Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XRS-9519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: LK 120
Radgröße: 9½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 825 kg
bei Reifenabrollumfang: 2254 mm
* Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRS-8519, LK 120 (ABE-Nr. 50534*01) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
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Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
X1, 390L, 390X, 392C, Z89, ZR, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
560X M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
3L bis Nachtrag 04: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 05: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K bis Nachtrag 05: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 06: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3C 3-er: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
4-er: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
3-V, 5L, 5K, K-N1, X3, 6C, 701, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
7L, GT, 3K-N1, X-N1 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
85 bis 240 BMW 3er 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, Cabrio, N245) G01)
Coupe)
245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
K04)M00)N255)T89)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04)K68) G4T)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
85 bis 240 BMW 3er 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, bis EG- N245) E66)G01)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
Kombi, bis EG-Genehmig.- K04)M00)N255)T89) E66)
Nr. e1*2007/46*0315*05;
Coupe/Cabrio, bis EG- 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
Gen.-Nr. K04) E66)V00)
e1*2007/46*0316*07)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04)K68) E66)G4T)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04)T91) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen 205/..) K04)K82) E66a)G01)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66a)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66a)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66a)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04)T91) E66a)G01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen 225/..) K04)K82) E66a)G01)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66a)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66a)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66a)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 5 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04)T91) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
e24*2007/46*0022*03, mit K04)K82) E66b)G01)
kleinsten Serienreifen 205/..)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66b)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66b)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66b)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04)N245)T91) E66b)G01)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
e24*2007/46*0022*03, mit K04)K82)N245) E66b)G01)
kleinsten Serienreifen 225/..)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K02)K82)N255)T93) E66b)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66b)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66b)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V e1*2007/46*0559*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
100 bis 240 BMW 3er Gran Turismo 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(nur Fz. mit Heckantrieb)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
A94)K04)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K02) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28)K76) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94a)K04)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 205/..) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) G01)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K02)K82) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94a)K04)T91) G01)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) G01)V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K02)K82) G01)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
145 bis 200 BMW 5er XDrive 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
A94)T91)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
A94)K04)
255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)
A94)K04)T91)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, außer 550i und A94)
M550D) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
A94)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04)
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
A94) V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/45R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, nur 550i und A94)N255)
M550D)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04)N265)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, außer 550i und A94)T95)
M550D)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
A94)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04)
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
A94) V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/45R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, nur 550i und A94)
M550D)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) G01)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K28) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GT e1*2007/46*0215*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
120 bis 330 BMW 5er GT 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
A94)M00)N255) E19a)
245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A02) bis A10)
A94)M00) E19a)
255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
A94)N265) E19a)G01)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K04) E19a)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
230 bis 235 BMW 6er 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
A94)T93) E19a)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
A94) E19a)
255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
A94) E19a)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
E19a)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) E19a)V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) E19a)V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K83) E19a)V00)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K02) E19a)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02)K83) E19a)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
155 bis 300 BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)
(Baureihe F01) M00) E50)E70)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
E50)E70)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K04) E50)E70)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
85 bis 190 BMW X1 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K04)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K78)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K78) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04)K78) V00)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04)K78) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
100 bis 210 BMW X3 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K02)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K02)
235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K02) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
100 bis 210 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
(kleinste Serienradgröße K04)M00)
17Zoll)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K02)K80) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
(kleinste Serienradgröße K04)M00)
18Zoll)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K02)K80) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
115 bis 190 BMW Z4 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(serienmäßig kl. K04) G01)
Sommerbereifung vorn und
hinten 225/45R17) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04)K75) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET30 9.5x19,ET35
225 bis 250 BMW Z4 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
(serienmäßig kl. K04) G01)
Sommerbereifung vorn
225/.. und hinten 255/..) 245/30R19 M+S 245/30R19 M+S A01) bis A10)
K04)M00)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04)K75) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04)K75) V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
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Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
- Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
- Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
- Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
- Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
- Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.
K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus
anzulegen und klebend zu befestigen.
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
Radmitte um 5 mm zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über
die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
zu klemmen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
- die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
- der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : XRS-9519
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRS-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 12.08.2016
RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx