Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 0FD AC-MB1 0FD ohne 72,6 765 2147 02/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; (Nur BMW X1) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X1; X1-N1; ZR; Z89 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; 1C §22 50899 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : HY; GT; K-N1; 7L; 701; 5K; M3; 3L; 3K; 3K-N1; 3C; 3-V; 6C; X3; X-N1; 5L; 5K; K-N1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : ZR; Z89 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; M3; X-N1; X3; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HY e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 245/40R20 51G; 57E; 575 Nur ActiveHybrid 7, 7L; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 744; 76A Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/35R20 90Y GA5; 11A; 24J; 26P; BMW 3er (F31) ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 57E 2012; Ab 235/30R20 88Y 11A; 24J; 26P; 57E; e24*2007/46*0022*03; 577; 679 Ab e1*2007/46*0315*06; 255/30R20 92Y GA5; 11A; 22L; 22Q; Allradantrieb; 24D; 27B; 27F; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 512; 6AA; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/35R20 90 GA5; 11A; 24J; 26P; BMW 3er (F30) ab 57E 2012; Ab e1*2007/46*0314*05; 235/30R20 88 11A; 24J; 26P; 57E; Limousine; Stufenheck; 577; 6AA; 679 Allradantrieb; 255/30R20 92 GA5; 11A; 22L; 22Q; Heckantrieb; 244; 247; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A §22 50899 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/35R20 90 XFA; 11A; 245; 248; ab 26B; 5GA e1*2007/46*0559*01; Allradantrieb; 235/35R20 88Y 11A; 24J; 248; 26B; Heckantrieb; 5FE; 67J; 67X 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/35R20 90 GA5; 11A; 24J; 26P; ab 57E e1*2007/46*0316*09; 4er Cabrio (F33); 255/30R20 92Y GA5; 11A; 244; 247; Cabrio; Allradantrieb; 27B; 27F; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/35R20 90 GA5; 11A; 24J; 26P; 4er Gran Coupe (F36); 57E ab e1*2007/46*0316*10; 255/30R20 92Y GA5; 11A; 244; 247; Allradantrieb; 27B; 27F; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/35R20 90 GA5; 11A; 24J; 26P; ab 57E e1*2007/46*0316*08; 4er Coupe (F32); 255/30R20 92 GA5; 11A; 244; 247; Coupe; Allradantrieb; 27B; 27F; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: M2, M3, M4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e1*2007/46*0377*.. 317 - 331 255/30R20 92 6AA M3; M4; ab e1*2007/46*0377*06; Cabrio; Coupe; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 76A; 97D Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241; Nur BMW X1; §22 50899 244 Allradantrieb; 255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241; Nur BMW X1; 244 Allradantrieb; 255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/40R20 95W 11A; 24J; 244; 27I BMW X3; BMW X4; 255/35R20 97 11A; 24J; 244; 27I Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 24J; 244; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241; Nur BMW X1; 244 Allradantrieb; 255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb; 244; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/40R20 95W 11A; 24J; 244; 27I BMW X3; BMW X4; 255/35R20 97 11A; 24J; 244; 27I Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 24J; 244; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21J; 22B; 22H; Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 250 235/30R20 88 11A; 21J; 24J; 57E; 12A; 51A; 6AZ; 71K; §22 50899 577; 67W 723; 729; 73C; 74A; 97K Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 175 225/30R20 85Y 11A; 24C; 26B; 26J; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 56G; 57E; 67W BMW 1er (F21 2012); 70 - 240 235/30R20 88Y 11A; 22L; 24C; 24D; Ab 26B; 26J; 27F; 54A e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; Kombilimousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24D; 26B; 2ER REIHE; ab 26J; 27F; 5FE; 54A; e1*2007/46*0277*08; 6AI Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/35R20 95 57E; 68V Nur BMW 5er Gran 245/40R20 99 57E; 575 Turismo; 255/35R20 97 57E; 68Q Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76A Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 11A; 21P; 245; Nur BMW 5er Touring; 51J; 57E; 68V Heckantrieb; 255/35R20 97 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270; 51J 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/35R20 95Y GAB; 11A; 21P; 245; Nur BMW 5er Touring; 57E; 68V Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 50899 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76A 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/35R20 95Y 11A; 21P; 245; 51J Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 245/30R20 90Y 11A; 21P; 245; 5GA; Stufenheck; 57E; 68I Heckantrieb; 245/35R20 95Y 11A; 21P; 245; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 97 11A; 21P; 245; 248; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 270; 51J 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 11A; 21P; 245; Nur BMW 5er Touring; 51J; 57E; 68V Heckantrieb; 255/35R20 97 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270; 51J 