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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    1 / 18                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               XRT-9018
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          BORBET
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          Lk 120
Radgröße:                                              9Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                      35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)




RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    2 / 18                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
182, 346C, 346K, 346L, 346R, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
346X, 390L, 390X, 392C, 560X, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
MR/C, R/C
1K4, 1K2                      bis Nachtrag 03:                                   120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              ab Nachtrag 04:                                    140 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
1C                            BMW 1er:                                           120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              BMW 2er:                                           140 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3L                            bis Nachtrag 04:                                   120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              ab Nachtrag 05:                                    140 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K                            bis Nachtrag 05:                                   120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              ab Nachtrag 06:                                    140 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3C                            BMW 3er:                                           120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              BMW 4er:                                           140 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
X83                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
3K-N1, X3, X-N1, UKL-C/X, 3-V Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    3 / 18                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  215/40R18                                    A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          A01)K01)K04)K68)M00)N225)

                                           225/35R18
                                           A01)K01)K02)K68)T87)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K02)K69)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive           215/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K02)K03)K13)K25)K28)M00)W225)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 M+S
                Typ 1K4 ab                    A01)K02)K03)K13)T87)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/35R18            255/30R18          A01) bis A10)
                                              K03)K13)             K02)K28)           G01)V00)




RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    4 / 18                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive           215/40R18                               A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K02)K03)K13)K25)K28)M00)N225)       EF0)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18
                Typ 1K4 ab                    A01)K02)K03)K13)N235)T87)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              215/40R18            235/35R18          A01) bis A10)
                                              K03)K13)K25)M00) K02)K28)N245)          EF0)V00)
                                              N225)

                                            215/40R18             245/35R18           A01) bis A10)
                                            K03)K13)K25)M00)      K02)K28)            EF0)V00)
                                            N225)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                 e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive          215/40R18                                A02) bis A10)
                (Serie bis einschließlich 17 A01)K01)K04)K13)M00)N225)
                Zoll Sommerbereifung)
                                             225/35R18
                                             A01)K01)K02)K13)N235)T87)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            215/40R18            235/35R18            A01) bis A10)
                                            K01)K13)M00)N225) K02)K28)N245)           V00)

                                            225/35R18             255/30R18           A01) bis A10)
                                            K01)K13)              K02)K28)            V00)




RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    5 / 18                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,       215/40R18                               A02) bis A10)
                M235i, M235i xDrive        A01)K01)K04)K13)M00)N225)
                (Serie ab 18 Zoll
                Sommerbereifung)           225/35R18
                                           A01)K01)K02)K13)N235)T87)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R18            255/30R18          A01) bis A10)
                                           K01)K13)             K02)K28)           V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
346L                             e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346C                             e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X                             e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R                             e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
346K                             e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                    215/40R18                               A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)         A01)K01)K04)K15)K32)M00)T89)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)K33)           V00)




RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    6 / 18                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
346L                           e1*98/14*0097*..
346C                           e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X                           e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R                           e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170     BMW 3er                  215/40R18                                 A02) bis A10)
                (330i, 330d)             A01)K01)K04)K15)K32)M00)T89)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)K33)           V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                    215/40R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Cabrio, M00)N225)T89)                           EF0)
                Coupe)
                                           225/40R18
                                           N235)

                                           235/35R18
                                           N245)

                                           235/40R18
                                           A01)G01)N245)

                                           245/35R18
                                           A01)K03)N255)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                K04)               EF0)V00)

                                           225/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                                K04)K68)           EF0)G4T)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    7 / 18                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                               e1*2007/46*0314*..
3K                               e1*2007/46*0315*..
3C                               e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                   215/40R18                               A02) bis A10)
                (Limousine, bis EG-       M00)N225)T89)                           E66)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;       225/40R18
                Kombi, bis EG-Genehmig.- N235)
                Nr. e1*2007/46*0315*05;
                Coupe/Cabrio, bis EG-     235/35R18
                Gen.-Nr.                  N245)
                e1*2007/46*0316*07)
                                          235/40R18
                                          A01)G01)N245)

                                          245/35R18
                                          A01)K03)N255)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                               K04)               E66)V00)

                                          225/40R18            265/35R18          A01) bis A10)
                                                               K04)K68)           E66)G4T)V00)




RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    8 / 18                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18                            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)K04)M00)                         E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K04)

                                            235/45R18
                                            A01)G01)K04)K13)K22)K25)

                                            245/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                            M00)                 K04)               E66a)V00)

                                            225/45R18              255/40R18        A01) bis A10)
                                            M00)                   K02)K82)         E66a)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18                            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)K04)M00)                         E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01)G01)K04)

                                            235/45R18
                                            A01)G01)K04)K13)K22)K25)

                                            245/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                            M00)                 K04)               E66a)V00)

                                            225/45R18              255/40R18        A01) bis A10)
                                            M00)                   K02)K82)         E66a)V00)




RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    9 / 18                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18                             A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)K04)M00)                          E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18
                e24*2007/46*0022*03, mit A01)K04)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                               235/45R18
                                               A01)G01)K04)K13)K22)K25)

                                             245/40R18
                                             A01)K01)K04)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                             M00)                 K04)               E66b)V00)

                                             225/45R18             255/40R18         A01) bis A10)
                                             M00)                  K02)K82)          E66b)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18                             A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)K04)M00)N235)                     E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18
                e24*2007/46*0022*03, mit A01)G01)K04)N245)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               235/45R18
                                               A01)G01)K04)K13)K22)K25)N245)

                                             245/40R18
                                             A01)K01)K04)N255)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                             M00)                 K04)N255)          E66b)V00)

                                             225/45R18             255/40R18         A01) bis A10)
                                             M00)                  K02)K82)          E66b)V00)




RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    10 / 18                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                            e1*2007/46*0559*..
3K-N1                          e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo    235/45R18                                    A02) bis A10)
                                        A94)N245)

                                             245/45R18
                                             N255)

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             235/45R18            265/40R18          A01) bis A10)
                                                                  K04)               V00)

                                             245/45R18             275/40R18         A01) bis A10)
                                                                   K04)              V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive            225/40R18                             A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,        A01)A94)G01)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive          225/40R18                                    A02) bis A10)
                                        A94)T92)

                                             225/45R18
                                             A94)M00)

                                             235/40R18
                                             A01)A94)K03)

                                             245/40R18
                                             A01)A94)K01)

                                             255/35R18
                                             A01)A94)K01)K04)

                                             255/40R18
                                             A01)A94)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    11 / 18                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  235/50R18                                  A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)M00)

                                           245/45R18
                                           A01)K01)K02)

                                           255/45R18
                                           A01)K01)K02)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                           K01)M00)             K02)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 235/50R18                               A02) bis A10)ER1)
                (kleinste Serienradgröße   A01)A94a)K03)K04)M00)N245)
                17Zoll)
                                           245/50R18
                                           A01)K01)K04)M00)

                                           255/45R18
                                           A01)A94a)K03)K04)

                                           265/45R18
                                           A01)K01)K04)

                                           275/45R18
                                           A01)K01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)ER1)
                                           K01)M00)             K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    12 / 18                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/50R18                               A02) bis A10)ER1)
                (kleinste Serienradgröße   A01)K01)K04)M00)
                18Zoll)
                                           255/45R18
                                           A01)A94a)K03)K04)

                                           265/45R18
                                           A01)K01)K04)

                                           275/45R18
                                           A01)K01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)ER1)
                                           K01)M00)             K04)               V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                              e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                     225/35R18                               A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692 mm) A01)K01)K02)K31)K35)                      E42)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                              e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                     225/35R18                               A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740 mm) A01)K35)                                  E43)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
MR/C                           e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 bis 239     BMW M Roadster/Coupe 255/30R18                                     A02) bis A10)
                                         A01)K01)K02)K35)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R18            255/30R18          A01) bis A10)
                                           K01)K35)             K02)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    13 / 18                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman                 225/45R18                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01)K01)K02)K84)K85)M00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 225/45R18                             A02) bis A10)
                Works                    A01)K01)K02)K84)K85)M00)

                                            235/40R18
                                            A01)K01)K02)K85)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
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A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
     - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
     - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Nr. :                      RA-000730-D0-015
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ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
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Teiletyp :                 XRT-9018


K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200
     mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
     entsprechend zu kürzen.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
         äußere Karosserieblech anzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
         und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.

K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von
     ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
         Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
         gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.



RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    17 / 18                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49283
Nr. :                      RA-000730-D0-015
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    18 / 18                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9018


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017




RA-000730-D0-015-08~BM-5-120-72_5-ET35.docx