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							             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 37
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             3DD                 3DD                     ohne                        72,6                   765     2150     05/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51463




                                                       für Typ : 3K-N1; 1C; 346R; 346C; 346K; 390L; 3C; 3L; 392C; ZR;
                                                       346L; 346X; Z89; 182; 3K; Z85; 390X; 187; 560X
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 7L; 5K; HY; 701; 5L; GT; 3C; 3-V; K-N1; 6C
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : UKL/X; UKL-N1; 1C; UKL-C/X
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : X83
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                       120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
                                                       390L; 390X; 392C; 560X
                                                       120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                       120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                       140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C;
                                                       3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
                                                       140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                                       3L
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/45R18 103 57F; 680                         Nur ActiveHybrid 7,
                                                                                                      7L; nicht
                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 744; 76B;
                                                                                                      970; BEN

             Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96         11A; 24J; 57E; 992       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/45R18 99         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71E; 723;
                                                        255/45R18 99         11A; 24M; 57F; 575       73C; 74D
                                                        275/40R18 99         11A; 24D; 57F; 992

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
             3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 255/40R18 95      GA3; 11A; 22M; 22P; BMW 3er (F31) ab
             3K-N1        e24*2007/46*0022*..                            244; 247; 27H; 27I; 57F 2012;
                                                                                                 Ab
                                                           265/35R18 93Y 11A; 22M; 22P; 244;     e24*2007/46*0022*03;
                                                                         247; 27B; 27H; 57F;     Ab
§ 22 51463




                                                                         689                     e1*2007/46*0315*06;
                                                           275/35R18 95  11A; 22L; 22Q; 244;     Allradantrieb;
                                                                         247; 27B; 27F; 57F;     Heckantrieb;
                                                                         688
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                                 723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                 76O
             3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 265 255/40R18 95   11A; 22M; 22P; 24M;     BMW 3er (F30) ab
                                                                         27H; 27I; 57F; 6AA      2012;
                                                                                                 Ab
                                                                                                 e1*2007/46*0314*05;
                                                           265/35R18 93  11A; 22M; 22P; 244;     inkl. 330e
                                                                         247; 27B; 27H; 57F;     iPerformance;
                                                                         6AA; 689                Limousine; Stufenheck;
                                                           275/35R18 95  11A; 22M; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                         27B; 27F; 57F; 6AA;     Heckantrieb;
                                                                         688
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                 723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                 76O
             3-V            e1*2007/46*0559*..   100 - 265 245/45R18 96  XFE; 57F                ab
                                                                                                 e1*2007/46*0559*01;
                                                           255/45R18 99  GA7; 11A; 248; 57F      Allradantrieb;
                                                           265/40R18 97  11A; 248; 57F; 67G      Heckantrieb;
                                                           265/45R18 101 XFG; 11A; 248; 57F      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                 723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                 76O; BEN
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W        11A; 22B; 24M; 5FE       Kompakt; Cabrio;
                          e1*98/14*0112*..              245/35R18 88W        11A; 22B; 22F; 24D;      Coupe; Limousine;
             346K         e1*2001/116*0167*..,                               5FE; 57F; 68T            Stufenheck 4-türig;
                          e1*98/14*0167*..     77 - 142 225/40R18 88Y        11A; 22B; 24M; 5FE       10B; 11B; 11G; 11H;
             346L         e1*97/27*0097*..,    77 - 170 235/40R18 91         11A; 22B; 22H; 22L;      12A; 51A; 71E; 723;
                            e1*98/14*0097*..                                 24M; 54A                 729; 73C; 74A; 744;
             346R           e1*2001/116*0146*..,           245/35R18 88Y     11A; 22B; 22F; 24D;      76B
                            e1*98/14*0146*..                                 5FE; 57F; 68T
                                                           255/35R18         10N; 11A; 22B; 22F;
                                                                             22L; 24D; 51G; 57F;
                                                                             68B
             346L           e1*97/27*0097*..,      85 - 105 225/40R18 88W    11A; 22B; 22F; 22L;      Touring;
                            e1*98/14*0097*..                                 24M; 5FE                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   85 - 170 235/40R18 91     11A; 22B; 22F; 22L;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                             24D; 54A                 729; 73C; 74A; 744;
                                                           255/35R18         10N; 11A; 22B; 22F;      76B
                                                                             22L; 24D; 51G; 57F;
                                                                             68B
             346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 255/35R18 90W     10N; 11A; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0144*..                                 24D; 57F; 68B            12A; 51A; 71E; 723;
                                                   135 - 170 235/40R18 91    11A; 22B; 22L; 24D;      729; 73C; 74A; 76B
                                                                             54A
§ 22 51463




                                                   170     255/35R18 94Y     10N; 11A; 22B; 22L;
                                                                             24D; 57F; 68B
             3K             e1*2007/46*0315*..     85 - 160 265/35R18 93     11A; 22I; 24M; 57F;      Nur bis
             3K-N1          e24*2007/46*0022*..                              689                      e1*2007/46*0315*05;
             390L           e1*2001/116*0308*..    85 - 225 255/35R18        11A; 24M; 51G; 57F;      Facelift ab September
                                                                             68B                      2008; Nur bis
                                                           265/35R18 93Y     11A; 22I; 24M; 57F;      e24*2007/46*0022*02;
                                                                             689                      Ab
                                                                                                      e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                      Touring; Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                      76O
             3L             e1*2007/46*0314*..     85 - 225 255/35R18        11A; 24M; 51G; 57F;      Nur bis
             390L           e1*2001/116*0308*..                              68B                      e1*2007/46*0314*04;
                                                           265/35R18 93      11A; 22I; 24M; 57F;      Facelift ab September
                                                                             689                      2008; Ab
                                                                                                      e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                      76O
             390L           e1*2001/116*0308*..    85 - 127 245/35R18 88W    5FE; 57F; 68T            Nur bis
                                                   85 - 190 245/35R18 92     Nicht 330D; 57F; 68T     e1*2001/116*0308*08;
                                                   85 - 225 255/35R18        51G; 57F; 68B            Limousine;
                                                            265/35R18 93     11A; 24M; 57F; 689       Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 76B
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen   Auflagen
             390L         e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 245/35R18 92Y         Nicht 330D; 57F; 68T Nur bis
                                                       265/35R18 93          11A; 24M; 57F; 689   e1*2001/116*0308*08;
                                              89 - 225 255/35R18             51G; 57F; 68B        Touring; Heckantrieb;
                                                       265/35R18 93Y         11A; 24M; 57F; 689   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  729; 73C; 74A; 76B
             3K             e1*2007/46*0315*..    160 - 240 255/35R18 94  11A; 248; 57F; 575      Nur bis
             3K-N1          e24*2007/46*0022*..             265/35R18 93  11A; 22I; 248; 57F; 99B e1*2007/46*0314*04;
             3L             e1*2007/46*0314*..                                                    Nur bis
             390X           e1*2001/116*0344*..                                                   e1*2007/46*0315*05;
                                                                                                  Nur bis
                                                                                                  e24*2007/46*0022*02;
                                                                                                  Ab
                                                                                                  e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                  Touring; Limousine;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                  723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                  76O
             3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 255/35R18     51G; 57F; 575           bis
             390X           e1*2001/116*0344*..                                                   e1*2007/46*0316*07;
                                                                                                  Coupe; Allradantrieb;
§ 22 51463




                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  729; 73C; 74A; 76B
             390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 255/35R18     51G; 57F; 575           Nur bis
                                                                                                  e1*2001/116*0344*05;
                                                                                                  Touring; Limousine;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  729; 73C; 74A; 76B
             3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 160 265/35R18 93W 11A; 24M; 57F; 689      bis
             392C           e1*2001/116*0346*..   105 - 200 245/35R18 92Y 57F; 68T                e1*2007/46*0316*07;
                                                  105 - 225 255/35R18     51G; 57F; 68B           Cabrio; Heckantrieb;
                                                            265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 689      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  729; 73C; 74A; 76B
             3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 245/35R18 92   57F; 68T                bis
             392C           e1*2001/116*0346*..   90 - 225 255/35R18      51G; 57F; 68B           e1*2007/46*0316*07;
                                                            265/35R18 93  11A; 24M; 57F; 689      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  729; 73C; 74A; 76B
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                                                                                                                  Seite: 5 von 25
             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/40R18 95          GA3; 11A; 248; 27H;      ab
                                                                             27I; 57F                 e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                      4er Cabrio (F33);
                                                           265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B;          Cabrio; Allradantrieb;
                                                                         27H; 57F; 689                Heckantrieb;
                                                           275/35R18 95  11A; 244; 247; 27B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27F; 57F; 688                12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                                      723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                      76O
             3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 255/40R18 95     GA3; 11A; 248; 27H;      4er Gran Coupe (F36);
                                                                             27I; 57F                 ab
                                                                                                      e1*2007/46*0316*10;
                                                           265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B;          Allradantrieb;
                                                                         27H; 57F; 689                Heckantrieb;
                                                           275/35R18 95  11A; 244; 247; 27B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27F; 57F; 688                12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                                      723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                      76O
             3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 255/40R18 95     GA3; 11A; 248; 27H;      ab
                                                                             27I; 57F                 e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                      4er Coupe (F32);
                                                           265/35R18 93      11A; 244; 247; 27B;      Coupe; Allradantrieb;
                                                                             27H; 57F; 689            Heckantrieb;
§ 22 51463




