GUTACHTEN zur ABE Nr. 50114 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55103314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 19 EH2+ Typ 19225 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 7 Auftraggeber O.Z. Spa Via Bastion 49/4 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell MSW25 Typ 19225 Radgröße 9 J x 19 EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 001 19225 001 / ohne Ring 5/120/72,6 29 725 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50114 Herstellerzeichen OZ Radtyp und Ausführung 19225 001 Radgröße 9 J x 19 EH2+ Einpresstiefe ET 29 Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S02 Serienschraube Kegel 60° 130 27,5 Serie M14x1,25 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50114 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55103314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 19 EH2+ Typ 19225 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/40R19 K2b R03 T98 A01 A12 A14 HY 225, 235 265/35R19 K2b R03 T98 A21 A58 L05 e1*2007/46*0323*.. 225, 235 275/35R19 K2c K4i K6i K8e R03 Lim V19 HA2 - ohne Allradlenkung S02 BMW 5er-Reihe 100-240 265/35R19 K2b K4i K6i K8e R03 T94 T98 145 A12 A14 A21 5L 100-330 245/40R19 K2b R03 T94 T98 145 A58 L04 Lim e1*2007/46*0363*.. 100-330 275/35R19 K2c K4i K6i K8m R03 T00 T96 145 V19 HA2 S02 - mit Allradlenkung BMW 5er-Reihe 100-240 265/35R19 K2b R03 T94 T98 145 A01 A12 A14 5L 100-330 245/40R19 K2b R03 T94 T98 145 A21 A57 L05 e1*2007/46*0363*.. 100-330 275/35R19 K2c K4i K6i K8e R03 T00 T96 145 Lim V19 HA2 - ohne Allradlenkung S02 BMW 5er-Touring 100-240 265/35R19 K2b K4i K6i K8e R03 T98 145 A01 A12 A14 5K, K-N1 100-330 245/40R19 K2b R03 T98 145 A21 A58 Car e1*2007/46*0455*.., 100-330 275/35R19 K2c K4i K6i K8m R03 T00 T96 145 F40 L04 V19 e1*2007/46*0508*.. HA2 S02 - mit Allradlenkung BMW 5er-Touring 100-240 265/35R19 K2b R03 T98 145 A01 A12 A14 5K, K-N1 100-330 245/40R19 K2b R03 T98 145 A21 A57 Car e1*2007/46*0455*.., 100-330 275/35R19 K2c K4i K6i K8e R03 T00 T96 145 F40 L05 V19 e1*2007/46*0508*.. HA2 S02 - ohne Allradlenkung BMW 6er-Reihe 230, 235 265/35R19 K2b R03 T94 A01 A12 A14 6C 230-330 245/40R19 K2b R03 T94 A21 Cbo Cpe e1*2007/46*0562*.. 230-330 275/35R19 K2c K4i K6i K8e R03 L06 V19 HA2 S02 BMW 7er (V) 235 275/40R19 K2b R03 145 A01 A12 A14 ActiveHybrid 235, 330 275/40R19 K2b M+S R03 145 A21 A58 L05 HY, 3-HY, 7L NBF V19 HA2 e1*2007/46*0323*..; S02 e1*2007/46*0586*..; e1*2007/46* 0276*00-09 BMW 7er-Reihe (V) 155-400 275/35R19 K2b K6g K6i K8g R03 T00 T96 145 A01 A12 A14 701, 7L 155-400 275/40R19 K2b K6g K6i K8g R03 145 A21 L04 NBF e1*2001/116*0490*..; V19 HA2 S02 e1*2007/46* 0276*00-09 - mit Allradlenkung BMW 7er-Reihe (V) 155-400 275/35R19 A01 K2b R03 T00 T96 145 A12 A14 A21 701, 7L 155-400 275/40R19 A01 K2b R03 145 L05 NBF V19 e1*2001/116*0490*..; HA2 S02 e1*2007/46* 0276*00-09 - ohne Allradlenkung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50114 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55103314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 19 EH2+ Typ 19225 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 7 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 145 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50114 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55103314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 19 EH2+ Typ 19225 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 7 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2. HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 20, Gutachten Nummer 55014813, Ausfertigung 1 (RADTYP 19224) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50114 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55103314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 19 EH2+ Typ 19225 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 7 K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50114 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55103314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 19 EH2+ Typ 19225 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 7 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19, 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 Nr. 19 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr. 20 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 21 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 22 265/40R19 295/35R19 Nr. 23 265/50R19 295/45R19 Nr. 24 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juli 2016 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50114 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55103314 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 19 EH2+ Typ 19225 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 6. Juli 2016 Pohl 00253169.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim