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							TÜV SÜD Auto Service GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



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                                      TEIL EGUTACHTEN
                                             TGA-Art: 13.1

                                    366-0069-13-MURD-TG/N3

Hersteller:                           BBS GmbH

                                      77761 Schiltach
Art:                                  Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                  CH132

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: CH132
Antragsteller: BBS GmbH                                              Stand: 30.03.2017
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Weitere Hinweise
Das LM-Sonderrad BBS Typ CH 132 (8 J x 18 H2) kann in Verbindung mit dem Sonderrad BBS Typ CH 133 (9
J x 18 H2) ander Hinterachse verwendet werden, es sind die entsprechenden Gutachten zu beachten.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mittenl Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                     kreis      och     preß-     Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm) /     (mm) tiefe        last   umf.     Fertig.
                   Rad                         Z-Ring / D-Scheibe    -zahl              (mm)      (kg)   (mm)     Datum
09.31.149          CH 132                      72.5 Ø    09 23 490      120/5        72,6    40    720    2141     06/12
09.31.291          CH 132                      09 23 494 10 mm          120/5        72,6    30    720    2141     06/12
09.31.313          CH 132                      72.5 Ø    09 23 490      120/5        72,6    40    720    2141     06/12
09.31.368          CH 132                      72.5 Ø    09 23 490      120/5        72,6    40    720    2141     06/12
09.31.371          CH 132                      72.5 Ø    09 23 623      120/5        72,6    35    720    2141     06/12
                   CH 132                      ohne                     120/5         82     40    720    2141     06/12
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : BBS GmbH
                                :
                                : 77761 Schiltach
Handelsmarke                    : BBS
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 9,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.291:

                                    : Außenseite                              : Innenseite
Handelsmarke                        : BBS                                     : --
Radtyp                              : --                                      : CH132
Radausführung                       : --                                      : CH 132
Radgröße                            : --                                      : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                      : ET40
(null)
Herkunftsmerkmal                    : --                                      : GERMANY
Gießereikennzeichnung               : --                                      : 03 45 126
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                     : --
Weitere Kennzeichnung               : MOTORSPORT                              : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: CH132
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 30.03.2017
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I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Süd Automotive GmbH, Prüfbericht Nr. 12-00155-CP-BWG-00 vom
24.04.2012, liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: CH132
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 30.03.2017
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Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl    Hersteller                                  Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1    BMW, BMW AG                                 09.31.291                      30      30.03.2017      liegt bei
  2    BMW, BMW AG                                 09.31.371                      35      30.03.2017      liegt bei
  5    BMW AG                                      09.31.368                      40      30.03.2017      liegt bei
  3    BMW, BMW AG                                 09.31.149                      40      30.03.2017      liegt bei
  4    BMW AG                                      09.31.313                      40      30.03.2017      liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Schulz

Sachverständiger

München, 30.03.2017
SZ
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                              Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                               Stand: 30.03.2017
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Fahrzeughersteller                        : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                        Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Distanzscheibe                                   (kg)      (mm)     datum
09.31.291           CH 132                   09 23 494 10 mm              72,6   Leichtmetall     720     2141    06/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 40,2 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : 09.31.291
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            110 Nm für Typ : M3B; R/C
                                            120 Nm für Typ : M85; X-N1; X1; X1-N1; ZR; Z89; 1C; 1K2; 1K4; 182;
                                            187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X
 Verkaufsbezeichnung:    BMW M3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
 M3B          G191             210 - 217 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/40R18 91W 21B; 21J; 22B; 22F;                   12A; 51A; 71A; 73C;
                                                       24C; 24M                              74A; 74W; BBX

 Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
 R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88             21B; 22B; 24C; 24M         ab e1*93/81*0029*08;
              e1*98/14*0029*..  85 - 170 245/35R18 88             22B; 22F; 24M; 57F;        Cabrio;
                                                                  68T                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/35R18-90       22B; 22F; 24M; 57F;        12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                  654; 68B                   74A; 74W; BBX
                                       170     225/40R18-88       21B; 24C; 57E; 68B;
                                                                  68T
 R/C           e1*93/81*0029*..        85 - 103 225/40R18         21B; 22B; 24J; 24M;        nur bis
                                                                  631                        e1*93/81*0029*07;
                                               255/35R18          22B; 22F; 24D; 57F;        Cabrio;
                                                                  631; 654; 68B              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                             74A; 74W; BBX
 R/C           e1*93/81*0029*..        110 - 142 225/40R18-88     21B; 22B; 24C; 24M         nur bis
                                                 255/35R18-90     22B; 22F; 24M; 57F;        e1*93/81*0029*07;
                                                                  654; 68B                   Cabrio;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                             74A; 74W; BBX
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 21B; 22B; 22F; 24J;             Kompakt; Cabrio;
             e1*98/14*0112*..                             24M; 5FE                       Coupe; Limousine;
346K         e1*2001/116*0167*..,           245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 5FE;            Stufenheck 4-türig;
             e1*98/14*0167*..                             57F; 68T                       10B; 11G; 11H; 11K;
346L         e1*97/27*0097*..,    77 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 22F; 24J;             12A; 51A; 71A; 729;
             e1*98/14*0097*..                             24M; 5FE                       73C; 74A; 74W; 744;
346R         e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B              BBX
             e1*98/14*0146*..               225/40R18 92  21B; 22B; 22F; 24J;
                                                          24M
                                            245/35R18 88Y 22B; 22F; 24D; 5FE;
                                                          57F; 68T
                                            255/35R18 90  22B; 22F; 24M; 5GA;
                                                          57F; 654; 68B
346L         e1*97/27*0097*..,    85 - 105 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22L;             Touring;
             e1*98/14*0097*..                             24J; 24M; 5FE                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                  85 - 110 255/35R18 90   22B; 22F; 22L; 24D;            12A; 51A; 71A; 729;
                                                          5GA; 57F; 654; 68B             73C; 74A; 74W; 744;
                                  85 - 170 225/40R18 88W 21B; 21J; 24J; 57E;             BBX
                                                          68B
                                            255/35R18     10N; 22B; 22F; 22L;
                                                          24D; 51G; 57F; 654;
                                                          68B
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 22B; 22L;           10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0144*..                             24J; 24M                       12A; 51A; 71A; 729;
                                  135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 24J; 57E; 68B           73C; 74A; 74W; BBX
                                            225/40R18 92  22B; 22L; 24J; 24M
                                  170       225/40R18 88Y Limousine; 22B; 22L;
                                                          24J; 24M
3K           e1*2007/46*0315*..   85 - 160 225/40R18 92                                  Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..            235/40R18 91                                 e1*2007/46*0315*05;
390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18       51G; 57E; 68B                  Facelift ab September
                                            225/40R18 92Y                                2008; Nur bis
                                            235/40R18 91Y                                e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         76O; BBX
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127 225/40R18 88W     5FE                      Nur bis
                                     85 - 190 225/40R18 92      Nicht 330D               e1*2001/116*0308*08;
                                     85 - 225 225/40R18         51G; 57E; 68B; 68T       Limousine;
                                              235/40R18 91      24J                      Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; BBX
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y         Nicht 330D               Nur bis
                                 89 - 225 225/40R18 88Y         57E; 68B; 68T            e1*2001/116*0308*08;
                                          235/40R18 91Y         24J                      Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         BBX
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 125 225/40R18 88W 5FE                          Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/40R18     51G; 57E; 68B                e1*2007/46*0314*04;
                                              225/40R18 92                               Facelift ab September
                                              235/40R18 91                               2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 76O;
                                                                                         BBX
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 190 225/40R18 92     24J                      Nur bis
                                               235/40R18 91     24J                      e1*2001/116*0344*05;
                                     155 - 225 225/40R18 88     24J; 57E; 575            Touring; Limousine;
                                               235/40R18 91Y    24J                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         BBX
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 190   235/40R18 91   24J                      bis
390X           e1*2001/116*0344*..   120 - 200   225/40R18 92   24J                      e1*2007/46*0316*07;
                                     120 - 222   225/40R18 92   24J; 52J                 Coupe; Allradantrieb;
                                     120 - 225   225/40R18 88   24J; 57E; 575            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 235/40R18 91   24J; 57E; 99B            12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; BBX
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240 225/40R18 88     5FE; 57E; 575            Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..             225/40R18 92                              e1*2007/46*0314*04;
3L             e1*2007/46*0314*..              235/40R18 91     5GG                      Nur bis
390X           e1*2001/116*0344*..                                                       e1*2007/46*0315*05;
                                                                                         Nur bis
                                                                                         e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0344*06;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         76O; BBX
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 225/40R18 92Y                             bis
392C           e1*2001/116*0346*..             235/40R18 91Y    24J                      e1*2007/46*0316*07;
                                     105 - 225 225/40R18 88W    57E; 68B                 Cabrio; Heckantrieb;
                                               225/40R18 92     52J                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91     24J; 57E; 689            12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         BBX
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  90 - 200 225/40R18 92                                   bis
392C         e1*2001/116*0346*..          235/40R18 91          24J                      e1*2007/46*0316*07;
                                 90 - 225 225/40R18 88W         57E; 68B                 Coupe; Heckantrieb;
                                          225/40R18 88W         57E; 68B; 68T            10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R18 92          52J                      12A; 51A; 71A; 729;
                                          235/40R18 91          24J; 57E; 689            73C; 74A; 74W; BBX