                                                           275/35R18 95      11A; 244; 247; 27B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27F; 57F; 688            12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                      723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                      76O

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95      11A; 24J                    nur Kombi
                                                        245/40R18 93Y     11A; 24J                    Allradantrieb;
                                                        265/35R18 93Y     11A; 24M; 57F; 99B          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        275/35R18 95      11A; 22I; 24M; 57F;         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                          99C                         729; 73C; 74A
             560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 91Y 11A; 24J; 24M               nur Limousine
                                                            245/40R18     11A; 24J; 24M; 51G          Allradantrieb;
                                                            265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          99B                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                            275/35R18 95  11A; 22I; 24D; 57F; 575     729; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 235/40R18 91      11A; 21B; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             247; 272                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 235/40R18 91          11A; 21B; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             247; 272                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 76O
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 235/40R18 91          11A; 21B; 24C; 244;       ab
                                                                             247; 272                  e1*2007/46*0563*01;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                       73C; 74A; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W         11A; 248                  Nur BMW X1;
                                                       245/40R18 93          11A; 248                  Allradantrieb;
                                                       255/40R18 95          GA3; 11A; 22I; 244;       Heckantrieb;
                                                                             57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/35R18 93      11A; 22I; 244; 57F; 99B   12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                       744; 76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
             X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W          11A; 248                  Nur BMW X1;
                                                      245/40R18 93           11A; 248                  Allradantrieb;
                                                      255/40R18 95           GA3; 11A; 22I; 244;       Heckantrieb;
                                                                             57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51463




                                                           265/35R18 93      11A; 22I; 244; 57F; 99B   12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                       744; 76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 56G;        BMW X3; BMW X4;
                                                                     99L                        Allradantrieb;
                                                       255/45R18 99  11A; 245; 248; 991         Heckantrieb;
                                                       275/45R18 103 11A; 244; 27I; 57F; 99L    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                73C; 74A; 76O
             X-N1           e1*2007/46*0454*..   85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248                Nur BMW X1;
                                                          245/40R18 93  11A; 248                Allradantrieb;
                                                          255/40R18 95  GA3; 11A; 22I; 244;     Heckantrieb;
                                                                        57F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          265/35R18 93  11A; 22I; 244; 57F; 99B 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                744; 76B; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 56G;               BMW X3; BMW X4;
                                                                     99L                               Allradantrieb;
                                                       255/45R18 99  11A; 245; 248; 991                Heckantrieb;
                                                       275/45R18 103 11A; 244; 27I; 57F; 99L           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                       73C; 74A; 76O
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                                                                                                                  Seite: 7 von 25
             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
             Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88         11A; 24M; 57F; 68T        Cabrio; Coupe;
                                                        255/35R18 90         11A; 22B; 22L; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             57F; 68B                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                           265/35R18 93      11A; 22B; 22L; 24D;       73C; 74A; 76B
                                                                             54A; 57F; 689
             ZR             e1*2007/46*0373*..    115 - 250 255/35R18 90     11A; 22I; 248; 57F; 68B   Cabrio; Heckantrieb;
             Z89            e1*2001/116*0499*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                       729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                       76O; 97K

             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
             1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 245/35R18 92           11A; 22M; 244; 247;       BMW 1er (F20 2011);
             1K4          e1*2007/46*0283*..                                 27F; 57F; 570; 68T        BMW 1er (F21 2012);
                                                      255/35R18 90W          11A; 22L; 24D; 27F;       Ab
                                                                             57F; 68B                  e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                       Ab
                                                                                                       e1*2007/46*0273*04;
                                                           265/35R18 93      11A; 22L; 24D; 27F;       Kombilimousine;
                                                                             57F; 689                  Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
§ 22 51463




