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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-J0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL2.0855
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           SL2.0855.41
Radgröße:                                                 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Effektive Einpresstiefe:                                    15 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                             Ø72.5 Ø82 d=20mm 003 0022 201
geprüfte Radlast:                                           950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
560L, 663C, X1                   Radschraube, Kugel Ø24, Gewinde           AP51108/20 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 56 mm




RA-000488-J0-104-01~BM-5-120-72_5-ET15_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-J0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560L                           e1*2001/116*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     BMW 5er, Limousine      245/30R20                          A02) bis A10)
                                        A01)K03)T90)                       E50)

                                          255/30R20
                                          A01)K01)K64)K66)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
663C                            e1*2001/116*0253*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 270     BMW 6er                  245/35R20                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                             e1*2007/46*0275*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190      BMW X1                  225/35R20                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K77)K78)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000488-J0-104-01~BM-5-120-72_5-ET15_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-J0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000488-J0-104-01~BM-5-120-72_5-ET15_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-J0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K66) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von Radmitte bis ca. 100 mm hinter der
     Radmitte komplett umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend
     nachzuarbeiten.

K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
         Radmitte um 5 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser
         nicht über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
         Radmitte um 5 mm zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über
         die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.02.2016




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