Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.0955
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.0955.11
Radgröße: 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Effektive Einpresstiefe: 22 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2400 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
3-V, 3K-N1, 5L, 5K, K-N1, GT, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP51117/23 140 Nm
6C, 701, 7L, X3, M3, M5/M6, M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
X-N1
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
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Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V e1*2007/46*0559*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/35R20 A02) bis A10)
A01)K01)K02)N245)T92)
245/35R20
A01)K01)K02)K27)K28)K76)N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
317 bis 331 BMW M4 255/30R20 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A01)K01)K04)
265/30R20 M+S
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, außer 550i und A01)K01)K02)K28)
M550D)
255/35R20
A01)K01)K02)K28)K76)
275/30R20
A01)K01)K02)K28)K76)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K02)K28)K76) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K02)K28)K76) V00)
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
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Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, nur 550i und A01)K01)K02)K28)N255)
M550D)
255/35R20
A01)K01)K02)K28)K76)N265)
275/30R20
A01)K01)K02)K28)K76)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K02)K28)K76) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20 A02) bis A10)
(Kombi, außer 550i und A01)K01)K02)K28)T95)
M550D)
255/35R20
A01)K01)K02)K28)K76)
275/30R20
A01)K01)K02)K28)K76)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K02)K28)K76) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K02)K28)K76) V00)
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
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Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 A02) bis A10)
(Kombi, nur 550i und A01)G0T)K01)K02)K28)K76)
M550D)
275/30R20
A01)K01)K02)K28)K76)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K02)K28)K76) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GT e1*2007/46*0215*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 330 BMW 5er GT 245/40R20 A02) bis A10)
A01)K01)K04)N255) E19a)
245/40R20 M+S
A01)K01)K04)
255/40R20
A01)G01)K01)K04)K76)N265)
265/35R20
A01)K01)K04)K76)N275)
275/35R20
A01)K01)K02)K76)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K02)K76) E19a)V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) K02)K28)K76) E19a)V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) K02)K28)K76) E19a)GA5)V00)
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
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Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235 BMW 6er 235/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A01)K01)K04)T92) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 245/30R20
A01)K01)K02)M00)T90)
245/35R20
A01)K01)K02)K83)
255/30R20
A01)K01)K02)K28)K83)T92)
255/35R20
A01)K01)K02)K28)K83)
265/30R20
A01)K01)K02)K28)K83)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330 BMW 6er 245/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A01)K01)K02)K83) E19a)
Coupe. Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/..) 255/30R20
A01)K01)K02)K28)K83)T92)
255/35R20
A01)G01)K01)K02)K28)K83)
265/30R20
A01)K01)K02)K28)K83)
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/40R20 A02) bis A10)
(Baureihe F01) A01)K03)K04) E50)E70)
255/35R20
A01)K01)K04)T97)
265/35R20
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M5/M6 e1*2007/46*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
412 bis 441 BMW M5 255/35R20 M+S A02) bis A10)
(nur Fahrzeugausführungen A01)A94a)K01) E67)
ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0361*02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R20 M+S 285/30R20 M+S A01) bis A10)
K01) K04) E67)V00)
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1 e1*2007/46*0454*..
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 245/35R20 A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A01)K01)K02)
17Zoll)
245/40R20
A01)K01)K02)K80)
255/35R20
A01)K01)K02)K80)
265/35R20
A01)K01)K02)K80)
275/35R20
A01)K01)K02)K80)K81)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) K02)K80) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K02)K80) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) K02)K80) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) K02)K80) V00)
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265 BMW X3, X4 245/35R20 A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A01) K01)K02)
18Zoll)
245/40R20
A01) K01)K02) K80)
255/35R20
A01) K01)K02) K80)
265/35R20
A01) K01)K02) K80)
275/35R20
A01) K01)K02) K80) K81)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) K02)K80) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K02)K80) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) K02)K80) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) K02)K80) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen BMW M5 ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0361*02
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
- Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
- Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
G0T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GA5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
und klebend zu befestigen.
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
zu klemmen.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
von 30° vor bis 30° hinter Radmitte umzulegen,
- die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel bzw. Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die
umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen oder eng ans Radhaus anzukleben.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
- die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
- der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47885
Nr. : RA-000493-I0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0955
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0955 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 28.02.2018
RA-000493-I0-104-01~BM-5-120-72_5-ET22_SL2.0955