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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51811 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW03 9021
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          MW03
             Typ                             MW03 9021
             Radgröße                        9.0Jx21H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
             B1           MW03 9021 B1 / ohne Ring               5/120/72,6         30       780     2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51811
             Herstellerzeichen               RG-T
             Radtyp und Ausführung           MW03 9021 (s.o
             Radgröße                        9.0Jx21H2
§ 22 51811




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S02   Serienschraube M14x1,25           Kegel 60°       130                    27,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51811 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW03 9021
             Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 5er-GT               120-300        245/35R21   R02 T96 156                        A12 A99 Flh
             GT, K-N1                 120-300        275/30R21   A01 K2b R03 T98 156                KuG L05 NBF
             e1*2007/46*0215*..;                                                                    V21 S02
             e1*2007/46*0508*..
             Gran Turismo
             - ohne Allradlenkung
             BMW 5er-GT               120-300        245/35R21   R02 T96 156                        A12 A99 Flh
             GT, K-N1                 120-300        275/30R21   A01 K2b R03 T98 156                KuG L04 NBF
             e1*2007/46*0215*..;                                                                    V21 S02
             e1*2007/46*0508*..
             Gran Turismo
             - mit Allradlenkung
             BMW 7er-Reihe (V)        155-300        245/35R21   R03 T96 156                        A12 A99 KuG
             701, 7L                  155-400        245/35R21   R02 T96 156                        L04 NBF V21
             e1*2001/116*0490*..;     155-400        275/30R21   A01 K2b R03 T98 156                S02
             e1*2007/46*
             0276*00-09
             - mit Allradlenkung
§ 22 51811




             BMW 7er-Reihe (V)        155-300        245/35R21   R03 T96 156                        A12 A99 KuG
             701, 7L                  155-400        245/35R21   R02 T96 156                        L05 NBF V21
             e1*2001/116*0490*..;     155-400        275/30R21   A01 K2b R03 T98 156                S02
             e1*2007/46*
             0276*00-09
             - ohne Allradlenkung
             BMW X3                   100-230        245/35R21   K1a K2b T96                        A01 A12 A99
             X3, X-N1                 100-230        255/30R21   K1a K1b K2b K6v T93                B90 KuG V21
             e1*2007/46*0512*..;      100-230        255/35R21   K1a K1b K2b K6v T94 T98            S02
             e1*2007/46*0454*..       100-230        265/30R21   K1a K1b K2b K6v T96
             - incl. Facelift 2014    100-230        275/30R21   K1c K2a K2b K3v K4i K4w K6x K8a
                                                                 T98
             BMW X4                   100-230        245/35R21   K1a K2b T96                        A01 A12 A99
             X3, X-N1                 100-230        255/30R21   K1a K1b K2b K6v T93                B90 KuG V21
             e1*2007/46*              100-230        255/35R21   K1a K1b K2b K6v T94 T98            S02
             0512*11-.., 0454*13-..   100-230        265/30R21   K1a K1b K2b K6v T96
                                      100-230        275/30R21   K1c K2a K2b K3v K4i K4w K6x K8a
                                                                 T98
             BMW X4                   100-230        245/35R21   T96                                A12 A99 B90
             X3, X-N1                 100-230        255/30R21   A01 K1a K2b K6v T93                KMV KuG V21
             e1*2007/46*              100-230        255/35R21   A01 K1a K2b K6v T94 T98            S02
             0512*11-.., 0454*13-..   100-230        265/30R21   A01 K1a K2b K6v T96
             - mit M-Paket -          100-230        275/30R21   A01 K1a K2b K3v K4i K4w K6x K8a
             Verbreiterungen                                     T98


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51811 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW03 9021
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
             Fortsetzung Allgemeine Hinweise

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
§ 22 51811




             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51811 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW03 9021
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6
             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
             an Achse 1.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.
§ 22 51811




             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
             bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
             Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
             bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51811 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW03 9021
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 5 von 6
             K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach
             E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.
             Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
             Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).
§ 22 51811




             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51811 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW03 9021
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 6
             V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1   245/30R21      295/25R21
             Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
             Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
             Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
             Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
             Nr. 6   255/40R21      285/35R21
             Nr. 7   255/50R21      285/45R21
             Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
             Nr. 9   265/40R21      295/35R21
             Nr.10   265/45R21      295/40R21
             Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
             Nr.12   275/40R21      305/35R21
             Nr.13   275/45R21      315/40R21
             Nr.14   285/35R21      325/30R21

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 51811




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Juni 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 12. Juni 2018




             Laux                                                                   00296777.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim