Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
3DD 3DD ohne 72,6 765 2150 05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51463
für Typ : 3K-N1; 1C; 346R; 346C; 346K; 390L; 3C; 3L; 392C; ZR;
346L; 346X; Z89; 182; 3K; Z85; 390X; 187; 560X
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7L; 5K; HY; 701; 5L; GT; 3C; 3-V; K-N1; 6C
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL/X; UKL-N1; 1C; UKL-C/X
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
390L; 390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C;
3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HY e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/45R18 103 57F; 680 Nur ActiveHybrid 7,
7L; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 744; 76B;
970; BEN
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96 11A; 24J; 57E; 992 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 723;
255/45R18 99 11A; 24M; 57F; 575 73C; 74D
275/40R18 99 11A; 24D; 57F; 992
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 22M; 22P; BMW 3er (F31) ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 244; 247; 27H; 27I; 57F 2012;
Ab
265/35R18 93Y 11A; 22M; 22P; 244; e24*2007/46*0022*03;
247; 27B; 27H; 57F; Ab
§ 22 51463
689 e1*2007/46*0315*06;
275/35R18 95 11A; 22L; 22Q; 244; Allradantrieb;
247; 27B; 27F; 57F; Heckantrieb;
688
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71E;
723; 73C; 74A; 76B;
76O
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 255/40R18 95 11A; 22M; 22P; 24M; BMW 3er (F30) ab
27H; 27I; 57F; 6AA 2012;
Ab
e1*2007/46*0314*05;
265/35R18 93 11A; 22M; 22P; 244; inkl. 330e
247; 27B; 27H; 57F; iPerformance;
6AA; 689 Limousine; Stufenheck;
275/35R18 95 11A; 22M; 244; 247; Allradantrieb;
27B; 27F; 57F; 6AA; Heckantrieb;
688
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 76B;
76O
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 245/45R18 96 XFE; 57F ab
e1*2007/46*0559*01;
255/45R18 99 GA7; 11A; 248; 57F Allradantrieb;
265/40R18 97 11A; 248; 57F; 67G Heckantrieb;
265/45R18 101 XFG; 11A; 248; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 76B;
76O; BEN
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 22B; 24M; 5FE Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 5FE; 57F; 68T Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 22B; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 77 - 170 235/40R18 91 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71E; 723;
e1*98/14*0097*.. 24M; 54A 729; 73C; 74A; 744;
346R e1*2001/116*0146*.., 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D; 76B
e1*98/14*0146*.. 5FE; 57F; 68T
255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F;
22L; 24D; 51G; 57F;
68B
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 11A; 22B; 22F; 22L; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 235/40R18 91 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71E; 723;
24D; 54A 729; 73C; 74A; 744;
255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F; 76B
22L; 24D; 51G; 57F;
68B
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 255/35R18 90W 10N; 11A; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 24D; 57F; 68B 12A; 51A; 71E; 723;
135 - 170 235/40R18 91 11A; 22B; 22L; 24D; 729; 73C; 74A; 76B
54A
§ 22 51463
170 255/35R18 94Y 10N; 11A; 22B; 22L;
24D; 57F; 68B
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 265/35R18 93 11A; 22I; 24M; 57F; Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 689 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 255/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; Facelift ab September
68B 2008; Nur bis
265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F; e24*2007/46*0022*02;
689 Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B;
76O
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 255/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 68B e1*2007/46*0314*04;
265/35R18 93 11A; 22I; 24M; 57F; Facelift ab September
689 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B;
76O
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T Nur bis
85 - 190 245/35R18 92 Nicht 330D; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B Limousine;
265/35R18 93 11A; 24M; 57F; 689 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 245/35R18 92Y Nicht 330D; 57F; 68T Nur bis
265/35R18 93 11A; 24M; 57F; 689 e1*2001/116*0308*08;
89 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B Touring; Heckantrieb;
265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B
3K e1*2007/46*0315*.. 160 - 240 255/35R18 94 11A; 248; 57F; 575 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 265/35R18 93 11A; 22I; 248; 57F; 99B e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 76B;
76O
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 255/35R18 51G; 57F; 575 bis
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0316*07;
Coupe; Allradantrieb;
§ 22 51463
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 255/35R18 51G; 57F; 575 Nur bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 160 265/35R18 93W 11A; 24M; 57F; 689 bis
392C e1*2001/116*0346*.. 105 - 200 245/35R18 92Y 57F; 68T e1*2007/46*0316*07;
105 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B Cabrio; Heckantrieb;
265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 245/35R18 92 57F; 68T bis
392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B e1*2007/46*0316*07;
265/35R18 93 11A; 24M; 57F; 689 Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 27H; ab
27I; 57F e1*2007/46*0316*09;
4er Cabrio (F33);
265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B; Cabrio; Allradantrieb;
27H; 57F; 689 Heckantrieb;
275/35R18 95 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 57F; 688 12A; 51A; 6AA; 71E;
723; 73C; 74A; 76B;
76O
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 27H; 4er Gran Coupe (F36);
27I; 57F ab
e1*2007/46*0316*10;
265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B; Allradantrieb;
27H; 57F; 689 Heckantrieb;
275/35R18 95 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 57F; 688 12A; 51A; 6AA; 71E;
723; 73C; 74A; 76B;
76O
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 27H; ab
27I; 57F e1*2007/46*0316*08;
4er Coupe (F32);
265/35R18 93 11A; 244; 247; 27B; Coupe; Allradantrieb;
27H; 57F; 689 Heckantrieb;
§ 22 51463
275/35R18 95 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 57F; 688 12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 76B;
76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 11A; 24J nur Kombi
245/40R18 93Y 11A; 24J Allradantrieb;
265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 99B 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R18 95 11A; 22I; 24M; 57F; 12A; 51A; 71E; 723;
99C 729; 73C; 74A
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 11A; 24J; 24M nur Limousine
245/40R18 11A; 24J; 24M; 51G Allradantrieb;
265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
99B 12A; 51A; 71E; 723;
275/35R18 95 11A; 22I; 24D; 57F; 575 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 272 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 272 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 244; ab
247; 272 e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
245/40R18 93 11A; 248 Allradantrieb;
255/40R18 95 GA3; 11A; 22I; 244; Heckantrieb;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R18 93 11A; 22I; 244; 57F; 99B 12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
744; 76B; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
245/40R18 93 11A; 248 Allradantrieb;
255/40R18 95 GA3; 11A; 22I; 244; Heckantrieb;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51463
265/35R18 93 11A; 22I; 244; 57F; 99B 12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
744; 76B; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 56G; BMW X3; BMW X4;
99L Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 245; 248; 991 Heckantrieb;
275/45R18 103 11A; 244; 27I; 57F; 99L 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 76O
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
245/40R18 93 11A; 248 Allradantrieb;
255/40R18 95 GA3; 11A; 22I; 244; Heckantrieb;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R18 93 11A; 22I; 244; 57F; 99B 12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
744; 76B; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 56G; BMW X3; BMW X4;
99L Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 245; 248; 991 Heckantrieb;
275/45R18 103 11A; 244; 27I; 57F; 99L 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88 11A; 24M; 57F; 68T Cabrio; Coupe;
255/35R18 90 11A; 22B; 22L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68B 12A; 51A; 71E; 723;
265/35R18 93 11A; 22B; 22L; 24D; 73C; 74A; 76B
54A; 57F; 689
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 250 255/35R18 90 11A; 22I; 248; 57F; 68B Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B;
76O; 97K
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 245/35R18 92 11A; 22M; 244; 247; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 27F; 57F; 570; 68T BMW 1er (F21 2012);
255/35R18 90W 11A; 22L; 24D; 27F; Ab
57F; 68B e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
265/35R18 93 11A; 22L; 24D; 27F; Kombilimousine;
57F; 689 Allradantrieb;
Heckantrieb;
§ 22 51463
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71E;
723; 73C; 74A; 76B;
76O
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 235/40R18 91 11A; 22B; 24D 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 240 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; e1*2007/46*0277*07;
575; 68T Cabrio; Coupe;
255/35R18 90Y 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb;
68B 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R18 93 11A; 22B; 22H; 24D; 12A; 51A; 71E; 723;
57F; 689 729; 73C; 74A; 744;
76B; 76R
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 225/40R18 88 11A; 22I; 22M; 24M; Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 68T e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 235/40R18 91 11A; 22B; 22L; 24M; Nur bis
689 e1*2007/46*0273*03;
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; Ab
270; 57F; 68T e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 744;
76B
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/40R18 88 11A; 22I; 22M; 24D; Nur bis
575 e1*2001/116*0287*09;
235/40R18 91 11A; 22B; 22L; 24D 4-türig;
245/35R18 88 11A; 22B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 68T 12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 744;
76B
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/40R18 92 GA2; 11A; 245; 26B; 2ER REIHE; ab
26N; 57E e1*2007/46*0277*08;
245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247; Cabrio; Coupe;
27H; 57F Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F; Heckantrieb;
57F; 6A9 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 90Y 11A; 24D; 27H; 57F; 12A; 51A; 6AA; 71E;
6AB 723; 73C; 74A; 76O
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/40R18 92 GA2; 11A; 241; 244; 2ER REIHE; ab
246; 247; 26B; 26N e1*2007/46*0277*08;
235/35R18 90W 11A; 241; 244; 246; Cabrio; Coupe;
247; 26B; 26N Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb;
247; 26B; 26J; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
6AB
245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 71E;
27H; 57F 723; 73C; 74A; 76O
245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F;
54A; 57F; 6A9
255/35R18 90W 11A; 24D; 27H; 57F;
6AB
§ 22 51463
Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 255/45R18 99 Nur BMW 5er Gran
275/40R18 99 57F; 571 Turismo;
275/45R18 103 57F; 680 Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 744;
75I; 76B; 76O; BEN
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/40R18 99 57F; 571 Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 75I;
76B; 76O; BEN
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/40R18 99 57F; 571 Nur BMW 5er Touring;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 75I;
76B; 76O; BEN
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/40R18 99 GA9; 57F Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B;
76O; BEN
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 275/40R18 99 GA9; 57F Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76B;
76O; BEN
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/40R18 99 57F; 571 Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 75I;
76B; 76O; BEN
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/40R18 99 57F; 571 Nur BMW 5er Touring;
Allradantrieb;
§ 22 51463
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 75I;
76B; 76O; BEN
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 255/45R18 99 Nur BMW 5er Gran
275/40R18 99 57F; 571 Turismo;
275/45R18 103 57F; 680 Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 744;
75I; 76B; 76O; BEN
Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/45R18 96 Lim (Gran Coupe 4-
255/40R18 95 türig); Allradantrieb;
255/45R18 99 Heckantrieb;
265/40R18 97 11A; 248; 57F; 67G 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R18 99 GA9; 11A; 248; 57F 12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
76B; 76O; BEN
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/45R18 96 Nicht Lim (Gran Coupe
255/40R18 95W 5HR 4-türig); Cabrio;
255/40R18 95Y Coupe; Allradantrieb;
255/45R18 99 Heckantrieb;
265/40R18 97 57F; 67G 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R18 99 GA9; 57F 12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
76B; 76O; BEN
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 275/45R18 103 57F; 680 Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. beschussgeschütztes
Fz.; bis
e1*2007/46*0276*09;
nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 744; 75I;
76B; 970; BEN
§ 22 51463
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§ 22 51463
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§ 22 51463
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 51463
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 51463
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
680) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R18
Hinterachse: 275/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51463
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 51463
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 285/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 51463
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R18
Hinterachse: 275/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
§ 22 51463
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R18
Hinterachse: 245/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 265/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51463
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
§ 22 51463
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
§ 22 51463
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
§ 22 51463
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
§ 22 51463
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*..
Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4)
Variante(n): BMW X3, BMW X4
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
§ 22 51463
Gutachten 366-0200-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
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Seite: 25 von 25
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X-N1
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0454*..
Handelsbez.: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
§ 22 51463