Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Auftraggeber ProLine Wheels-TEC GmbH
Rheinkaistraße 24
68159 Mannheim
QM Nr. 49 02 0031602
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ PXA.8519
Radgröße 8,5Jx19EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
W5 PXA.8519 W5 / ohne Ring 5/120/72,6 19 780 2250
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50123
Herstellerzeichen ProLine
Radtyp und Ausführung PXA.8519
Radgröße 8,5Jx19EH2+
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 30
S04 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27
S05 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 120 25
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT 120-225 245/40R19 K1a K2b T98 156 A01 A12 A16
GT, K-N1 120-225 245/45R19 K1a K2b T02 T98 156 A18 BW1 Flh
e1*2007/46*0215*..; 120-225 255/40R19 K1c K2b T00 T96 156 L05 NBF S04
e1*2007/46*0508*.. 120-225 245/40R19 K1a K2b M+S T98 156
Gran Turismo 120-225 245/45R19 K1a K2b M+S T02 T98 156
- ohne Allradlenkung 120-225 255/40R19 K1c K2b M+S T00 156
BMW 5er-GT 120-225 245/40R19 K1a K2b T98 156 A01 A12 A16
GT, K-N1 120-225 245/45R19 K1a K2b T02 T98 156 A18 BW1 Flh
e1*2007/46*0215*..; 120-225 255/40R19 K1c K2b K6i K8g T00 T96 156 L04 NBF S04
e1*2007/46*0508*.. 120-225 245/40R19 K1a K2b M+S T98 156
Gran Turismo 120-225 245/45R19 K1a K2b M+S T02 T98 156
- mit Allradlenkung 120-225 255/40R19 K1c K2b K6i K8g M+S T00 156
BMW 5er-Reihe 110-270 245/35R19 T89 T93 A12 A16 A18
560L A58 Lim S05
e1*2001/116*0230*..
BMW 5er-Reihe 100-240 225/45R19 K1c K2b R37 T96 A01 A12 A16
5L 100-240 235/40R19 K1c K2b R37 T96 A18 A58 BW1
e1*2007/46*0363*.. 100-240 245/40R19 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T94 BW2 L04 Lim
- mit Allradlenkung T98 V19 S04
BMW 5er-Reihe 100-240 225/45R19 K1c K2b R37 T96 A01 A12 A16
5L 100-240 235/40R19 K1c K2b R37 T96 A18 A57 BW1
e1*2007/46*0363*.. 100-240 245/40R19 K1c K2b K3k K5i K7d T94 T98 BW2 L05 Lim
- ohne Allradlenkung V19 S04
BMW 5er-Touring 110-270 245/35R19 T93 A12 A16 A18
560L A58 Car S05
e1*2001/116*0230*..
BMW 5er-Touring 100-240 225/45R19 K1c K2b R37 T96 156 A01 A12 A16
5K, K-N1 100-240 235/40R19 K1c K2b R37 T96 156 A18 A58 BW1
e1*2007/46*0455*.., 100-240 245/40R19 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T98 BW2 Car F40
e1*2007/46*0508*.. 156 L04 V19 S04
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring 100-240 225/45R19 K1c K2b R37 T96 156 A01 A12 A16
5K, K-N1 100-240 235/40R19 K1c K2b R37 T96 156 A18 A57 BW1
e1*2007/46*0455*.., 100-240 245/40R19 K1c K2b K3k K5i K7d T98 156 BW2 Car F40
e1*2007/46*0508*.. L05 V19 S04
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe 230, 235 225/45R19 K1a K1b K2b T96 A01 A12 A16
6C 230, 235 235/40R19 K1a K1b K2b T96 A18 BW1
e1*2007/46*0562*.. 230, 235 245/40R19 K1c K2b T94 Cbo
Cpe L06 V19
S04
BMW 7er-Reihe (III) 105-240 245/40R19 K41 K42 K45 K46 T94 T98 A01 A12 A16
7/G 105-240 255/40R19 K41 K42 K45 K46 T96 A18 K1c K56
e1*93/81*0007*.., R21 S02
e1*98/14*0007*..
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe (IV) 150-327 245/45R19 T98 A10 A16 A18
765 150-327 255/40R19 T00 T96 S03
e1*98/14,2001/116*
0172*00-06
BMW 7er-Reihe (IV) 155-327 245/45R19 T02 T98 156 A12 A16 A18
765 155-327 255/40R19 T00 T96 156 S03
e1*2001/116*
0172*07-..
BMW 7er-Reihe (V) 155-190 245/40R19 K1a K2b T98 156 A01 A12 A16
701, 7L 155-190 245/45R19 K1a K2b T02 T98 156 A18 BW1 L04
e1*2001/116*0490*..; 155-190 255/40R19 K1c K2b K6g K6i K8g T00 T96 156 NBF S04
e1*2007/46*
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V) 155-190 245/40R19 K1a K2b T98 156 A01 A12 A16
701, 7L 155-190 245/45R19 K1a K2b T02 T98 156 A18 BW1 L05
e1*2001/116*0490*..; 155-190 255/40R19 K1c K2b T00 T96 156 NBF S04
e1*2007/46*
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
BMW Z4 115-190 225/35R19 K2b K4i K6f K6i R03 A01 A12 A16
Z89, ZR 115-190 235/35R19 K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d A18 Cbo V19
e1*2001/116*0499*.., 115-250 225/35R19 K1c R02 S02
e1*2007/46*0373*.. 115-250 255/30R19 K2c K4i K6f K6i R03
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)
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Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
156 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.
BW2 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse2.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3k An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
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K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)
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S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19
Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 7 235/45R19 255/40R19
Nr. 8 235/50R19 255/45R19
Nr. 9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10 245/30R19 305/25R19
Nr. 11 245/35R19 275/30R19, 285/30R19
Nr. 12 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 13 245/45R19 275/40R19
Nr. 14 245/50R19 275/45R19
Nr. 15 255/30R19 305/25R19
Nr. 16 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 18 255/45R19 285/40R19
Nr. 19 255/50R19 285/45R19, 295/45R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 18. Dezember 2016 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50123 nach §22 StVZO
Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55040616 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ PXA.8519
Hersteller ProLine Wheels-TEC GmbH
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Hinweise zum Sonderrad
Die KBA-Nummer ist auf dem lackierten Rad mittels eines Klebeschildes vom Hersteller aufgebracht.
Ein entsprechender Prüfbericht über die Eignung des Klebeschildes liegt vor.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. Dezember 2016
Tufan 00262322.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim