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							             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Fahrzeughersteller                      : BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 EH2            Einpreßtiefe (mm)      : 37
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             B083772N            B37                     ohne                    72,57                       715     2180    10//15
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 390X; 560X; R/C; 346X; 346R; 346L; 3K; Z85
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 187; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51661




                                                       für Typ : 3/B; 3 B; 1C; 187; 3/CG; 346K; 3L; 346X; 3/C; 3 C; R/C;
                                                       346C; 346L; 182
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : X3; 3C; 3-HY; X-N1; UKL-C/X; 1C; UKL/X; UKL-N1
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : X83
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                       110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                                       120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3K; 3L; 390X; 560X
                                                       120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                       130 Nm für Typ : 3-HY
                                                       140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C; 3C
                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                                       3L
             Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 7er, 3er
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             3-HY         e1*2007/46*0586*.. 225       225/50R17             51G                        Nur ActiveHybrid 3;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 714; 721; 73C;
                                                                                                        74D; 744; 76S
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/55R17 97                                  12A; 51A; 714; 721;
                                              100 - 200 215/60R17            51G; 52J                 73C; 74D; 76R; 76S
                                                        225/55R17 97         52J
                                                        235/55R17            11A; 24J; 24M; 51G
                                                        235/55R17            11A; 24J; 24M; 51G;
                                                                             52J

             Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R/C          e1*93/81*0029*..  110 - 142 225/45R17              11A; 21B; 51G            nur bis
                                                      235/40R17-90           11A; 21B; 22B; 24J;      e1*93/81*0029*07;
                                                                             66A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R17-91      11A; 22B; 24M; 57F;      12A; 51A; 714; 721;
                                                                             66B; 687                 73C; 74D
             R/C            e1*93/81*0029*..     85 - 103 215/45R17 87       11A; 21B                 nur bis
                                                          225/45R17-90       11A; 21B; 24J; 24M       e1*93/81*0029*07;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             R/C            e1*93/81*0029*..,    85 - 142 235/40R17-90       11A; 21B; 22B; 24J;      ab e1*93/81*0029*08;
                            e1*98/14*0029*..                                 66A                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51661




                                                 85 - 170 225/45R17          11A; 21B; 51G            12A; 51A; 714; 721;
                                                          245/40R17-91       11A; 22B; 24M; 57F;      73C; 74D
                                                                             66B; 687

             Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3B           F920             75 - 110 245/40R17-91             11A; 22B; 24D; 57F;      Pkw geschlossen;
                                                                             66B; 681; 687            Cabrio;
                                                 141       245/40R17         11A; 22B; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             631; 66B; 681; 687       12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             3C             F547                 73 - 110 245/40R17-91       11A; 22B; 24D; 57F;      Stufenheck; 4-türig;
                                                                             66B; 681; 687            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 141       245/40R17         11A; 22B; 24D; 57F;      12A; 51A; 714; 721;
                                                                             631; 66B; 681; 687       73C; 74D
             3C             F547                 75        245/40R17-91      11A; 22B; 24D; 57F;      Schrägheck 2-türig;
                                                                             66B; 681; 687            Compact;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B                 Pkw geschlossen;
                                                          225/45R17 91  11A; 21B; 22B; 24J;           Cabrio;
                                                                        24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/40R17     BD5; 10N; 11A; 21B;           12A; 51A; 714; 721;
                                                                        21L; 22B; 24C; 24D;           73C; 74D
                                                                        51G; 66A; 684
                                                          245/40R17 91  11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                        66B; 681; 687
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3/C          e1*93/81*0015*..  66 - 142 245/40R17-91            11A; 22B; 24D; 57F;      Limousine; Stufenheck;
                                                                             66B; 681; 687            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             3/C            e1*93/81*0015*..      66 - 85     215/45R17 87  11A; 21B; 22B; 24J;       Touring;
                                                                            24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  66 - 110    205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J;        12A; 51A; 714; 721;
                                                                            24M                       73C; 74D
                                                  66 - 142    225/45R17 91  11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                            24M
                                                              245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                            66B; 681; 687
                                                  103 - 142   215/45R17 87  11A; 21B; 24J; 57E;
                                                                            681; 684
                                                  110 - 142   205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                            24M
             3/CG           e1*93/81*0017*..,     66 - 125    245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;        Compact;
                            e1*98/14*0017*..                                66B; 681; 687             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 147 205/55R17 91W 12A; 5GG; 51J                BMW 3er (F31) ab
                                                                                                      2012;
             3K-N1                                         215/50R17 91W 12A; 5GG; 51J                Ab
§ 22 51661