                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                                       723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                       76O
             1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 160 235/40R18 91  11A; 22B; 24D                1ER REIHE; bis
             182            e1*2001/116*0352*..   100 - 240 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F;          e1*2007/46*0277*07;
                                                                          575; 68T                     Cabrio; Coupe;
                                                            255/35R18 90Y 11A; 22B; 24D; 57F;          Heckantrieb;
                                                                          68B                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/35R18 93  11A; 22B; 22H; 24D;          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                          57F; 689                     729; 73C; 74A; 744;
                                                                                                       76B; 76R
             1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/40R18 88      11A; 22I; 22M; 24M;       Nur bis
             1K4            e1*2007/46*0283*..                               68T                       e1*2007/46*0283*03;
             187            e1*2001/116*0287*..            235/40R18 91      11A; 22B; 22L; 24M;       Nur bis
                                                                             689                       e1*2007/46*0273*03;
                                                           245/35R18 88      11A; 22B; 22L; 24D;       Ab
                                                                             270; 57F; 68T             e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                       Schrägheck 2-türig;
                                                                                                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                       729; 73C; 74A; 744;
                                                                                                       76B
             187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/40R18 88      11A; 22I; 22M; 24D;       Nur bis
                                                                             575                       e1*2001/116*0287*09;
                                                           235/40R18 91      11A; 22B; 22L; 24D        4-türig;
                                                           245/35R18 88      11A; 22B; 22H; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24D; 57F; 68T             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                       729; 73C; 74A; 744;
                                                                                                       76B
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                                                                                                                  Seite: 8 von 25
             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/40R18 92          GA2; 11A; 245; 26B;      2ER REIHE; ab
                                                                             26N; 57E                 e1*2007/46*0277*08;
                                                           245/35R18 92      GA2; 11A; 244; 247;      Cabrio; Coupe;
                                                                             27H; 57F                 Allradantrieb;
                                                           245/40R18 93      11A; 244; 247; 27F;      Heckantrieb;
                                                                             57F; 6A9                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/35R18 90Y     11A; 24D; 27H; 57F;      12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                             6AB                      723; 73C; 74A; 76O
             1C             e1*2007/46*0277*..   100 - 180 225/40R18 92      GA2; 11A; 241; 244;      2ER REIHE; ab
                                                                             246; 247; 26B; 26N       e1*2007/46*0277*08;
                                                           235/35R18 90W     11A; 241; 244; 246;      Cabrio; Coupe;
                                                                             247; 26B; 26N            Allradantrieb;
                                                           235/40R18 91W     11A; 241; 244; 246;      Heckantrieb;
                                                                             247; 26B; 26J; 27F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             6AB
                                                           245/35R18 92      GA2; 11A; 244; 247;      12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                             27H; 57F                 723; 73C; 74A; 76O
                                                           245/40R18 93      11A; 244; 247; 27F;
                                                                             54A; 57F; 6A9
                                                           255/35R18 90W     11A; 24D; 27H; 57F;
                                                                             6AB
§ 22 51463




             Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 255/45R18 99                                  Nur BMW 5er Gran
                                                        275/40R18 99  57F; 571                        Turismo;
                                                        275/45R18 103 57F; 680                        Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 744;
                                                                                                      75I; 76B; 76O; BEN

             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/40R18 99          57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                      76B; 76O; BEN
             5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 280 275/40R18 99      57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                      76B; 76O; BEN
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 25
             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/40R18 99          GA9; 57F                 Stufenheck;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                      76O; BEN
             5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/40R18 99      GA9; 57F                 Stufenheck;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                      76O; BEN

             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/40R18 99          57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                      76B; 76O; BEN
             K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 275/40R18 99      57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Allradantrieb;
§ 22 51463




                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                      76B; 76O; BEN
             K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 255/45R18 99                               Nur BMW 5er Gran
                                                           275/40R18 99  57F; 571                     Turismo;
                                                           275/45R18 103 57F; 680                     Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 744;
                                                                                                      75I; 76B; 76O; BEN

             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/45R18 96                                   Lim (Gran Coupe 4-
                                                       255/40R18 95                                   türig); Allradantrieb;
                                                       255/45R18 99                                   Heckantrieb;
                                                       265/40R18 97          11A; 248; 57F; 67G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/40R18 99          GA9; 11A; 248; 57F       12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      76B; 76O; BEN
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/45R18 96                                   Nicht Lim (Gran Coupe
                                                       255/40R18 95W         5HR                      4-türig); Cabrio;
                                                       255/40R18 95Y                                  Coupe; Allradantrieb;
                                                       255/45R18 99                                   Heckantrieb;
                                                       265/40R18 97          57F; 67G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/40R18 99          GA9; 57F                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      76B; 76O; BEN

             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 275/45R18 103 57F; 680                        Nicht
             701          e1*2001/116*0490*..                                                         beschussgeschütztes
                                                                                                      Fz.; bis
                                                                                                      e1*2007/46*0276*09;
                                                                                                      nicht
                                                                                                      Hinterachslenkung;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 744; 75I;
                                                                                                      76B; 970; BEN
§ 22 51463




