ABE: 47750
Design:
C 16
Radnummer:
C16 757 38 16S
Daten:
7.5x17" ET38 LK5/120/72.6
CMS 556/10
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47750*05
Gerät: Sonderräder für Pkw
7,5 J x 17 EH2+
Typ: C16 757
47750*05
Inhaber der ABE und CMS Automotive Trading GmbH
Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47750
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 47750*05
Die ABE-Nr. 47750*05 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 17 EH2+, Typ C16 757, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0045-09-WIRD/N5 vom 26.04.2016
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 21
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
47750*05
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 26.04.2016 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 25.05.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 47750*05
Ausgabedatum: letztes Änderungsdatum:
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
C16 757 13.04.2016
letztes Änderungsdatum: 13.04.2016
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
366-0045-09-WIRD/N5 26.04.2016
47750*05
4. Beschreibung der Änderungen:
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 47750*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 47750
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
47750*05
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 47750*05
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
47750*05
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 16-TARR-0474
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 5
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 750
366-0045-09-WIRD/N5
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH 400535
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+
Typ: C16 757
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Ausführungsvarianten 40 95, 40 91S, 38 10, 40 70 und 38 16S kommen neu hinzu.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
47750*05
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C16 757 40 95 C16 757 CMS556/05 ohne 105/5 56,6 40 535 2007 03/16
C16 757 40 95 C16 757 CMS556/05 ohne 105/5 56,6 40 550 1950 03/16
C16 757 48 07 C16 757 CMS556/03 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 48 710 2060 02/09
C16 757 48 07 C16 757 CMS556/03 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 48 648 2288 02/09
C16 757 48 07 C16 757 CMS556/03 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 48 685 2141 02/09
C16 757 48 07 C16 757 CMS556/03 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 48 710 2060 02/09
C16 757 48 07 C16 757 CMS556/03 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 48 695 2105 02/09
C16 757 48 07 C16 757 CMS556/03 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 48 710 2060 02/09
C16 757 40 60S C16 757 CMS556/01 ohne 112/5 57,1 40 615 2141 02/09
C16 757 40 60S C16 757 CMS556/01 ohne 112/5 57,1 40 625 2105 02/09
C16 757 40 60S C16 757 CMS556/01 ohne 112/5 57,1 40 650 2025 02/09
C16 757 40 91S C16 757 CMS556/11 SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 40 740 2251 03/16
.1
C16 757 48 60S C16 757 CMS556/02 ohne 112/5 57,1 48 705 2037 02/09
C16 757 48 60S C16 757 CMS556/02 ohne 112/5 57,1 48 710 2025 02/09
C16 757 48 91S C16 757 CMS556/08 SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 48 705 2037 02/15
.1
C16 757 48 91S C16 757 CMS556/08 SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 48 710 2025 02/15
.1
C16 757 40 91S C16 757 CMS556/11 ohne 112/5 66,6 40 740 2251 03/16
C16 757 48 91S C16 757 CMS556/08 ohne 112/5 66,6 48 665 2178 02/15
C16 757 48 91S C16 757 CMS556/08 ohne 112/5 66,6 48 710 2025 02/15
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C16 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 38 630 2250 01/16
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 38 640 2208 01/16
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 38 705 1995 01/16
C16 757 48 10 C16 757 CMS556/04 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 48 705 2037 02/09
C16 757 48 10 C16 757 CMS556/04 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 48 710 2025 02/09
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 38 640 2208 01/16
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 38 705 1995 01/16
C16 757 48 10 C16 757 CMS556/04 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 655 2208 02/09
C16 757 48 10 C16 757 CMS556/04 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 48 710 2025 02/09
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 38 630 2251 01/16
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 38 640 2208 01/16
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 38 705 1995 01/16
C16 757 38 65 C16 757 CMS556/07 ohne 114,3/5 66,1 38 630 2251 12/14
C16 757 38 65 C16 757 CMS556/07 ohne 114,3/5 66,1 38 640 2208 12/14
C16 757 38 65 C16 757 CMS556/07 ohne 114,3/5 66,1 38 705 1995 12/14
C16 757 48 10 C16 757 CMS556/04 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 48 652 2208 02/09
C16 757 48 10 C16 757 CMS556/04 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 48 700 2037 02/09
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 ohne 114,3/5 67,1 38 629 2251 01/16
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 ohne 114,3/5 67,1 38 650 2178 01/16
C16 757 38 10 C16 757 CMS556/09 ohne 114,3/5 67,1 38 705 1995 01/16
C16 757 48 10 C16 757 CMS556/04 ohne 114,3/5 67,1 48 645 2251 02/09
C16 757 48 10 C16 757 CMS556/04 ohne 114,3/5 67,1 48 710 2025 02/09
C16 757 40 70 C16 757 CMS556/12 ohne 115/5 70,1 40 740 2251 04/16
C16 757 38 16S C16 757 CMS556/10 ohne 120/5 72,6 38 745 2178 04/16
47750*05
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
:
: 68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C16
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,1 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C16 757 38 10:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : CMS
Handelsmarke : -- : C16
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C16 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
Radtyp : -- : C16 757
Radausführung : -- : C16 757 CMS556/05
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 EH2+
Typzeichen : KBA 47750 : --
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 03.16
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht 366-0045-09-MURD-TB 08.05.2009 TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Fest.-Tech.-Bericht 366-0045-09-WIRD/N3-TB 09.04.2015 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht 366-0045-09-WIRD/N5-TB 26.04.2016 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
47750*05
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C16 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
13 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), C16 757 40 95; C16 757 40 40 26.04.2016 liegt bei
OPEL, OPEL / VAUXHALL 95
1 RENAULT C16 757 48 07 48 26.04.2016 liegt bei
2 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), C16 757 48 07; C16 757 48 48 26.04.2016 liegt bei
VOLVO 07; C16 757 48 07
3 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO C16 757 48 07; C16 757 48 48 26.04.2016 liegt bei
07
47750*05
4 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C16 757 40 60S; C16 757 40 26.04.2016 liegt bei
40 60S; C16 757 40 60S
5 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C16 757 48 60S; C16 757 48 26.04.2016 liegt bei
48 60S
10 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C16 757 48 91S; C16 757 48 26.04.2016 liegt bei
48 91S
14 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C16 757 40 91S 40 26.04.2016 liegt bei
11 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C16 757 48 91S; C16 757 48 26.04.2016 liegt bei
48 91S
15 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, C16 757 40 91S 40 26.04.2016 liegt bei
MERCEDES-BENZ
16 SUZUKI, TOYOTA, C16 757 38 10; C16 757 38 38 26.04.2016 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE 10; C16 757 38 10
NV/SA
6 SUZUKI, TOYOTA C16 757 48 10; C16 757 48 48 26.04.2016 liegt bei
10
17 HONDA, ROVER C16 757 38 10; C16 757 38 38 26.04.2016 liegt bei
10
7 HONDA C16 757 48 10; C16 757 48 48 26.04.2016 liegt bei
10
8 Nissan International S. A., C16 757 48 10; C16 757 48 48 26.04.2016 liegt bei
RENAULT 10
12 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C16 757 38 65; C16 757 38 38 26.04.2016 liegt bei
Nissan International S. A., 65; C16 757 38 65
RENAULT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C16 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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18 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C16 757 38 10; C16 757 38 38 26.04.2016 liegt bei
Nissan International S. A., 10; C16 757 38 10
RENAULT
19 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C16 757 38 10; C16 757 38 38 26.04.2016 liegt bei
FORD, FORD MOTOR, 10; C16 757 38 10
HYUNDAI, Hyundai Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS
(SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation,
MITSUBISHI, PEUGEOT
9 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, C16 757 48 10; C16 757 48 48 26.04.2016 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ), 10
HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
Corporation
20 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), C16 757 40 70 40 26.04.2016 liegt bei
OPEL, OPEL / VAUXHALL
21 BMW, BMW AG C16 757 38 16S 38 26.04.2016 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
47750*05
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 26.04.2016
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0045-09-MURD-TB 08.05.2009
Fest.-Tech.-Bericht 366-0045-09-WIRD/N3-TB 09.04.2015
Fest.-Tech.-Bericht 366-0045-09-WIRD/N5-TB 26.04.2016
Nabenkappe C020 392 18.04.2004
Radbeschreibung C16 757 13.04.2016
Radbeschreibung C16 757 07.06.2012
Radbeschreibung Anlage C16 757 18.10.2012
Radbeschreibung Anlage C16 757 13.04.2016
Radbeschreibung Anlage C16 757 13.04.2016
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radzeichnung J556_000 22.12.2008
47750*05
Radzeichnung J556_002 22.12.2008
Radzeichnung J556_003_B 22.12.2008 B/03.07.2009
Radzeichnung J556_001 22.12.2008
Radzeichnung J556_004 22.12.2008
Radzeichnung J556_008 18.11.2014
Radzeichnung J556_007 18.11.2014
Radzeichnung J556_005 11.01.2010
Radzeichnung J556_010 25.01.2016
Radzeichnung J556_012 25.01.2016
Radzeichnung J556_009 25.01.2016
Radzeichnung J556_011 25.01.2016
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring Zentrierring 66,45mm 04.03.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
47750*05
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
47750*05
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C16 757 38 16S C16 757 CMS556/10 ohne 72,6 745 2178 04/16
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187
Zubehör : Serienschrauben
47750*05
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3/B; 346K; 182; R/C; 346L; 346R; 346C; 187; 1C; 3/C; 3 C;
3/CG; 3 B; 346X; Z85; 560X; M3B
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; 3K-N1; 3K
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-N1; UKL/X; 1C; UKL-C/X; 3C
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 66A 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12A; 51A; 71K; 721;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J 725; 73C; 74D; 76R;
225/55R17 97 52J 76S
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G;
52J
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 51G nur bis
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; e1*93/81*0029*07;
66A 10B; 11B; 11G; 11H;
47750*05
245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
66B; 687 725; 73C; 74D
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B nur bis
225/45R17-90 11A; 21B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 725; 73C; 74D
66B; 687
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; Pkw geschlossen;
66B; 681; 687 Cabrio;
141 245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
631; 66B; 681; 687 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
3C F547 75 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; Schrägheck 2-türig;
66B; 681; 687 Compact;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
3C F547 73 - 110 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; Stufenheck; 4-türig;
66B; 681; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
141 245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
631; 66B; 681; 687 725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; Cabrio;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 12A; 51A; 71K; 721;
21L; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74D
51G; 66A; 684
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74D
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E;
681; 684
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; Limousine; Stufenheck;
