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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0334-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                      AD Vimotion GmbH
                                Kelterstrasse 40
                                72669 Unterensingen
                                QM-Nr.: TIC 1510211010

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          OXIGIN 21                     OXIGIN 21
Typ                             OXIGIN 21 9020                OXIGIN 21 10520
Radgröße                        9,0 J x 20 H2                 10,5 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-        Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                            kreis- (mm)/ Mit-      tiefe       last   (mm)
                                            tenloch-ø (mm)         (mm)        (kg)
120572632 OXIGIN 21 9020 LK120 /            5/120/72,6             32          800    2200
            N40 Ø76.9xØ72.6
120572635 OXIGIN 21 10520 LK120 /           5/120/72,6             35          800    2200
            N40 Ø76.9xØ72.6

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               AD VIMOTION                   AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung           OXIGIN 21 9020 .. (s.o.)      OXIGIN 21 10520 .. (s.o.)
Radgröße                        9,0 J x 20 H2                 10,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET: .. (s.o.)                 ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen            WP-313A KI HD                 WP-313A KI HD
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                 35
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                 33
S04     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                 30

Prüfungen

Die Technischen Berichte 366-0473-16-WIRD-TB und 366-0474-16-WIRD-TB vom TÜV AUSTRIA
über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             17-0334-A00-V01

TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderräder
                                   9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer                AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHyb-      225, 235        245/30R20      K1a R02 T90                    A06 A12 A14
rid                     225, 235        245/35R20      K1a R02                        A18 A58 L05
HY                      225, 235        285/30R20      K2c K4i K6i K8m R03            Lim V20 S02
e1*2007/46*0323*..      225, 235        295/25R20      K2c K4i K6i K8m R03 T95
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe           100-330         245/35R20      K1a R02 T95                    A06 A12 A14
5L                      100-330         285/30R20      K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99    A18 A58 L04
e1*2007/46*0363*..                                                                    Lim V20 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe           100-330         245/30R20      K1a R02 T90                    A06 A12 A14
5L                      100-330         245/35R20      K1a R02 T95                    A14 A18 A18
e1*2007/46*0363*..      100-330         285/30R20      K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99    A57 L05 Lim
- ohne Allradlenkung    100-330         295/25R20      K2c K4i K6i K8m R03 T95        V20 S02
BMW 5er-Touring         100-330         245/35R20      K1a R02                        A06 A12 A14
5K, K-N1                100-330         285/30R20      K2c K4i K6i K8s R03 T95 T99    A18 A58 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                                   F40 L04 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                    S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-330         245/35R20      K1a R02                        A06 A12 A14
5K, K-N1                100-330         285/30R20      K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99    A18 A57 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                                   F40 L05 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                    S02
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe           230-330         245/35R20      R02 T91                        A06 A12 A14
6C                      230-330         285/30R20      K2c K4i K6i K8m R03 T95        A18 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..                                                                    L06 V20 S02
BMW X3                  100-230         245/40R20      K1a R02                        A06 A12 A14
X3, X-N1                100-230         255/35R20      K1a K1b R02                    A18 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;     100-230         275/35R20      K1c R02                        S02
e1*2007/46*0454*..      100-230         275/35R20      K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03
- incl. Facelift 2014   100-230         285/30R20      K2c K4i K4w K6x K8i R03 T95
                                                       T99
                    100-230             285/35R20      K2c K4i K4w K6x K8i R03
BMW X3              100-210             245/35R20      K1b R02                        A06 A12 A14
X83                 100-210             255/35R20      K1a K1b R02                    A18 V20 S03
e1*2001/116*0249*.. 100-210             275/30R20      K2a K2b K42 K46 R03 R70 T93
                                                       T97
                        100-210         285/30R20      K2c K42 K46 R03 T95
BMW X4                  100-230         245/40R20      K1a R02                        A06 A12 A14
X3, X-N1                100-230         255/35R20      K1a K1b R02                    A18 B90 V20
e1*2007/46*             100-230         275/35R20      K1c R02                        S04
0512*11-.., 0454*13-    100-230         275/35R20      K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03
..                      100-230         285/30R20      K2c K4i K4w K6x K8i R03 T95
                                                       T99
                        100-230         285/35R20      K2c K4i K4w K6x K8i R03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           17-0334-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer              AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4                 100-230        245/40R20       R02                               A06 A12 A14
X3, X-N1               100-230        255/35R20       K1a R02                           A18 B90 KMV
e1*2007/46*            100-230        275/35R20       K1a R02                           V20 S04
0512*11-.., 0454*13-   100-230        275/35R20       K2b K4i K4w K6x K8a R03
..                     100-230        285/30R20       K2b K4i K4w K6x K8i R03 T95
- mit M-Paket - Ver-                                  T99
breiterungen           100-230        285/35R20       K2b K4i K4w K6x K8i R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0334-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0334-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterun-
gen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver-
breiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           17-0334-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer              AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 6 von 7
Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet
werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   245/30R20              275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr.   2   245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr.   3   245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr.   4   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr.   5   275/35R20              305/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0334-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9,0 J x 20 H2 Typ OXIGIN 21 9020 und 10,5 J x 20 H2 Typ OXIGIN
21 10520
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7
Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und 2 wurden in Wien im Januar 2017
durchgeführt (siehe Technische Berichte 366-0473-16-WIRD-TB und 366-0474-16-WIRD-TB vom
TÜV Austria). Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 23. Juni 2017




Coen

BW/CC                                                                                00274283.DOC




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