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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            GT7
Typ                               GT7-8519
Radgröße                          8,5J x 19 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
W5           GT7-8519 W5 / ohne Ring                5/120/72,6          42          710    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51273
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT7-8519 (s.o.)
Radgröße                          8,5J x 19 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel           Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5                     Kegel 60°     110                     26
S03       Schraube M14x1,25                    Kegel 60°     130                     33
S04       Schraube M14x1,5                     Kegel 60°     140                     32

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
Hersteller                         Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe            100-240        225/35R19   K1c K45 R02                         A01 A12 A14
182, 1C                  100-240        235/35R19   G73 K14 K1c K45 R02                 A21 Cbo Cpe
e1*2001/116*0352*..,                                                                    K42 K46 M01
e1*2007/46*                                                                             V19 VA1 S02
0277*00-07
- Coupé, Cabrio
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe            85-195         225/35R19   K1c K45 R02                         A01 A12 A14
187                      85-195         235/35R19   G73 K14 K1c K45 R02                 A21 Flh K42
e1*2001/116*                                                                            K46 M01 V19
0287*00-09                                                                              VA1 S02
BMW 1er-Reihe            66-195         225/35R19   K1a K45 R02                         A01 A12 A14
187, 1K2, 1K4            66-195         235/35R19   G73 K14 K1c K45 R02                 A21 Flh K42
e1*2001/116*                                                                            K46 M01 V19
0287*10-..,                                                                             VA1 S02
e1*2007/46*,
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
BMW 3er-Reihe            77-170         225/35R19   R02 T84 T88                         A01 A12 A14
346C, 346R               77-170         235/35R19   G01 K1c K41 R02 T87 T88             A21 Cbo Cpe
e1*98/14,2001/116*                                                                      K42 K44 K56
0112, 0146*..                                                                           M01 R70 V19
                                                                                        VA1 S02
BMW X3                   100-210        235/45R19   R02 R37                             A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        245/45R19   R02                                 A21 B90 M01
e1*2007/46*0512*..;      100-230        255/40R19   R02                                 V19 VA1 S03
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X3                   100-210        235/45R19   R02                                 A01 A12 A14
X83                      100-210        245/40R19   R02 T94 T98                         A21 M01 V19
e1*2001/116*0249*..      100-210        255/40R19   R02                                 VA1 S04
BMW X4                   100-210        235/45R19   R02 R37                             A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        245/45R19   R02                                 A21 B90 M01
e1*2007/46*              100-230        255/40R19   R02                                 V19 VA1 S03
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4                   100-210        235/45R19   R02 R37                             A12 A14 A21
X3, X-N1                 100-230        245/45R19   R02                                 B90 KMV M01
e1*2007/46*              100-230        255/40R19   R02                                 V19 VA1 S03
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket - Ver-
breiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 3 von 6
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                    Seite 4 von 6
Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M01    Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.   2   235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr.   3   235/45R19     255/40R19
Nr.   4   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr.   5   245/45R19     275/40R19
Nr.   6   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr.   7   255/45R19     285/40R19
Nr.   8   255/50R19     285/45R19, 295/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit denen in Anlage 13, Gutachten Nummer 55012217, Ausfertigung 1 (RADTYP
GT7-9519) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 8. März 2017




Laux

BW/RL                                                                                00266690.DOC




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