66B; 681; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
47750*05
725; 73C; 74D
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; Compact;
e1*98/14*0017*.. 66B; 681; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/55R17 91W 12A; 5GG; 51J BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/50R17 91W 12A; 5GG; 51J Ab
85 - 265 225/50R17 94 12T e24*2007/46*0022*03;
235/45R17 94 12A Ab
e1*2007/46*0315*06;
245/45R17 95 12A Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 512; 6AA; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/55R17 91 12R; 51J BMW 3er (F30) ab
2012;
215/50R17 91 12R; 51J Ab
e1*2007/46*0314*05;
85 - 265 225/50R17 94 12T Limousine; Stufenheck;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 22B; 24J; 66A Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 77 - 170 205/50R17 93 Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 225/45R17 91 Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 54A 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0097*.. 245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 721; 725; 729; 73C;
346R e1*2001/116*0146*.., 66B; 687 74D; 744
e1*98/14*0146*.. 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 22B; 24J; 24M;
66A
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24J; 5GA; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 205/50R17 51G 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 721; 725; 729; 73C;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 74D; 744
24J; 54A
245/40R17 91 11A; 22B; 22L; 24M;
57F; 66B; 687
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 5GA; 66A
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 66A
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K;
47750*05
225/45R17 91 721; 725; 729; 73C;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 74D
24J; 54A
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 12T ab
e1*2007/46*0316*08;
235/45R17 94 12A 4er Cabrio (F33); 4er
245/45R17 95 12A Coupe (F32);
Radschraube
M14x1,25;
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83E
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 124 ab
e1*2007/46*0316*09;
235/45R17 94 12A 4er Cabrio (F33);
245/45R17 95 12A Cabrio; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 124 4er Gran Coupe (F36);
235/45R17 94 12A ab
e1*2007/46*0316*10;
245/45R17 95 12A Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83E
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 124 ab
e1*2007/46*0316*08;
235/45R17 94 12A 4er Coupe (F32);
245/45R17 95 12A Coupe; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83E
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi
235/45R17 94 Allradantrieb;
47750*05
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine
235/45R17 93Y Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 11A; 24C; 244; 270 725; 73C; 74D; 76S
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
271
225/45R17 91 11A; 242; 244; 245
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 270
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 11A; 24C; 244; 270 725; 73C; 74D; 76S
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
271
225/45R17 91 11A; 242; 244; 245
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 270
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 242; 244; 245; ab
270 e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 24C; 244; 270 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 725; 73C; 74D; 76S
271
225/45R17 91 11A; 242; 244; 245
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
47750*05
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 270
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76T
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 205/50R17 89Y 11A; 245; 248; 26P BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 215/45R17 91 11A; 248; 26P; 51J BMW 1er (F21 2012);
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P Ab
e1*2007/46*0283*04;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P; Ab
27H e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76S; FGC
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 24J; 24M; e1*2007/46*0277*07;
51G Cabrio; Coupe;
215/45R17 91 11A; 24J Heckantrieb;
100 - 240 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 24M; 725; 729; 73C; 74D;
M+S 52J 744; 76R; 76S; FGC
215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681;
684
215/45R17 91 11A; 24J; 52J
M+S
225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M;
575
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 24J Nur bis
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 24J; 24M 4-türig;
215/45R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 22I; 22M; 24J; 725; 729; 73C; 74D;
24M 744; 76S
47750*05
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Nur bis
215/45R17 91 11A; 24J e1*2007/46*0273*03;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M Ab
235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; e1*2001/116*0287*10;
27I Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
744; 76S
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 11A; 245; 248 2ER REIHE; ab
205/55R17 91W 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0277*08;
26N; 27H; 54A Cabrio; Coupe;
215/45R17 91W 11A; 245; 248 Allradantrieb;
215/50R17 91W 11A; 245; 248; 26B; Heckantrieb;
26N; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W GA1; 11A; 245; 248 12A; 51A; 6AA; 71K;
225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74D;
26B; 26J; 27F; 54A; 76S
6A6
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
47750*05
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
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Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
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Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
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entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
83E) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
345x24mm an der Hinterachse nicht zulässig
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
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26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
ANLAGE: 21 Radtyp: C16 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 26.04.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
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26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.