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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               33
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               XRT-9520
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          BORBET
Montageposition:                                    Hinterachse *
Radausführung:                                          LK120
Radgröße:                                             9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                      35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-8520, LK120 (ABE-Nr. 49666*02) zu entnehmen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München




RA-000762-B0-015-33~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               33
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile               Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
560X                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     5247     120 Nm
                                       M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
X83                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       5242        140 Nm
                                       M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
3L, 3K, 3K-N1, 3-V, 5L, 5K, K-         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       5280        140 Nm
N1, X3, X-N1                           M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            245/30R20            245/30R20            A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                  K02)K82)M00)T90)     E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 255/30R20                   255/30R20            A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 205/..)                      K02)K82)             E66a)

Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            245/30R20            245/30R20            A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                  K02)K82)M00)T90)     E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 255/30R20                   255/30R20            A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 225/..)                      K02)K82)             E66a)

Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               33
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            245/30R20            245/30R20            A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                                      K02)K82)M00)T90)     E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 255/30R20                   255/30R20            A01) bis A10)
                e24*2007/46*0022*03, mit                            K02)K82)             E66b)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            255/30R20            255/30R20            A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                                      K02)K82)T92)         E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw.
                e24*2007/46*0022*03, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000762-B0-015-33~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                            e1*2007/46*0559*..
3K-N1                          e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo    235/35R20            235/35R20                   A02) bis A10)
                                                             N245)T92)

                                             245/35R20             245/35R20             A01) bis A10)
                                                                   K04)N255)

                                             255/35R20             255/35R20             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             235/35R20             275/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)

                                             245/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)K28)              V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
145 bis 200     BMW 5er XDrive          245/30R20            245/30R20                   A01) bis A10)
                                                             A94)K04)M00)T90)

                                             255/30R20             255/30R20             A01) bis A10)
                                                                   K04)T92)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20               245/35R20                A02) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und                                               ER1)
                M550D)
                                           255/35R20            255/35R20                A01) bis A10)
                                                                K04)                     ER1)

                                             235/35R20             275/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/35R20             275/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K02)K28)              V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K02)K28)              V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20              245/35R20                 A02) bis A10)
                (Limousine, nur 550i und                       N255)                     ER1)
                M550D)
                                          255/35R20            255/35R20                 A01) bis A10)
                                                               K04)N265)                 ER1)

                                             245/35R20             275/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K02)K28)              V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K02)K28)              V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000762-B0-015-33~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               33
Seite :                    6 / 11                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20             245/35R20                  A02) bis A10) ER1)
                (Kombi, außer 550i und                        T95)
                M550D)
                                         255/35R20            255/35R20                  A01) bis A10) ER1)
                                                              K04)

                                             235/35R20             275/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/35R20             275/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K02)K28)              V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K02)K28)              V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20               255/35R20                A01) bis A10) ER1)
                (Kombi, nur 550i und                            K04)                     G0T)
                M550D)
                                           245/35R20            275/30R20                A01) bis A10) ER1)
                                                                K04)                     V00)

                                             245/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K02)K28)              V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K02)K28)              V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000762-B0-015-33~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               33
Seite :                    7 / 11                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 210     BMW X3                  245/35R20            245/35R20                   A01) bis A10)
                                                             K02)

                                             255/35R20             255/35R20             A01) bis A10)
                                                                   K02)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
100 bis 210     BMW X3, X4                 245/35R20            245/35R20                A01) bis A10) ER2)
                (kleinste Serienradgröße                        A94a)K04)
                17Zoll)
                                           245/40R20            245/40R20                A01) bis A10) ER2)
                                                                K04)

                                             255/35R20             255/35R20             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K04)

                                             245/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K02)                  V00)

                                             245/40R20             275/35R20             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             245/40R20             285/35R20             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K02)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000762-B0-015-33~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               33
Seite :                    8 / 11                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET35          9.5x20,ET35
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/35R20            245/35R20                A01) bis A10) ER2)
                (kleinste Serienradgröße                        A94a)K04)
                18Zoll)
                                           245/40R20            245/40R20                A01) bis A10) ER2)
                                                                K04)

                                             255/35R20             255/35R20             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K04)

                                             245/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K02)                  V00)

                                             245/40R20             275/35R20             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             245/40R20             285/35R20             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K02)K80)              V00)

                                             255/35R20             285/30R20             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K02)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9520, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8520 (ABE-Nr. 49666*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               33
Seite :                    9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1424 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               33
Seite :                    10 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
         zu klemmen.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.




RA-000762-B0-015-33~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49667
Nr. :                      RA-000762-B0-015
Anlage-Nr. :               33
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9520


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 33 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9520 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.04.2017




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