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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51905




                                      special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


             Nummer der Genehmigung: 51905                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   AZ9020
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51905                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51905




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   07.03.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0047-18-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51905                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-4

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51905




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51905                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        19.03.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51905




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 44
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             I6BX                I6BX                    ohne                        72,6                    800     2300    02/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3K; 3K-N1; (Nur BMW 3 (F31) ab 2012)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 51905




                                                       für Typ : 6C; 3C; 5L; 5K; K-N1; HY
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : X83; X53
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm für Typ : K-N1; X53; X83; 3C; 5K; 5L; 6C
                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
             Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             HY           e1*2007/46*0323*.. 225       275/30R20             51G; 57F; 575              Nur ActiveHybrid 5;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 744; 76B;
                                                                                                        77E

             Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
             X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/35R20 91W        57E; 997; 998              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/35R20 93W        11A; 24J; 24M              12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        275/30R20 93W        11A; 24M; 57F; 997         721; 73C; 74D; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 265/45R20 104                                  nicht für gepanzerte
                          e1*98/14*0153*..               275/40R20 102                                  Fz;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        75I; 77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 9
             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 255/30R20 92Y GA5; 11A; 248; 57F                BMW 3er (F31) ab
                                                                                                      2012;
             3K-N1          e24*2007/46*0022*..                                                       Ab
                                                                                                      e24*2007/46*0022*03;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0315*06;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                      77E
             3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 265 255/30R20 92      GA5; 11A; 248; 27I;      BMW 3er (F30) ab
                                                                             57F                      2012;
                                                                                                      Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0314*05;
                                                                                                      inkl. 330e
                                                                                                      iPerformance;
                                                                                                      Limousine; Stufenheck;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
§ 22 51905




                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/30R20 92          GA5; 11A; 248; 27I;      ab
                                                                             57F                      e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                      4er Coupe (F32);
                                                                                                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 77E
             3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 255/30R20 92Y GA5; 11A; 248; 27I;         4er Gran Coupe (F36);
                                                                          57F                         ab
                                                                                                      e1*2007/46*0316*10;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 77E
             3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 265 255/30R20 92Y GA5; 11A; 248; 27I;         ab
                                                                          57F                         e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                      4er Cabrio (F33);
                                                                                                      Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/30R20             GAB; 51G; 57F            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 77E
             5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 280 275/30R20         GAB; 51G; 57F            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 77E
             5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/30R20         GAB; 51G; 57F            Stufenheck;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 77E
             5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/30R20         GAB; 51G; 57F            Stufenheck;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 6AZ; 71K;
§ 22 51905




                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/30R20             GAB; 51G; 57F            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 77E
             K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 275/30R20         GAB; 51G; 57F            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/30R20             GAB; 51G; 57F            Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                                      türig); Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 77E
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 275/30R20             GAB; 51G; 57F            Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                                                      4-türig); Cabrio;
                                                                                                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 77E

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
§ 22 51905




             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§ 22 51905




                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§ 22 51905




                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             997) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          245/35R20
                                  Hinterachse:                          275/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                    Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          245/35R20
                                  Hinterachse:                          285/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                    Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/35R20
                  Hinterachse: 255/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R20
                  Hinterachse: 275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51905
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    3L
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
             Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                          27B                      x = 220             y = 310                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51905




                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
             Gutachten 366-0047-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51905
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: AZ9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     BMW AG
                    Fahrzeugtyp:    3C
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
                    Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

                     Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
             Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                          27B                      x = 220             y = 310                   HA
                          27I                      x = 170             y = 260                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
§ 22 51905




                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                          27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
						
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