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/35R20 95 57E; 68V Nur BMW 5er Gran 245/40R20 99 57E; 575 Turismo; 255/35R20 97 57E; 68Q Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76A K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/35R20 95Y GAB; 11A; 21P; 245; Nur BMW 5er Touring; 57E; 68V Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92 11A; 26P; 5GM; 51J; Lim (Gran Coupe 4- 57E; 67J; 67X türig); Allradantrieb; 245/35R20 95 GAB; 11A; 26P; 57E; Heckantrieb; §22 50899 68V 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 6AZ; 27H; 27I 71K; 723; 729; 73C; 74A 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92 11A; 26P; 5GM; 51J; Nicht Lim (Gran Coupe 57E; 67J 4-türig); Cabrio; 245/35R20 95 GAB; 11A; 26P; 57E; Coupe; Allradantrieb; 68V Heckantrieb; 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27I 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 245/40R20 GAF; 51G; 57E Nicht 701 e1*2001/116*0490*.. 255/35R20 93Y 57E; 68Q beschussgeschütztes Fz.; bis e1*2007/46*0276*09; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 744; 76A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. §22 50899 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 50899 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 50899 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 50899 Reifengröße: Vorderachse: 235/30R20 Hinterachse: 275/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/30R20 Hinterachse: 275/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 50899 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/30R20 Hinterachse: 235/30R20 Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. §22 50899 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein muß. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird §22 50899 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 50899 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA §22 50899 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA §22 50899 Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA §22 50899 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*.. Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4) Variante(n): BMW X3, BMW X4 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA §22 50899 Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 500 VA 26P x = 290 y = 450 VA 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 500 10 VA 26N x = 300 y = 500 8 VA §22 50899 27F x = 300 y = 330 28 HA 27H x = 300 y = 330 8 HA Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 450 VA 26B x = 350 y = 500 VA 27I x = 250 y = 280 HA 27B x = 300 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 500 8 VA 26J x = 350 y = 500 16 VA §22 50899 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 28 HA Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA §22 50899 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Gutachten 366-0294-16-MURD zur Erteilung der ABE 50899 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 8.5JX20EH2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA §22 50899 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 37 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 3DD AC-MB1 3DD ohne 72,6 765 2147 02/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; (Nur BMW X1) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X1-N1; X1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3K-N1; 3L; K-N1; 7L; 3C; M3; X3; GT; X-N1; HY; 701; 5K; 6C; 3-V; 5L §22 50900 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; M3; X-N1; X3; X83; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HY e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/35R20 11A; 22P; 248; 51G; Nur ActiveHybrid 7, 57F; 575 7L; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 744; 76B; 970 Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 170 285/30R20 95 11A; 24D; 57F; 998; 10B; 11B; 11G; 11H; 999 12A; 51A; 6AZ; 71A; 100 - 210 255/35R20 93W 11A; 24C; 24D 71K; 723; 73C; 74A 275/30R20 93W 11A; 24D; 57F; 997 285/30R20 95W 11A; 24D; 57F; 998; 999 Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 255/30R20 92Y GA5; 11A; 22L; 22Q; BMW 3er (F31) ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 244; 247; 27B; 27F; 2012; 57F Ab e24*2007/46*0022*03; Ab e1*2007/46*0315*06; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 255/30R20 92 GA5; 11A; 22M; 22P; BMW 3er (F30) ab 244; 247; 27B; 27H; 2012; 57F Ab e1*2007/46*0314*05; Limousine; Stufenheck; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B §22 50900 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 265/30R20 94W XFA; 11A; 248; 27I; ab 57F; 67J e1*2007/46*0559*01; Allradantrieb; 275/30R20 93Y 11A; 244; 247; 27I; Heckantrieb; 57F; 67X 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/30R20 92Y GA5; 11A; 244; 27B; ab 27H; 57F e1*2007/46*0316*09; 4er Cabrio (F33); Cabrio; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/30R20 92Y GA5; 11A; 244; 27B; 4er Gran Coupe (F36); 27H; 57F ab e1*2007/46*0316*10; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/30R20 92 GA5; 11A; 244; 27B; ab 27H; 57F e1*2007/46*0316*08; 4er Coupe (F32); Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: M2, M3, M4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e1*2007/46*0377*.. 