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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               XRS-9519
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          BORBET
Montageposition:                                    Hinterachse *
Radausführung:                                          LK 120
Radgröße:                                            9½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe:                                      35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       825 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2254 mm
 * Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRS-8519, LK 120 (ABE-Nr. 50534*01) zu entnehmen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     2 / 20                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller    : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
X1, 390L, 390X, 392C, Z89, ZR, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
560X                            M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
3L                              bis Nachtrag 04:                                 120 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                ab Nachtrag 05:                                  120 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K                              bis Nachtrag 05:                                 120 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                ab Nachtrag 06:                                  120 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3C                              3-er:                                            120 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                4-er:                                            120 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
X83                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
3-V, 5L, 5K, K-N1, X3, 6C, 701, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  140 Nm
7L, GT, 3K-N1, X-N1             M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 240      BMW 3er                    235/35R19            235/35R19                A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Cabrio,                      N245)                    G01)
                Coupe)
                                           245/30R19            245/30R19                A01) bis A10)
                                                                K04)M00)N255)T89)

                                             225/35R19             255/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             225/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K68)              G4T)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2007/46*0316*..
3K                               e1*2007/46*0315*..
3L                               e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 240      BMW 3er                   235/35R19            235/35R19                 A01) bis A10)
                (Limousine, bis EG-                            N245)                     E66)G01)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;       245/30R19            245/30R19                 A01) bis A10)
                Kombi, bis EG-Genehmig.-                       K04)M00)N255)T89)         E66)
                Nr. e1*2007/46*0315*05;
                Coupe/Cabrio, bis EG-     225/35R19            255/30R19                 A01) bis A10)
                Gen.-Nr.                                       K04)                      E66)V00)
                e1*2007/46*0316*07)
                                          225/35R19            265/30R19                 A01) bis A10)
                                                               K04)K68)                  E66)G4T)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            235/35R19            235/35R19            A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                  K04)T91)             E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R19                   235/40R19            A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 205/..)                      K04)K82)             E66a)G01)

                                              245/35R19             245/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66a)

                                              255/35R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66a)

                                              225/40R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66a)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            235/35R19            235/35R19            A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                  K04)T91)             E66a)G01)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R19                   235/40R19            A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 225/..)                      K04)K82)             E66a)G01)

                                              245/35R19             245/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66a)

                                              255/35R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66a)

                                              225/40R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66a)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     5 / 20                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            235/35R19            235/35R19            A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                                      K04)T91)             E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R19                   235/40R19            A01) bis A10)
                e24*2007/46*0022*03, mit                            K04)K82)             E66b)G01)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                               245/35R19            245/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66b)

                                              255/35R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66b)

                                              225/40R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66b)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            235/35R19            235/35R19            A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                                      K04)N245)T91)        E66b)G01)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R19                   235/40R19            A01) bis A10)
                e24*2007/46*0022*03, mit                            K04)K82)N245)        E66b)G01)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               245/35R19            245/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)N255)T93)    E66b)

                                              255/35R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66b)

                                              225/40R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             E66b)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     6 / 20                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                               e1*2007/46*0559*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 240     BMW 3er Gran Turismo       235/40R19            235/40R19                A02) bis A10)
                (nur Fz. mit Heckantrieb)

                                              245/40R19             245/40R19            A01) bis A10)
                                                                    A94)K04)

                                              255/40R19             255/40R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)

                                              225/45R19             255/40R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 V00)

                                              235/40R19             275/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)                 V00)

                                              245/40R19             285/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K28)K76)         V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive            235/35R19            235/35R19            A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                             A94a)K04)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..) 255/30R19            255/30R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 G01)

                                              225/35R19             265/30R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 V00)

                                              225/40R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 V00)

                                              235/35R19             265/30R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 V00)

                                              235/35R19             275/30R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive            235/35R19            235/35R19            A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                             A94a)K04)T91)        G01)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 225/40R19            255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 V00)

                                              235/35R19             265/30R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 G01)V00)

                                              235/35R19             275/30R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K82)             G01)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
145 bis 200     BMW 5er XDrive          235/35R19            235/35R19                   A02) bis A10)
                                                             A94)T91)

                                              245/35R19             245/35R19            A01) bis A10)
                                                                    A94)K04)

                                              255/30R19             255/30R19            A01) bis A10)
                                                                    A94)K04)T91)

                                              255/35R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     8 / 20                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19               235/40R19                A02) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und                      A94)
                M550D)                     245/40R19            245/40R19                A02) bis A10)
                                                                A94)

                                             255/40R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             225/45R19             245/40R19             A02) bis A10)
                                                                   A94)                  V00)

                                             225/45R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             225/45R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)

                                             235/40R19             265/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             235/40R19             275/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             275/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)

Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     9 / 20                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19              245/40R19                 A02) bis A10)
                (Limousine, nur 550i und                       A94)N255)
                M550D)
                                          255/40R19            255/40R19                 A01) bis A10)
                                                               K04)N265)

                                             245/40R19             275/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     10 / 20                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19             235/40R19                  A02) bis A10)
                (Kombi, außer 550i und                        A94)T95)
                M550D)
                                         245/40R19            245/40R19                  A02) bis A10)
                                                              A94)

                                             255/40R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             225/45R19             245/40R19             A02) bis A10)
                                                                   A94)                  V00)

                                             225/45R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             225/45R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)

                                             235/40R19             265/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             235/40R19             275/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             275/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     11 / 20                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19               245/40R19                A02) bis A10)
                (Kombi, nur 550i und                            A94)
                M550D)
                                           255/40R19            255/40R19                A01) bis A10)
                                                                K04)                     G01)

                                             245/40R19             275/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GT                             e1*2007/46*0215*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
120 bis 330     BMW 5er GT              245/45R19            245/45R19                   A02) bis A10)
                                                             A94)M00)N255)               E19a)

                                             245/45R19 M+S         245/45R19 M+S         A02) bis A10)
                                                                   A94)M00)              E19a)

                                             255/45R19             255/45R19             A01) bis A10)
                                                                   A94)N265)             E19a)G01)

                                             245/45R19             275/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E19a)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
230 bis 235     BMW 6er                        235/40R19            235/40R19            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand                               A94)                 E19a)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 245/35R19            245/35R19            A02) bis A10)
                                                                    A94)T93)             E19a)

                                              245/40R19             245/40R19            A02) bis A10)
                                                                    A94)                 E19a)

                                              255/35R19             255/35R19            A02) bis A10)
                                                                    A94)                 E19a)

                                              255/40R19             255/40R19            A02) bis A10)
                                                                                         E19a)

                                              245/35R19             285/30R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)                 E19a)V00)

                                              245/40R19             275/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E19a)V00)

                                              245/40R19             285/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K83)             E19a)V00)

                                              255/35R19             285/30R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)                 E19a)V00)

                                              255/40R19             285/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K02)K83)             E19a)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     13 / 20                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
155 bis 300     BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/45R19            245/45R19                   A02) bis A10)
                (Baureihe F01)                               M00)                        E50)E70)

                                             255/40R19             255/40R19             A02) bis A10)
                                                                                         E50)E70)

                                             245/45R19             275/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  E50)E70)V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                             e1*2007/46*0275*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 190      BMW X1                  235/35R19            235/35R19                   A01) bis A10)
                                                             K04)

                                             245/35R19             245/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             255/35R19             255/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K78)

                                             225/40R19             255/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K78)              V00)

                                             235/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             235/35R19             275/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/35R19             275/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/35R19             285/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K78)              V00)

                                             255/35R19             285/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K78)              V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     14 / 20                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 210     BMW X3                  245/40R19            245/40R19                   A01) bis A10)
                                                             K02)

                                             255/40R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             235/45R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 210     BMW X3, X4                 245/45R19            245/45R19                A01) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße                        K04)M00)
                17Zoll)
                                           255/40R19            255/40R19                A01) bis A10)
                                                                K04)

                                             245/45R19             275/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     15 / 20                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/45R19            245/45R19                A01) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße                        K04)M00)
                18Zoll)
                                           255/40R19            255/40R19                A01) bis A10)
                                                                K04)

                                             245/45R19             275/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
115 bis 190     BMW Z4                    235/35R19            235/35R19                 A01) bis A10)
                (serienmäßig kl.                               K04)                      G01)
                Sommerbereifung vorn und
                hinten 225/45R17)         225/35R19            255/30R19                 A01) bis A10)
                                                               K04)                      V00)

                                             225/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K75)              V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000820-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
Seite :                     16 / 20                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  XRS-9519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                                e1*2001/116*0499*..
ZR                                 e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
225 bis 250     BMW Z4                      235/35R19 M+S        235/35R19 M+S           A01) bis A10)
                (serienmäßig kl.                                 K04)                    G01)
                Sommerbereifung vorn
                225/.. und hinten 255/..)   245/30R19 M+S        245/30R19 M+S           A01) bis A10)
                                                                 K04)M00)

                                             225/35R19             255/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             225/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K75)              V00)

                                             235/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K75)              V00)
Die Verwendung des Rades XRS-9519, LK 120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRS-8519 (ABE-Nr. 50534*01) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000820-A0-021
Anlage-Nr. :                20
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Teiletyp :                  XRS-9519


A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
           Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
           Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
           möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50)       Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66)       Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       -    Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
       -    Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
       -    Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
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E70)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
       -    Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
       -    Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

G4T)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
           255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
           und G01) zu beachten.

K02)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
       - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

K75)       An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
           Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.

K76)       An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
           von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus
           anzulegen und klebend zu befestigen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
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K78)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
         Radmitte um 5 mm zu kürzen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über
         die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

K80)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
         zu klemmen.

K82)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
       - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
       - die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
       - der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)     Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
         Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
         Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
         Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50533 nach § 22 STVZO
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Teiletyp :                  XRS-9519


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRS-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.08.2016




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