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§ 22 51463




                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§ 22 51463




                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 13 von 25
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 51463




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        215/40R18
                                  Hinterachse:                        245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/45R18
                                  Hinterachse:                        275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 51463




                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/45R18
                                 Hinterachse:                        265/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             680) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/50R18
                                 Hinterachse:                          275/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                                                                                                                 Seite: 15 von 25
             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51463




             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        225/45R18
                                 Hinterachse:                        245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/40R18
                                 Hinterachse:                        255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 16 von 25
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 51463




             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                  unterschritten wird.
             970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
                  Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
                  Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
             97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          255/45R18
                                  Hinterachse:                          285/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                    Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/45R18
                                 Hinterachse:                          275/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 51463




                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/50R18
                                 Hinterachse:                          275/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                   Vorderachse: 225/40R18
                   Hinterachse: 245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/45R18
                  Hinterachse: 255/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/50R18
                  Hinterachse: 255/45R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
§ 22 51463




                  Vorderachse: 245/45R18
                  Hinterachse: 275/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/50R18
                                 Hinterachse:                          245/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/50R18
                                 Hinterachse:                          265/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                     Hersteller:         BMW AG
                     Fahrzeugtyp:        3C
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0316*..
                     Handelsbez.:        BMW 4ER REIHE

                     Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
             Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 225             y = 320                VA
                           26P                        x = 175             y = 270                VA
                           27B                        x = 220             y = 310                HA
                           27I                        x = 170             y = 260                HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51463




                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26J                     x = 225       y = 320          12                VA
                           26N                     x = 225       y = 320           8                VA
                           27F                     x = 220       y = 310          33                HA
                           27H                     x = 220       y = 310           8                HA
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         BMW AG
                     Fahrzeugtyp:        3L
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
                     Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
             Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26P                        x = 175             y = 270                VA
                           26B                        x = 225             y = 320                VA
                           27I                        x = 170             y = 260                HA
                           27B                        x = 220             y = 310                HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26J                     x = 225       y = 320          23                VA
§ 22 51463




                           26N                     x = 225       y = 320           8                VA
                           27H                     x = 220       y = 310           8                HA
                           27F                     x = 220       y = 310          25                HA
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         BMW AG
                     Fahrzeugtyp:        3K
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
                     Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26P                        x = 175             y = 270                VA
                           26B                        x = 225             y = 320                VA
                           27I                        x = 170             y = 260                HA
                           27B                        x = 220             y = 310                HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26N                     x = 225       y = 320           8                VA
                           26J                     x = 225       y = 320          25                VA
§ 22 51463




                           27H                     x = 220       y = 310           8                HA
                           27F                     x = 220       y = 310          25                HA
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         BMW AG
                     Fahrzeugtyp:        1K4
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0283*..
                     Handelsbez.:        1ER REIHE

                     Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 190             y = 220                VA
                           26P                        x = 140             y = 170                VA
                           27B                        x = 220             y = 270                HA
                           27I                        x = 170             y = 240                HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26N                     x = 190       y = 220           8                VA
                           27F                     x = 220       y = 270          30                HA
§ 22 51463




                           27H                     x = 220       y = 270           8                HA
                           26J                     x = 190       y = 220          25                VA
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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                                                                                                                 Seite: 23 von 25

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         BMW AG
                     Fahrzeugtyp:        1C
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0277*..
                     Handelsbez.:        2ER REIHE

                     Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 250             y = 250                VA
                           26P                        x = 200             y = 200                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26J                     x = 250       y = 250          30                VA
                           26N                     x = 250       y = 250           8                VA
                           27F                     x = 280       y = 370          30                HA
                           27H                     x = 280       y = 370           8                HA
§ 22 51463
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         BMW AG
                     Fahrzeugtyp:        X3
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0512*..
                     Handelsbez.:        X-REIHE (X3, X4)

                     Variante(n):        BMW X3, BMW X4

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 350             y = 370                VA
                           26P                        x = 300             y = 320                VA
                           27B                        x = 330             y = 460                HA
                           27I                        x = 280             y = 410                HA
§ 22 51463
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         BMW AG
                     Fahrzeugtyp:        X-N1
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0454*..
                     Handelsbez.:        X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 350             y = 370                VA
                           26P                        x = 300             y = 320                VA
                           27B                        x = 330             y = 460                HA
                           27I                        x = 280             y = 410                HA
§ 22 51463
						
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