                            e24*2007/46*0022*..
                                                  85 - 265 225/50R17 94  12T                          e24*2007/46*0022*03;
                                                           235/45R17 94  12A                          Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0315*06;
                                                              245/45R17 95   12A                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 512; 6AA; 714;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76S
             3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 147 205/55R17 95      12R; 51J                 BMW 3er (F30) ab
                                                                                                      2012;
                                                              215/50R17 92   12R; 51J                 Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0314*05;
                                                  85 - 265 225/50R17 94      12T                      inkl. 330e
                                                           235/45R17 94      12A                      iPerformance;
                                                           245/45R17 95      12A                      Limousine; Stufenheck;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 573; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 110     235/40R17-9011A; 21B; 22B; 24J;         Kompakt; Cabrio;
                            e1*98/14*0112*..                              24M; 66A                    Coupe; Limousine;
             346K           e1*2001/116*0167*.., 77 - 170   205/50R17 93  11A; 21B; 22B; 24J;         Stufenheck 4-türig;
                            e1*98/14*0167*..                              24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
             346L           e1*97/27*0097*..,               225/45R17 91  11A; 21B; 22B; 24J;         12A; 51A; 51J; 714;
                            e1*98/14*0097*..                              24M                         721; 729; 73C; 74D;
             346R           e1*2001/116*0146*..,            245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;          744
                            e1*98/14*0146*..                              57F; 66B; 687
                                                  120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                          24M; 66A
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
             346L         e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90        11A; 21B; 21J; 22B;          Touring;
                            e1*98/14*0097*..                             22L; 24J; 24M; 5GA;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         66A
                                                 85 - 170 205/50R17      11A; 21B; 22B; 22L;          12A; 51A; 51J; 714;
                                                                         24J; 51G                     721; 729; 73C; 74D;
                                                           225/45R17 91  11A; 21B; 22B; 22L;          744
                                                                         24J
                                                           245/40R17 91  11A; 22B; 22F; 22L;
                                                                         24M; 57F; 66B; 687
                                                 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                         22L; 24J; 24M; 5GA;
                                                                         66A
                                                 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                         22L; 24J; 24M; 66A
             346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93  11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0144*..               215/45R17 91                               12A; 51A; 51J; 714;
                                                           225/45R17 91  11A; 24J; 24M                721; 729; 73C; 74D
             3K             e1*2007/46*0315*..   120 - 160 225/45R17 91  5GG                          Nur bis
             3L             e1*2007/46*0314*..             225/45R17 94                               e1*2007/46*0314*04;
             390X           e1*2001/116*0344*..            235/45R17 94                               Nur bis
                                                                                                      e1*2007/46*0315*05;
                                                                                                      Ab
§ 22 51661




                                                                                                      e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                      Touring; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 714;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76R;
                                                                                                      76U

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94          124                      ab
                                                                                                      e1*2007/46*0316*08;
                                                           235/45R17 94      12A                      4er Coupe (F32);
                                                           245/45R17 95      12A                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 573; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 225/50R17 94      124                      ab
                                                                                                      e1*2007/46*0316*09;
                                                           235/45R17 94      12A                      4er Cabrio (F33);
                                                           245/45R17 95      12A                      Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 6AA; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94          124                      4er Gran Coupe (F36);
                                                       235/45R17 94          12A                      ab
                                                                                                      e1*2007/46*0316*10;
                                                           245/45R17 95      12A                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 6AA; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94                                  nur Kombi
                                                        235/45R17 94                                  Allradantrieb;
                                                        245/45R17 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S
             560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 225/50R17     51G                         nur Limousine
                                                            235/45R17 93Y                             Allradantrieb;
                                                            245/45R17 95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S
§ 22 51661




             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 205/55R17 91      11A; 24C; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R17 91      11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 714; 721;
                                                                             270                      73C; 74D; 76S
                                                           215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             272
                                                           225/45R17 91      11A; 24C; 244
                                                           225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             247; 272
                                                           235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270
                                                           245/45R17 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             247; 271

             Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24C; 244; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/50R17 91          11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 714; 721;
                                                                             270                      73C; 74D; 76S
                                                           215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             272
                                                           225/45R17 91      11A; 24C; 244
                                                           225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             247; 272
                                                           235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270
                                                           245/45R17 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             247; 271
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91          11A; 24C; 244; 270       ab
                                                                                                      e1*2007/46*0563*01;
                                                           215/50R17 91      11A; 21P; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             270                      12A; 51A; 714; 721;
                                                           215/55R17 94      11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74D; 76S
                                                                             272
                                                           225/45R17 91      11A; 24C; 244
                                                           225/50R17 94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             247; 272
                                                           235/45R17 94      11A; 24C; 244; 270
                                                           245/45R17 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                             247; 271

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96          12T; 52J                 BMW X3; BMW X4;
                                                       225/60R17 99          12T                      Allradantrieb;
                                                       235/55R17 99          11A; 12A; 248            Heckantrieb;
                                                       235/60R17 102         11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 714; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 75I; 76S
§ 22 51661




             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96          12T; 52J                 BMW X3; BMW X4;
                                                       225/60R17 99          12T                      Allradantrieb;
                                                       235/55R17 99          11A; 12A; 248            Heckantrieb;
                                                       235/60R17 102         11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 714; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 75I; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91                                  Cabrio;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W          11A; 245; 248; 26P       BMW 1er (F20 2011);
             1K4          e1*2007/46*0283*..          215/45R17 91           11A; 248; 26P; 51J       BMW 1er (F21 2012);
                                                      225/45R17 91           11A; 245; 248; 26P       Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0283*04;
                                                           235/45R17 94      11A; 245; 248; 26B;      Ab
                                                                             26N; 27H                 e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 714;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76S
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET              1ER REIHE; bis
             182          e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17     11A; 21P; 24J; 24M;             e1*2007/46*0277*07;
                                                                      51G                             Cabrio; Coupe;
                                                        215/45R17 91  11A; 24J; 24M                   Heckantrieb;
                                              100 - 240 205/50R17 89  11A; 21P; 24J; 57E;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      575                             12A; 51A; 714; 721;
                                                        205/50R17 89  11A; 21P; 24J; 24M;             729; 73C; 74D; 744;
                                                        M+S           52J                             76R; 76S
                                                        215/45R17 87  11A; 24J; 57E; 681;
                                                                      684
                                                        215/45R17 91  11A; 24J; 24M; 52J
                                                        M+S
                                                        225/45R17 91  11A; 21P; 24J; 24M;
                                                                      575
                                                        235/45R17 94  11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                      24M
             1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 120 215/45R17 87   11A; 24J                        Nur bis
             1K4          e1*2007/46*0283*..  66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J                         e1*2007/46*0283*03;
             187          e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89   11A; 24J; 24M                   Nur bis
                                                        215/45R17 91  11A; 24J                        e1*2007/46*0273*03;
                                                        225/45R17 90  11A; 24J; 24M                   Ab
                                                        235/45R17 93  11A; 22M; 24C; 24M;             e1*2001/116*0287*10;
§ 22 51661




                                                                      27I                             Schrägheck 2-türig;
                                                                                                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 714; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74D; 744;
                                                                                                      76S
             187            e1*2001/116*0287*..   85 - 120 215/45R17 87  11A; 24J                     Nur bis
                                                  85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J                     e1*2001/116*0287*09;
                                                  85 - 195 205/50R17 89  11A; 24J; 24M                4-türig;
                                                           215/45R17 91  11A; 24J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R17 90  11A; 24J; 24M                12A; 51A; 714; 721;
                                                           235/45R17 93  11A; 22I; 22M; 24J;          729; 73C; 74D; 744;
                                                                         24M                          76S

             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 205/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26P;              2ER REIHE; ab
                                                                     52J                              e1*2007/46*0277*08;
                                                       205/55R17 M+S 11A; 245; 248; 26B;              Cabrio; Coupe;
                                                                     26N; 27H; 52J                    Allradantrieb;
                                                       215/45R17 M+S 11A; 248; 52J                    Heckantrieb;
                                                       215/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     26N; 27H; 52J                    12A; 51A; 6AA; 714;
                                                       225/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P;              721; 73C; 74D; 76S
                                                                     52J
                                                       225/45R17 91  GA1; 11A; 245; 26P;
                                                                     57E
                                                       225/50R17 94  11A; 245; 26B; 26J;
                                                                     57E; 6A6
                                                       235/45R17 M+S 11A; 245; 248; 26P;
                                                                     52J
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 205/50R17 89Y 11A; 245; 248; 26P               2ER REIHE; ab
                                                       205/55R17 91W 11A; 245; 248; 26B;              e1*2007/46*0277*08;
                                                                     26N; 27H; 54A                    Cabrio; Coupe;
                                                       215/45R17 91W 11A; 245; 248                    Allradantrieb;
                                                       215/50R17 91W 11A; 245; 248; 26B;              Heckantrieb;
                                                                     26N; 27H; 54A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/45R17 91W GA1; 11A; 245; 248;              12A; 51A; 6AA; 714;
                                                                     26P                              721; 73C; 74D; 76S
                                                       225/50R17 94  11A; 241; 244; 246;
                                                                     247; 26B; 26J; 27F;
                                                                     54A; 6A6
                                                       235/45R17 94  11A; 245; 248; 26P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
§ 22 51661




                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§ 22 51661




                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§ 22 51661




                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 51661




                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                  16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                  mitzuführen.
§ 22 51661




                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                  mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          215/45R17
                                 Hinterachse:                          245/40R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          215/45R17
                                 Hinterachse:                          235/40R17
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          225/45R17
                                  Hinterachse:                          245/40R17
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        225/50R17
                                  Hinterachse:                        245/45R17
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 51661




                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                  angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                  unterschritten wird.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
                  in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
             GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/45R17
                  Hinterachse: 245/40R17
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51661
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    1K4
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
                    Handelsbez.:    1ER REIHE

                    Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 190             y = 220                   VA
                          26P                      x = 140             y = 170                   VA
                          27B                      x = 220             y = 270                   HA
                          27I                      x = 170             y = 240                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51661




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
                          27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
                          27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
                          26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
             Gutachten 366-0193-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51661
             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: 7015
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 21.06.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    1C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
                    Handelsbez.:    2ER REIHE

                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
                          27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
§ 22 51661
             j




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                 24932 Flensburg




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                                            SZ                              089 32950-697              089 32950-688              23.06.2017               1 von 1
                                            Gernot Schulz                   Gernot.Schulz@tuev-sued.de




             Gutachten 366-0193-17-MURD über LM-Sonderräder Typ 7015 der Firma TOP RUOTE
             SRL, Via G. Pirelli 50/54, I-62012 Civitanova Marche (Mc).
§ 22 51661




             Sehr geehrte Damen und Herren,

             als Anlage senden wir Ihnen unser obengenanntes Gutachten mit Unterlagen.




             Mit freundlichen Grüßen
             Schulz

             Anlage: Gutachten mit Zeichnungen (zweifach)
                     eine Ausfertigung ohne Zeichnung
                     Antrag der Firma




             Sitz: Stuttgart                            Aufsichtsrat:                                 Telefon: +49 89 32950-50
             Amtsgericht Stuttgart HRB 18 513           Prof. Dr.-Ing. Axel Stepken (Vors.)           Telefax: +49 89 32950-605       TÜV SÜD Auto Service GmbH
             Ust-IdNr. DE177565595                      Geschäftsführung:                             www.tuev-sued.de                Westendstraße 199
             Informationen gemäß § 2 Abs. 1 DL-InfoV    Patrick Fruth (Sprecher)                                                      80686 München
             unter www.tuev-sued.de/impressum           Dipl.-Kfm. Jürgen Immer                                                       Deutschland
						
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