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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51690 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55810617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5J x 20EH2+ Typ DEA 2095
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                 QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                           DEA
Typ                              DEA 2095
Radgröße                         9,5J x 20EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          DEA2095                               5/120/72,6         37        750    2150
5X120        PCD 5X120 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       51690
Herstellerzeichen                G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung            DEA 2095 (s.o.)
Radgröße                         9,5J x 20EH2+
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°    130                    27,5
S03       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°    140                    32,5
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°    130                    33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51690 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55810617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5J x 20EH2+ Typ DEA 2095
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT           100-265            235/35R20   K2b R03 T92                        A01 A12 A14
3-V, 3K-N1           100-265            245/35R20   K2b R03 T95                        A18 A57 Flh
e1*2007/46*0559*..;  100-265            255/35R20   K2b R03 T93                        V20 HA2 S02
e24*2007/46*0022*05- 100-265            265/30R20   K2b R03
..                   100-265            275/30R20   K2a K2b K6g K6i K8h R03 T93
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235           275/30R20   K2b R03 T97                        A01 A12 A14
HY                   225, 235           285/30R20   K2b K4i K6i K8e R03                A18 A58 L05
e1*2007/46*0323*..                                                                     Lim V20 HA2
- ohne Allradlenkung                                                                   S02
BMW 5er-Reihe        100-330            275/30R20   K2b R03 T93 T97                    A01 A12 A14
5L                   100-330            285/30R20   K2b K4i K6i K8m R03 T95 T99        A18 A58 L04
e1*2007/46*0363*..                                                                     Lim V20 HA2
- mit Allradlenkung                                                                    S02
BMW 5er-Reihe        100-330            275/30R20   K2b R03 T93 T97                    A01 A12 A14
5L                   100-330            285/30R20   K2b K4i K6i K8e R03 T95 T99        A18 A57 L05
e1*2007/46*0363*..                                                                     Lim V20 HA2
- ohne Allradlenkung                                                                   S02
BMW 5er-Touring      100-330            275/30R20   K2b R03 T97 150                    A01 A12 A14
5K, K-N1                                                                               A18 A58 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                                    F40 L04 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                     HA2 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring      100-330            275/30R20   K2b R03 T97 150                    A01 A12 A14
5K, K-N1                                                                               A18 A57 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                                    F40 L05 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                     HA2 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe        230-330            275/30R20   K2b R03 T93                        A01 A12 A14
6C                   230-330            285/30R20   K2b K4i K6i K8e R03 T95            A18 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..                                                                     L06 V20 HA2
                                                                                       S02
BMW X3                   100-230        245/40R20   R03 T95 T99                        A12 A14 A18
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   A01 K2b R03 T93 T97                B90 V20 HA2
e1*2007/46*0512*..;      100-230        275/35R20   A01 K2b K6v R03                    S04
e1*2007/46*0454*..       100-230        285/30R20   A01 K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03
- incl. Facelift 2014                               T95 T99
                         100-230        285/35R20   A01 K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03
BMW X3                   100-210        245/35R20   K2b R03 T91 T95                    A01 A12 A14
X83                      100-210        255/35R20   K2b R03 T93 T97                    A18 V20 HA2
e1*2001/116*0249*..      100-210        275/30R20   K2b R03 T93 T97                    S03
                         100-210        285/30R20   K2a K2b R03 T95 T99
BMW X4                   100-230        245/40R20   R03 T95 T99                        A12 A14 A18
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   A01 K2b R03 T93 T97                B90 V20 HA2
e1*2007/46*              100-230        275/35R20   A01 K2b K6v R03                    S04
0512*11-.., 0454*13-..   100-230        285/30R20   A01 K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03
                                                    T95 T99
                         100-230        285/35R20   A01 K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51690 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55810617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5J x 20EH2+ Typ DEA 2095
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4                   100-230        245/40R20   R03 T95 T99                          A12 A14 A18
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   R03 T93 T97                          B90 KMV V20
e1*2007/46*              100-230        275/35R20   A01 K2b K6v R03                      HA2 S04
0512*11-.., 0454*13-..   100-230        285/30R20   A01 K2b K4i K4w K6x K8a R03 T95
- mit M-Paket -                                     T99
Verbreiterungen          100-230        285/35R20   A01 K2b K4i K4w K6x K8a R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                         V      W        Y
210 km/h                 100% 100% 100%
220 km/h                 97%    100% 100%
230 km/h                 94%    100% 100%
240 km/h                 91%    100% 100%
250 km/h                 -      95%      100%
260 km/h                 -      90%      100%
270 km/h                 -      85%      100%
280 km/h                 -      -        95%
290 km/h                 -      -        90%
300 km/h                 -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51690 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55810617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J x 20EH2+ Typ DEA 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 8

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55810517, Ausfertigung 1
(RADTYP DEA 2085) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51690 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55810617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J x 20EH2+ Typ DEA 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 8

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w     An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51690 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55810617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J x 20EH2+ Typ DEA 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 8

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51690 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55810617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J x 20EH2+ Typ DEA 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 8

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   265/50R20     295/45R20
Nr. 18   275/35R20     305/30R20
Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/45R20     305/40R20
Nr. 21   275/50R20     305/45R20
Nr. 22   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2018 in Lambsheim statt.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55810617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5J x 20EH2+ Typ DEA 2095
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 8 von 8
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Februar 2018




Schmidt                                                                     00287893.DOC




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