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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51686 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55810017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19EH2+ Typ DEA 198
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                    G.M.P. GROUP SRL
                                Via Luigi Galvani 8-12
                                IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          DEA
Typ                             DEA 198
Radgröße                        8JX19EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
PCD          DEA 198                             5/120/72,6         36        750    2150
5X120        PCD 5X120 ET36 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51686
Herstellerzeichen               G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung           DEA 198 (s.o.)
Radgröße                        8JX19EH2+
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°       130                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51686 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55810017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX19EH2+ Typ DEA 198
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er-Reihe           100-185       225/35R19    K1a K5b R02                           A01 A12 A14
1C                      100-185       235/35R19    K1c K5d R02                           A18 A57 Cbo
e1*2007/46*0277*08-..   100-185       245/30R19    K1c K5d K5i K7a R02                   Cpe V19 VA1
                                                                                         S02
BMW 3er-Reihe           85-265        225/35R19    R02 T84                               A12 A14 A18
3L                      85-265        225/40R19    R02                                   A57 Lim V19
e1*2007/46*0314*05-..   85-265        235/35R19    R02 T87 T88 T93                       VA1 S02
- ab Modell 2012        85-265        245/35R19    R02
- incl. Facelift 2015
BMW 3er-Touring         85-265        225/35R19    R02 T84                               A12 A14 A18
3K, 3K-N1               85-265        225/40R19    R02 T89 T93                           A57 Car V19
e1*2007/46*0315*06-..   85-265        235/35R19    R02 T87 T88 T91                       VA1 S02
e24*2007/46*0022*03-    85-265        245/35R19    R02 T89
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2015
BMW 4er-GranCoupé     100-250         225/35R19    R02 T84 T88                           A12 A14 A18
3C                    100-250         225/40R19    R02                                   A57 Lim V19
e1*2007/46*0316*10-.. 100-250         235/35R19    R02 T87 T91                           VA1 S02
                      100-250         245/35R19    R02
BMW 4er-Reihe         100-250         225/35R19    Cbo Cpe R02 T84 T88                   A12 A14 A18
3C                    100-250         225/40R19    Cbo Cpe R02                           A57 V19 VA1
e1*2007/46*0316*08-.. 100-250         235/35R19    Cbo Cpe R02 T87 T91                   S02
                      100-250         245/35R19    Cbo Cpe R02
BMW M235i /M240i      240, 250        225/35R19    K1a R02                               A01 A12 A14
1C                    240, 250        235/35R19    K1a K5b R02                           A18 A57 Cbo
e1*2007/46*0277*08-..                                                                    Cpe V19 VA1
                                                                                         S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51686 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55810017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX19EH2+ Typ DEA 198
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 3 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.


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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55810017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19EH2+ Typ DEA 198
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 6

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55810017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19EH2+ Typ DEA 198
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 6

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19     255/40R19
Nr. 8    235/50R19     255/45R19
Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19     305/25R19
Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19     275/40R19
Nr. 14   245/50R19     275/45R19
Nr. 15   255/30R19     305/25R19
Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19     285/40R19
Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19     295/35R19
Nr. 23   265/45R19     295/40R19
Nr. 24   265/50R19     295/45R19
Nr. 25   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 7, Gutachten Nummer 55810117, Ausfertigung 1
(RADTYP DEA 1985) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. November 2017 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51686 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55810017 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19EH2+ Typ DEA 198
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. November 2017




Schmidt                                                                       00283953.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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