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95  24J                             nur Kombi
                                           245/40R18 93Y 24J                             Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         BBX
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 91Y 24J; 24M                    nur Limousine
                                               245/40R18 93Y 24J; 24M                    Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 75I;
                                                                                         BBX

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/40R18                 24J; 51G; 52J            M Roadster (Cabrio);
                                                                                         M Coupe;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 533; 71A;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 76Z;
                                                                                         BBX

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/45R18             51G                      Nur BMW X1;
                                          235/40R18 91W         245; 248                 Allradantrieb;
                                          245/40R18 93          21P; 22I; 245; 248       Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71A;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         744; 76O; BBX

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/45R18              51G                      Nur BMW X1;
                                         235/40R18 91W          245; 248                 Allradantrieb;
                                         245/40R18 93           21P; 22I; 245; 248       Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71A;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         744; 76O; BBX
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/45R18              51G                      Nur BMW X1;
                                         235/40R18 91W          245; 248                 Allradantrieb;
                                         245/40R18 93           21P; 22I; 245; 248       Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71A;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         744; 76O; BBX

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 190    225/40R18 92      12T                      Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*.. 115 - 225    235/40R18 91      12A; 245; 248            10B; 11G; 11H; 11K;
                                 115 - 250    225/40R18 88      12A; 57E; 68B            51A; 71A; 729; 73C;
                                              225/40R18 92      12T                      74A; 74W; 76O; 97K;
                                              M+S
                                              235/40R18 91      12A; 245; 57E; 689       BBX

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 160 215/40R18 89W 21B; 22I; 24C; 24M              1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*..           225/40R18 92  21B; 21N; 22B; 24C;             e1*2007/46*0277*07;
                                                         24D                             Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91  21B; 21J; 22B; 24C;             Heckantrieb;
                                                         24D                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                 100 - 240 215/40R18 85Y 21B; 24C; 57E; 575              12A; 51A; 71A; 729;
                                           225/40R18 88  21B; 21N; 24C; 57E;             73C; 74A; 74W; 744;
                                                         68B; 68T                        76R; BBX
                                           235/40R18 91  21B; 21J; 24C; 57E;
                                                         689
                                           245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575;
                                                         68T
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89   21B; 22I; 22M; 24C;             Nur bis
                                                         24M                             e1*2001/116*0287*09;
                                           225/40R18 88  21B; 21N; 22B; 22L;             4-türig;
                                                         24C; 24D                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 91  21B; 21J; 22B; 22L;             12A; 51A; 71A; 729;
                                                         24C; 24D                        73C; 74A; 74W; 744;
                                           245/35R18 88  22B; 22H; 22L; 24D;             BBX
                                                         57F; 68T
1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195 215/40R18 89   21B; 22I; 22M; 24C;             Nur bis
1K4          e1*2007/46*0283*..                          24M                             e1*2007/46*0283*03;
187          e1*2001/116*0287*..           225/40R18 88  21B; 21N; 22B; 22L;             Nur bis
                                                         24C; 24M                        e1*2007/46*0273*03;
                                           235/40R18 91  21B; 21J; 22B; 22L;             Ab
                                                         24C; 24D                        e1*2001/116*0287*10;
                                           245/35R18 88  22B; 22L; 24D; 270;             Schrägheck 2-türig;
                                                         57F; 575; 68T                   Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 744;
                                                                                         BBX
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.03.2017
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.03.2017
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.03.2017
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.03.2017
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       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          255/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N3

ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 30.03.2017
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97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BBX) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
     Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile oder Gummiventile mit Ventilkappe BBS Teile-Nr. 09.15.063 zulässig. Es sind die
     Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
						
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