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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               XRT-9519
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          BORBET
Montageposition:                                    Hinterachse *
Radausführung:                                          LK120
Radgröße:                                             9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                      40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                72,60 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       730 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-8519, LK120 (ABE-Nr. 49284*05) zu entnehmen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
Z85, 390L, 390X, 392C, 3C,       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  120 Nm
560X, X1, Z89, ZR                M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
1C                               BMW 1er:                                        120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                 BMW 2-er:                                       120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3L                               bis Nachtrag 04:                                120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30mm
                                 ab Nachtrag 05:                                 120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K                               bis Nachtrag 05:                                120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                 ab Nachtrag 06:                                 120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
1K4, 1K2                         bis Nachtrag 03:                                120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                 ab Nachtrag 04:                                 120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
X83                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
X3                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 140 Nm
                                 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K-N1, 3-V, 5L, 5K, K-N1, X3,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 140 Nm
X-N1                             M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive           225/35R19            245/30R19             A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2                      K02)K28)M00)          V00)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim
                Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive           215/35R19            245/30R19             A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2                      K02)K28) M00)         V00)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R19                 245/30R19             A01) bis A10)
                Typ 1K4 ab                                         K02)K28) M00)         V00)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                 e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse          Hinterachse
                                             8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive          215/35R19            245/30R19              A01) bis A10)
                (Serie bis einschließlich 17                      K02)K28)M00)           V00)
                Zoll Sommerbereifung)
                                             225/35R19            245/30R19              A01) bis A10)
                                                                  K02)K28)M00)           V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,       225/35R19            245/30R19                A01) bis A10)
                M235i, M235i xDrive                             K02)K28)M00)             V00)
                (Serie ab 18 Zoll
                Sommerbereifung)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
85 bis 240      BMW 3er                    235/35R19            235/35R19                A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Cabrio,                      N245)                    G01)
                Coupe)
                                           245/30R19            245/30R19                A02) bis A10)
                                                                M00)N255) T89)

                                             225/35R19             255/30R19             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  G4T)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    5 / 19                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                               e1*2007/46*0314*..
3K                               e1*2007/46*0315*..
3C                               e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
85 bis 240      BMW 3er                   235/35R19            235/35R19                 A01) bis A10)
                (Limousine, bis EG-                            N245)                     E66)G01)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;       245/30R19            245/30R19                 A02) bis A10)
                Kombi, bis EG-Genehmig.-                       M00)N255)T89)             E66)
                Nr. e1*2007/46*0315*05;
                Coupe/Cabrio, bis EG-     225/35R19            255/30R19                 A02) bis A10)
                Gen.-Nr.                                                                 E66)V00)
                e1*2007/46*0316*07)
                                          225/35R19            265/30R19                 A01) bis A10)
                                                               K04)                      E66)G4T)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            235/35R19            235/35R19            A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                  K04)T91)             E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R19                   235/40R19            A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 205/..)                      K04)                 E66a)G01)

                                              245/35R19             245/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66a)

                                              255/35R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)K82)             E66a)

                                              225/40R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)K82)             E66a)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    6 / 19                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            235/35R19            235/35R19            A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                  K04)T91)             E66a)G01)
                Genehmigungs-Nr.               235/40R19            235/40R19            A01) bis A10)
                e1*2007/46*0314*05, mit                             K04)                 E66a)G01)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               245/35R19            245/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66a)

                                              255/35R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)K82)             E66a)

                                              225/40R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)K82)             E66a)V00)

Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            235/35R19            235/35R19            A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                                      K04)T91)             E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R19                   235/40R19            A01) bis A10)
                e24*2007/46*0022*03, mit                            K04)                 E66b)G01)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                               245/35R19            245/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 E66b)

                                              255/35R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)K82)             E66b)

                                              225/40R19             255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)K82)             E66b)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    7 / 19                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            235/35R19            235/35R19            A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                                      K04)N245) T91)       E66b)G01)
                Genehmigungs-Nr.               235/40R19            235/40R19            A01) bis A10)
                e1*2007/46*0315*06 bzw.                             K04)N245)            E66b)G01)
                e24*2007/46*0022*03, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 245/35R19            245/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)N255) T93)       E66b)

                                             255/35R19             255/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K82)              E66b)

                                             225/40R19             255/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)K82)              E66b)V00)

Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                            e1*2007/46*0559*..
3K-N1                          e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo    235/40R19            235/40R19                   A02) bis A10)
                                                             N245)

                                             245/40R19             245/40R19             A02) bis A10)
                                                                   N255)

                                             255/40R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)

                                             225/45R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             235/40R19             275/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             285/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    8 / 19                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive            225/35R19            265/30R19            A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                             K04)                 V00)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..) 225/40R19            255/35R19            A01) bis A10)
                                                                    K04)                 V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive            225/40R19            255/35R19            A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                             K04)                 V00)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
145 bis 200     BMW 5er XDrive          235/35R19            235/35R19                   A02) bis A10)
                                                             A94)T91)

                                              245/35R19             245/35R19            A02) bis A10)
                                                                    A94)

                                              255/30R19             255/30R19            A02) bis A10)
                                                                    A94)T91)

                                              255/35R19             255/35R19            A02) bis A10)
                                                                    A94)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    9 / 19                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19             235/40R19                  A02) bis A10)ER1)
                (Kombi, außer 550i und                        T95)
                M550D)
                                         245/40R19            245/40R19                  A02) bis A10) ER1)


                                             255/40R19             255/40R19             A02) bis A10) ER1)


                                             225/45R19             245/40R19             A02) bis A10) ER1)
                                                                                         V00)

                                             225/45R19             255/40R19             A02) bis A10) ER1)
                                                                                         V00)

                                             225/45R19             285/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             235/40R19             265/35R19             A02) bis A10) ER1)
                                                                                         V00)

                                             235/40R19             275/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             275/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             285/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    10 / 19                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19               245/40R19                A02) bis A10) ER1)
                (Kombi, nur 550i und
                M550D)
                                           255/40R19            255/40R19                A01) bis A10) ER1)
                                                                                         G01)

                                             245/40R19             275/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             285/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19              245/40R19                 A02) bis A10) ER1)
                (Limousine, nur 550i und                       N255)
                M550D)
                                          255/40R19            255/40R19                 A02) bis A10) ER1)
                                                               N265)

                                             245/40R19             275/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             285/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    11 / 19                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19               235/40R19                A02) bis A10) ER1)
                (Limousine, außer 550i und
                M550D)
                                           245/40R19            245/40R19                A02) bis A10) ER1)


                                             255/40R19             255/40R19             A02) bis A10) ER1)


                                             225/45R19             245/40R19             A02) bis A10) ER1)
                                                                                         V00)

                                             225/45R19             255/40R19             A02) bis A10) ER1)
                                                                                         V00)

                                             225/45R19             285/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             235/40R19             265/35R19             A02) bis A10) ER1)
                                                                                         V00)

                                             235/40R19             275/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             275/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             245/40R19             285/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10) ER1)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    12 / 19                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                             e1*2007/46*0275*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
85 bis 190      BMW X1                  235/35R19            235/35R19                   A02) bis A10)


                                             225/40R19             255/35R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             235/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             235/35R19             275/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
100 bis 210     BMW X3                  245/40R19            245/40R19                   A02) bis A10)


                                             255/40R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)

                                             235/45R19             255/40R19             A01) bis A10)
                                                                   K02)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    13 / 19                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
100 bis 210     BMW X3, X4                 245/45R19            245/45R19                A01) bis A10) ER2)
                (kleinste Serienradgröße                        A94a)K04)M00)
                17Zoll)
                                           255/40R19            255/40R19                A01) bis A10) ER2)
                                                                A94a)K04)

                                             245/45R19             275/40R19             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K04)                  V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/45R19            245/45R19                A01) bis A10) ER2)
                (kleinste Serienradgröße                        A94a)K04) M00)
                18Zoll)
                                           255/40R19            255/40R19                A01) bis A10) ER2)
                                                                A94a)K04)

                                             245/45R19             275/40R19             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K04)                  V00)

                                             255/40R19             285/35R19             A01) bis A10) ER2)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    14 / 19                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ:                         Z85
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad- / Reifengrößen                      Auflagen und
(kW)                                  Vorderachse            Hinterachse                  Hinweise
                                      8½Jx19H2, ET35         9½Jx19H2, ET40
 110 bis 195  BMW Z4, (Cabrio,Coupe) 225/35R19               255/30R19                    A02) bis A10)
                                                                                          V08)
                                              235/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                                          K03)K04)K63)V01)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
         genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
         Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und
         Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0219*04   790/890                                                             5/120/72.5



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
115 bis 190     BMW Z4                    235/35R19            235/35R19                  A01) bis A10)
                (serienmäßig kl.                                                          G01)
                Sommerbereifung vorn und
                hinten 225/45R17)         225/35R19            255/30R19                  A01) bis A10)
                                                               K04)                       V00)

                                              225/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                    K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    15 / 19                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                                e1*2001/116*0499*..
ZR                                 e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET35          9.5x19,ET40
225 bis 250     BMW Z4                      235/35R19 M+S        235/35R19 M+S           A01) bis A10)
                (serienmäßig kl.                                                         G01)
                Sommerbereifung vorn
                225/.. und hinten 255/..)   245/30R19 M+S        245/30R19 M+S           A01) bis A10)
                                                                 K04)M00)

                                             225/35R19             255/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             225/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)

                                             235/35R19             265/30R19             A01) bis A10)
                                                                   K04)                  V00)
Die Verwendung des Rades XRT-9519, LK120 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8519 (ABE-Nr. 49284*05) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    16 / 19                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
           Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
           Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
           möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
           ausgewuchtet werden.

A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E66)       Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       -    Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
       -    Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
       -    Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    17 / 19                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G4T)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    18 / 19                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


K82)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
       - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49285
Nr. :                      RA-000727-C0-015
Anlage-Nr. :               31
Seite :                    19 / 19                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-9519


V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 31 mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-9519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.03.2017




RA-000727-C0-015-31~BM-5-120-72_5-ET40.docx