317 - 331 275/30R20 97 57F; 6AY M3; M4; ab e1*2007/46*0377*06; Cabrio; Coupe; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B; 97B Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 50900 X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 265/30R20 94 11A; 22B; 244; 57F; Nur BMW X1; 99P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 265/30R20 94 11A; 22B; 244; 57F; Nur BMW X1; 99P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 255/35R20 97 11A; 244 BMW X3; BMW X4; 275/35R20 98 GAF; 11A; 244; 27I; Allradantrieb; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 265/30R20 94 11A; 22B; 244; 57F; Nur BMW X1; 99P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 255/35R20 97 11A; 244 BMW X3; BMW X4; 275/35R20 98 GAF; 11A; 244; 27I; Allradantrieb; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 265/35R20 99 Nur BMW 5er Gran 275/35R20 102 11A; 248; 57F; 575 Turismo; 285/30R20 99 11A; 248; 57F; 68Q; Kombilimousine; 68V Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 75I; 76B Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE §22 50900 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/30R20 GAB; 11A; 248; 270; Nur BMW 5er Touring; 51G; 57F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76B 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/30R20 GAB; 11A; 248; 270; Nur BMW 5er Touring; 51G; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76B 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 275/30R20 GAB; 11A; 248; 270; Stufenheck; 51G; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/30R20 GAB; 11A; 248; 270; Stufenheck; 51G; 57F Allradantrieb; 285/30R20 95Y 11A; 24M; 270; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 68V 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 265/35R20 99 Nur BMW 5er Gran 275/35R20 102 11A; 248; 57F; 575 Turismo; 285/30R20 99 11A; 248; 57F; 68Q; Kombilimousine; 68V Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 75I; 76B K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/30R20 GAB; 11A; 248; 270; Nur BMW 5er Touring; 51G; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76B K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/30R20 GAB; 11A; 248; 270; Nur BMW 5er Touring; 51G; 57F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76B §22 50900 Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 255/35R20 97 Lim (Gran Coupe 4- 265/30R20 94 11A; 248; 27I; 5HI; 51J; türig); Allradantrieb; 57F; 67J Heckantrieb; 275/30R20 97 GAB; 11A; 248; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I; 57F 12A; 51A; 573; 6AZ; 285/30R20 95 11A; 248; 27B; 27H; 71A; 71K; 723; 729; 57F; 68Q; 68V 73C; 74A; 76B 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 255/35R20 97 Nicht Lim (Gran Coupe 265/30R20 94 5HI; 51J; 57F; 67J 4-türig); Cabrio; 275/30R20 97 GAB; 11A; 248; 27I; Coupe; Allradantrieb; 57F Heckantrieb; 285/30R20 95W 11A; 248; 27H; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HR; 57F; 68Q; 68V 12A; 51A; 573; 6AZ; 285/30R20 95Y 11A; 248; 27H; 27I; 71A; 71K; 723; 729; 57F; 68Q; 68V 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 275/35R20 GAF; 11A; 22P; 248; Nicht 701 e1*2001/116*0490*.. 51G; 57F beschussgeschütztes Fz.; bis e1*2007/46*0276*09; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 71K; 723; 73C; 74A; 744; 75I; 76B; 970 Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und §22 50900 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben §22 50900 genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu §22 50900 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 50900 Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse. 97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. 997) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: §22 50900 Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. §22 50900 Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 50900 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA 26B x = 300 y = 500 VA 26P x = 290 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 330 28 HA 27H x = 300 y = 330 8 HA §22 50900 26J x = 300 y = 500 10 VA 26N x = 300 y = 500 8 VA Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 310 8 HA §22 50900 27F x = 220 y = 310 25 HA 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*.. Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4) Variante(n): BMW X3, BMW X4 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA §22 50900 Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 280 HA 27B x = 300 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 28 HA §22 50900 Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA §22 50900 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Gutachten 366-0295-16-MURD zur Erteilung der ABE 50900 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-MB1 9.5JX20EH2+ Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.08.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA §22 50900 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA