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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49194 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55021713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ 19222
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          MSW25
Typ                             19222
Radgröße                        8 J x 17 H2 EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
003          19222 003 / ohne Ring               5/120/72,6          29         690    2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49194
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           19222 003
Radgröße                        8 J x 17 EH2+
Einpresstiefe                   ET 29
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Serienschraube           Kegel 60°   130                      27,5               Serie
      M14x1,25
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 80910173
S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   140                      32,3               80910050

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49194 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55021713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ 19222
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe            85-160        225/45R17   R03 T90 T91 T93 T94            A12 A14 A21
390L, -/X                85-160        235/45R17   R03 T93 T94                    B03 Car Lim
e1*2001/116*             85-160        245/40R17   R03 T91 T95                    V17 HA2 S03
0308*00-08,
0344*00-05
BMW 3er-Reihe            85-160        225/45R17   R03 T91 T94                    A12 A14 A21
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-   85-160        235/45R17   A01 K2b K6a R03 T93 T94 T97    B03 Car Lim
N1                       85-160        245/40R17   A01 K2b K6b R03 T91 T95        V17 HA2 S03
e1*2001/116*
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe            90-147        225/45R17   M+S R03 T90 T91                A12 A14 A21
392C, 390X, 3C           90-147        235/45R17   M+S R03 T93 T94                B03 Cbo Cpe
e1*2001/116*0346*..,     90-147        245/40R17   M+S R03 T91                    V17 HA2 S03
e1*2001/116*0344*..;
e1*2007/46*
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe         85-151           225/45R17   K2b R03                        A01 A12 A14
3L                    85-265           225/50R17   K2a K2b R03                    A21 A57 BW7
e1*2007/46*0314*05-.. 85-265           235/45R17   K2b R03                        Lim V17 HA2
- ab Modell 2012      85-265           235/50R17   K2c K6g K8h R03                S02
- incl. Facelift 2015 85-265           245/45R17   K2a K2b R03
                      85-265           255/45R17   K2c K6g K8h R03
BMW 3er-Touring       85-265           225/45R17   K2b R03 T91                    A01 A12 A14
3K, 3K-N1             85-265           225/50R17   K2a K2b R03                    A21 A57 BW7
e1*2007/46*0315*06-.. 85-265           235/45R17   K2b R03                        Car V17 HA2
e24*2007/46*0022*03- 85-265            235/50R17   K2c K6g K8h R03                S02
- ab Modell 2013      85-265           245/45R17   K2a K2b R03
- incl. Facelift 2015 85-265           255/45R17   K2c K6g K8h R03
BMW X3                100-160          215/60R17   A10 R03 R70 135                A14 A21 B03
X83                   100-160          225/55R17   A01 A12 K2b R03 137            V17 HA2 S04
e1*2001/116*0249*..   100-200          215/60R17   A10 M+S R03 R37 R70 135
                      100-200          225/55R17   A01 A12 K2b M+S R03 R37 137
                      100-200          235/55R17   A01 A12 K2b R03 135
                      100-200          245/50R17   A01 A12 K2b R03 137
                      100-200          245/55R17   A01 A12 K2b R03 133
                      100-200          255/50R17   A01 A12 K2b R03 135




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49194 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55021713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ 19222
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW Z3                 141-170        225/45R17     Cbo Cpe R03                            A01 A12 A14
R/C                    141-170        235/40R17     Cbo Cpe K2b K42 K46 K56 R03            A21 V17 HA2
e1*93/81*0029*..,      141-170        245/40R17     Cbo Cpe K2b K42 K46 K56 R03            S03
e1*98/14*0029*..       85-110         215/45R17     Cbo K2b K42 R03
                       85-110         225/45R17     Cbo K2b K42 K46 R03
                       85-110         235/40R17     Cbo K2c K42 K46 K56 R03
                       85-110         245/40R17     Cbo K2c K42 K44 K46 K56 R03
                       85-125         215/45R17     Cbo R03 Z3N
                       85-125         225/45R17     Cbo R03 Z3N
                       85-125         235/40R17     Cbo K2b K42 K46 K56 R03 Z3N
                       85-125         245/40R17     Cbo K2b K42 K46 K56 R03 Z3N

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

133      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49194 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55021713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ 19222
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 7

137      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1370 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 14, Gutachten Nummer 55029616, Ausfertigung 1
(RADTYP 19269) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49194 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55021713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ 19222
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49194 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55021713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ 19222
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17      255/45R17
Nr. 16   235/55R17      255/50R17
Nr. 17   235/60R17      255/55R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49194 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55021713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ 19222
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 7

Z3N   Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge ab einschließlich EG-
Typgenehmigungs-Nr. e11*93/81*0029*08 (Facelift 1999, mit breiter Karosserie an Achse 2).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. Juli 2016




Pohl                                                                00253368.DOC




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