 L05 Lim
- ohne Allradlenkung                                                                     V19 S04
BMW 5er-Touring        110-270        245/35R19   T93                                    A12 A16 A18
560L                                                                                     A58 Car S05
e1*2001/116*0230*..
BMW 5er-Touring        100-240        225/45R19   K1c K2b R37 T96 156                    A01 A12 A16
5K, K-N1               100-240        235/40R19   K1c K2b R37 T96 156                    A18 A58 BW1
e1*2007/46*0455*..,    100-240        245/40R19   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T98    BW2 Car F40
e1*2007/46*0508*..                                156                                    L04 V19 S04
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring        100-240        225/45R19   K1c K2b R37 T96 156                    A01 A12 A16
5K, K-N1               100-240        235/40R19   K1c K2b R37 T96 156                    A18 A57 BW1
e1*2007/46*0455*..,    100-240        245/40R19   K1c K2b K3k K5i K7d T98 156            BW2 Car F40
e1*2007/46*0508*..                                                                       L05 V19 S04
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe          230, 235       225/45R19   K1a K1b K2b T96                        A01 A12 A16
6C                     230, 235       235/40R19   K1a K1b K2b T96                        A18 BW1
e1*2007/46*0562*..     230, 235       245/40R19   K1c K2b T94                            Cbo
                                                                                         Cpe L06 V19
                                                                                         S04
BMW 7er-Reihe (III)    105-240        245/40R19   K41 K42 K45 K46 T94 T98                A01 A12 A16
7/G                    105-240        255/40R19   K41 K42 K45 K46 T96                    A18 K1c K56
e1*93/81*0007*..,                                                                        R21 S02
e1*98/14*0007*..




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller                       ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe (IV)     150-327        245/45R19    T98                                   A10 A16 A18
765                    150-327        255/40R19    T00 T96                               S03
e1*98/14,2001/116*
0172*00-06
BMW 7er-Reihe (IV)     155-327        245/45R19    T02 T98 156                           A12 A16 A18
765                    155-327        255/40R19    T00 T96 156                           S03
e1*2001/116*
0172*07-..
BMW 7er-Reihe (V)      155-190        245/40R19    K1a K2b T98 156                       A01 A12 A16
701, 7L                155-190        245/45R19    K1a K2b T02 T98 156                   A18 BW1 L04
e1*2001/116*0490*..;   155-190        255/40R19    K1c K2b K6g K6i K8g T00 T96 156       NBF S04
e1*2007/46*
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V)      155-190        245/40R19    K1a K2b T98 156                       A01 A12 A16
701, 7L                155-190        245/45R19    K1a K2b T02 T98 156                   A18 BW1 L05
e1*2001/116*0490*..;   155-190        255/40R19    K1c K2b T00 T96 156                   NBF S04
e1*2007/46*
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
BMW Z4                 115-190        225/35R19    K2b K4i K6f K6i R03                   A01 A12 A16
Z89, ZR                115-190        235/35R19    K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d           A18 Cbo V19
e1*2001/116*0499*..,   115-250        225/35R19    K1c R02                               S02
e1*2007/46*0373*..     115-250        255/30R19    K2c K4i K6f K6i R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.



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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

BW2 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse2.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 215/35R19         245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19         245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19         245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19         245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 235/35R19         255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6 235/40R19         265/35R19, 275/35R19
Nr. 7 235/45R19         255/40R19
Nr. 8 235/50R19         255/45R19
Nr. 9 235/55R19         255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10 245/30R19        305/25R19
Nr. 11 245/35R19        275/30R19, 285/30R19
Nr. 12 245/40R19        275/35R19, 285/35R19
Nr. 13 245/45R19        275/40R19
Nr. 14 245/50R19        275/45R19
Nr. 15 255/30R19        305/25R19
Nr. 16 255/35R19        285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17 255/40R19        285/35R19, 295/35R19
Nr. 18 255/45R19        285/40R19
Nr. 19 255/50R19        285/45R19, 295/45R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Dezember 2016 in Lambsheim statt.


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Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Hinweise zum Sonderrad

Die KBA-Nummer ist auf dem lackierten Rad mittels eines Klebeschildes vom Hersteller aufgebracht.
Ein entsprechender Prüfbericht über die Eignung des Klebeschildes liegt vor.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Dezember 2016




Tufan                                                                 00262322.DOC




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