Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-D0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8520 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse * Radausführung: LK120 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm * Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*02) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp BLX-10020, LK120 (ABE-Nr. 49550*02) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 3C, 3K-N1, 3-V, 5L, 5K, K-N1, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5275 140 Nm X3, X-N1 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm RA-000768-D0-015-37~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-D0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3-V e1*2007/46*0559*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) 235/35R20 275/30R20 A02) bis A10) V00) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/35R20 265/30R20 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, G01)V00) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 205/..) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/35R20 265/30R20 A01) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, G01)V00) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten Serienreifen 225/..) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-D0-015-37~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-D0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Limousine, außer 550i und K03) ER1) M550D) 235/35R20 275/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 245/35R20 295/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) ER1)V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) ER1)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-D0-015-37~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-D0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Limousine, nur 550i und K03) ER1) M550D) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 245/35R20 295/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) ER1)V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) ER1)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-D0-015-37~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-D0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Kombi, außer 550i und K03) ER1) M550D) 235/35R20 275/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 245/35R20 295/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) ER1)V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) ER1)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-D0-015-37~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-D0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Kombi, nur 550i und K03) ER1)G0T) M550D) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) ER1)V00) 245/35R20 295/30R20 A02) bis A10) ER1)G0T)V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) ER1)V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) ER1)G0T)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-D0-015-37~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-D0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X-N1 e1*2007/46*0454*.. X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 100 bis 210 BMW X3, X4 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) (kleinste Serienradgröße ER2) 17Zoll) 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) ER2) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) K03) ER2) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) ER2)V00) 245/35R20 295/30R20 A02) bis A10) ER2)V00) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) ER2)V00) 245/40R20 285/35R20 A02) bis A10) ER2)V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) ER2)V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) ER2)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000768-D0-015-37~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-D0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 225 bis 265 BMW X3, X4 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) (kleinste Serienradgröße ER2) 18Zoll) 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) ER2) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) K03) ER2) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) ER2)V00) 245/35R20 295/30R20 A02) bis A10) ER2)V00) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) ER2)V00) 245/40R20 285/35R20 A02) bis A10) ER2)V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) ER2)V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) ER2)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*02) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter- achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000768-D0-015-37~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-D0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1424 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000768-D0-015-37~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49546 Nr. : RA-000768-D0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8520 G0T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 37 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 20.06.2017 RA-000768-D0-015-37~BM-5-120-72_5-ET35.docx