TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0334-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 10520 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 1 von 7 Hersteller AD Vimotion GmbH Kelterstrasse 40 72669 Unterensingen QM-Nr.: TIC 1510211010 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Achse 1 Achse 2 Modell OXIGIN 21 OXIGIN 21 Typ OXIGIN 21 9020 OXIGIN 21 10520 Radgröße 9,0 J x 20 H2 10,5 J x 20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 120572632 OXIGIN 21 9020 LK120 / 5/120/72,6 32 800 2200 N40 Ø76.9xØ72.6 120572635 OXIGIN 21 10520 LK120 / 5/120/72,6 35 800 2200 N40 Ø76.9xØ72.6 Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2 Herstellerzeichen AD VIMOTION AD VIMOTION Radtyp und Ausführung OXIGIN 21 9020 .. (s.o.) OXIGIN 21 10520 .. (s.o.) Radgröße 9,0 J x 20 H2 10,5 J x 20 H2 Einpresstiefe ET: .. (s.o.) ET: .. (s.o.) Giessereikennzeichen WP-313A KI HD WP-313A KI HD Herkunftsmerkmal - - Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33 S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 30 Prüfungen Die Technischen Berichte 366-0473-16-WIRD-TB und 366-0474-16-WIRD-TB vom TÜV AUSTRIA über die Sonderradprüfungen liegen vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0334-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 10520 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 5er ActiveHyb- 225, 235 245/30R20 K1a R02 T90 A06 A12 A14 rid 225, 235 245/35R20 K1a R02 A18 A58 L05 HY 225, 235 285/30R20 K2c K4i K6i K8m R03 Lim V20 S02 e1*2007/46*0323*.. 225, 235 295/25R20 K2c K4i K6i K8m R03 T95 - ohne Allradlenkung BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 K1a R02 T95 A06 A12 A14 5L 100-330 285/30R20 K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99 A18 A58 L04 e1*2007/46*0363*.. Lim V20 S02 - mit Allradlenkung BMW 5er-Reihe 100-330 245/30R20 K1a R02 T90 A06 A12 A14 5L 100-330 245/35R20 K1a R02 T95 A14 A18 A18 e1*2007/46*0363*.. 100-330 285/30R20 K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99 A57 L05 Lim - ohne Allradlenkung 100-330 295/25R20 K2c K4i K6i K8m R03 T95 V20 S02 BMW 5er-Touring 100-330 245/35R20 K1a R02 A06 A12 A14 5K, K-N1 100-330 285/30R20 K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99 A18 A58 Car e1*2007/46*0455*.., F40 L04 V20 e1*2007/46*0508*.. S02 - mit Allradlenkung BMW 5er-Touring 100-330 245/35R20 K1a R02 A06 A12 A14 5K, K-N1 100-330 285/30R20 K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99 A18 A57 Car e1*2007/46*0455*.., F40 L05 V20 e1*2007/46*0508*.. S02 - ohne Allradlenkung BMW 6er-Reihe 230-330 245/35R20 R02 T91 A06 A12 A14 6C 230-330 285/30R20 K2c K4i K6i K8m R03 T95 A18 Cbo Cpe e1*2007/46*0562*.. L06 V20 S02 BMW X3 100-230 245/40R20 K1a R02 A06 A12 A14 X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1a K1b R02 A18 B90 V20 e1*2007/46*0512*..; 100-230 275/35R20 K1c R02 S02 e1*2007/46*0454*.. 100-230 275/35R20 K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03 - incl. Facelift 2014 100-230 285/30R20 K2c K4i K4w K6x K8i R03 T95 T99 100-230 285/35R20 K2c K4i K4w K6x K8i R03 BMW X3 100-210 245/35R20 K1b R02 A06 A12 A14 X83 100-210 255/35R20 K1a K1b R02 A18 V20 S03 e1*2001/116*0249*.. 100-210 275/30R20 K2a K2b K42 K46 R03 R70 T93 T97 100-210 285/30R20 K2c K42 K46 R03 T95 BMW X4 100-230 245/40R20 K1a R02 A06 A12 A14 X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1a K1b R02 A18 B90 V20 e1*2007/46* 100-230 275/35R20 K1c R02 S04 0512*11-.., 0454*13- 100-230 275/35R20 K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03 .. 100-230 285/30R20 K2c K4i K4w K6x K8i R03 T95 T99 100-230 285/35R20 K2c K4i K4w K6x K8i R03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0334-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 10520 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW X4 100-230 245/40R20 R02 A06 A12 A14 X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1a R02 A18 B90 KMV e1*2007/46* 100-230 275/35R20 K1a R02 V20 S04 0512*11-.., 0454*13- 100-230 275/35R20 K2b K4i K4w K6x K8a R03 .. 100-230 285/30R20 K2b K4i K4w K6x K8i R03 T95 - mit M-Paket - Ver- T99 breiterungen 100-230 285/35R20 K2b K4i K4w K6x K8i R03 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei- legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft- fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An- lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei- fenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0334-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 10520 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 4 von 7 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio- Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0334-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 10520 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 5 von 7 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterun- gen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver- breiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0334-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 10520 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 6 von 7 Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet werden. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 2 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 3 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 4 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 5 275/35R20 305/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 17-0334-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 10520 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 7 von 7 Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und 2 wurden in Wien im Januar 2017 durchgeführt (siehe Technische Berichte 366-0473-16-WIRD-TB und 366-0474-16-WIRD-TB vom TÜV Austria). Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 23. Juni 2017 Coen BW/CC 00274283.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim