Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   53R7805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          53R7805.31
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
Effektive Einpresstiefe:                                   19 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
Adapterscheibe:                            Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast:                                          710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1K4, 1K2, 3L, 3K, 3K-N1, 3C,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          AP51117/23 140 Nm
701, 7L, 5L, 5K, K-N1, X3,       M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
3-V, X-N1




RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    2 / 11                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            205/55R17                            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)K01)K02)M00)                     E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 215/50R17
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K01)K02)K82)M00)

                                            215/55R17
                                            A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)M00)

                                            225/50R17
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            235/45R17
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            245/45R17
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K82)           E66a)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/50R17                            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)K01)K02)K82)                     E66a)EF0)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/45R17
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01)G01)K01)K02)K82)

                                            245/45R17
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K82)           E66a)EF0)V00)




RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    3 / 11                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            205/55R17                            A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)K01)K02)M00)                     E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 215/50R17
                e24*2007/46*0022*03, mit A01)K01)K02)K82)M00)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                               215/55R17
                                               A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)M00)

                                             225/50R17
                                             A01)K01)K02)K82)

                                             235/45R17
                                             A01)K01)K02)K82)

                                             245/45R17
                                             A01)K01)K02)K82)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                             K01)                 K02)K82)           E66b)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/50R17                             A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)K01)K02)K82)                      E66b)EF0)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/45R17
                e24*2007/46*0022*03, mit A01)G01)K01)K02)K82)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               245/45R17
                                               A01)K01)K02)K82)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                             K01)                 K02)K82)           E66b)EF0)V00)




RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190     BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/55R17                          A02) bis A10)
                (Baureihe F01)          A01)K03)K04)                       E50)E70)ER1)

                                          245/55R17 M+S
                                          A01)K03)K04)

                                          255/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          255/50R17 M+S
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/55R17                          A02) bis A10)
                (Kombi, außer 550i und   A01)K01)K04)                      ER1)
                M550D)
                                         235/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K02)

                                          255/50R17
                                          A01)G01)K01)K02)K28)K76)




RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    5 / 11                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/55R17                                 A02) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und A01)K01)K04)                           ER1)
                M550D)
                                           235/50R17
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R17
                                           A01)K01)K02)

                                           255/50R17
                                           A01)G01)K01)K02)K28)K76)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive           205/45R17                           A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K01)K02)K13)K25)K28)M00)N215)   EF0)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 205/45R17 M+S
                Typ 1K4 ab                    A01)K01)K02)K13)K25)K28)M00)W215)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 240     BMW 1er, 1er xDrive           205/45R17 M+S                       A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K01)K02)K13)K25)K28)M00)        EF0)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim
                Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)




RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6 / 11                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 215/60R17 M+S                           A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01)K01)K04)M00)W225)                   ER1)
                17Zoll)
                                           225/55R17
                                           A01)K01)K04)N235)

                                           225/55R17 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           225/60R17
                                           A01)K01)K04)N235)

                                           225/60R17 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           235/55R17
                                           A01)K01)K02)N245)

                                           245/55R17
                                           A01)K01)K02)K80)

                                           255/50R17
                                           A01)K01)K02)

                                           275/50R17
                                           A01)K01)K02)K80)K81)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/55R17            275/50R17          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K80)           ER1)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                               e1*2007/46*0559*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 3er Gran Turismo       225/55R17                               A02) bis A10)
                (nur Fz. mit Heckantrieb)  A01)K01)K04)                            EF0)

                                           245/50R17
                                           A01)K01)K02)

                                           255/50R17
                                           A01)K01)K02)K11)K27)K28)K76)




RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7 / 11                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive            225/50R17                        A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,        A01)K01)K04)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..) 235/45R17
                                               A01)K01)K04)

                                            235/50R17
                                            A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)

                                            245/45R17
                                            A01)K01)K04)

                                            255/45R17
                                            A01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 250     BMW 4er, 4er xDrive            225/50R17                        A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,        A01)K01)K04)                     EF0)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 235/45R17
                                               A01)G01)K01)K04)

                                            235/50R17
                                            A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)

                                            245/45R17
                                            A01)K01)K04)

                                            255/45R17
                                            A01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    8 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03


RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
     - Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
     - Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    10 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
     von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
     und klebend zu befestigen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
         zu klemmen.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von 30° vor bis 30° hinter Radmitte umzulegen,
     - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel bzw. Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die
         umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen oder eng ans Radhaus anzukleben.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.




RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.04.2016




RA-000593-E0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen