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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000683-F0-306
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  DF706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   DF706
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             120G
Radgröße:                                               7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      650 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm         4635        120 Nm
BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                               140 Nm
            Schaftlänge 27 mm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm         4635       110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000683-F0-306
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  DF706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160     BMW 1er                  195/55R16                           A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          K03) N205)                          BF1) EF0) K04)

                                         195/55R16 M+S
                                         K03) W205)

                                         195/60R16
                                         K03) N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         K03) W205)

                                         205/55R16
                                         K03)

                                         215/50R16
                                         K01) K57)

                                         225/50R16
                                         K01) K68)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 145      BMW 1er                    195/55R16                         A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ K03) N205)                         BF1)
                1K2 bis Genehmigungs-
                Nr.                        195/55R16 M+S
                e1*2007/46*0273*03;        K03)
                beim Typ 1K4 bis
                Genehmigungs-Nr.           205/55R16
                e1*2007/46*0283*03)        K03) K04) K57)

                                         215/50R16
                                         K01) K04) K64)
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Nr. :                       RA-000683-F0-306
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     3 / 14
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  DF706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        195/55R16                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ A94) N205)                         BF2) EF0)
                1K2 ab Genehmigungs-
                Nr.                        195/55R16 M+S
                e1*2007/46*0273*04;        A94) W205)
                beim Typ 1K4 ab
                Genehmigungs-Nr.           195/60R16
                e1*2007/46*0283*04)        A94) N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A94) W205)

                                         205/55R16
                                         A01) A94a) K04) N215)

                                         205/55R16 M+S
                                         A01) A94a) K04)

                                         215/50R16
                                         A01) A94a) K02) K03) N225)

                                         215/50R16 M+S
                                         A01) A94a) K02) K03)

                                         215/55R16
                                         A01) G01) K02) K03) N225)

                                         215/55R16 M+S
                                         A01) G01) K02) K03)

                                         225/50R16
                                         A01) K02) K03) K13) N235)

                                         225/50R16 M+S
                                         A01) K02) K03) K13)

                                         235/50R16
                                         A01) G01) K02) K03) K13) K25)
                                         K28) N245)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000683-F0-306
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  DF706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                               e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 165     BMW 2er, 2er xDrive       205/50R16                              A01) bis A10)
                (Serie bis einschließlich A94) G01) K03) K04)                    BF2) EF0)
                17 Zoll Sommerbereifung)
                                          205/55R16
                                          A94a) K03) K04)

                                         215/50R16
                                         A94a) K03) K04)

                                         215/55R16
                                         G01) K03) K04) K13)

                                         225/50R16
                                         K01) K04) K13)

                                         235/50R16
                                         G01) K01) K02) K13) K25) K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/55R16          225/50R16            A01) bis A10)
                                         K03)               K04)                 BF2) EF0) V00)
                                         215/55R16          235/50R16            A01) bis A10)
                                         K03) K13)          K02) K28)            BF2) EF0) G01) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  205/55R16                               A02) bis A10)
                (außer 330i, 330d)                                               BF1) EF0)
                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04) K15)

                                         235/50R16
                                         A01) K01) K04) K15) K32) K33)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000683-F0-306
Anlage-Nr. :                8
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  DF706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160      BMW 3er                  205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       A94) N215)                        BF1) EF0)
                Cabrio, Coupe )
                                         205/55R16 M+S
                                         A94)

                                         215/50R16
                                         A94) N225)

                                         215/50R16 M+S
                                         A94)

                                         215/55R16
                                         A94) G8L) N225)

                                         215/55R16 M+S
                                         A94) G8L)

                                         225/50R16
                                         N235)

                                         225/50R16 M+S

                                         235/50R16
                                         G8L) N245)

                                         235/50R16 M+S
                                         G8L)
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Nr. :                       RA-000683-F0-306
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  DF706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
3K                              e1*2007/46*0315*..
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160      BMW 3er                  205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, bis EG-      A94) N215)                        BF1) E66) EF0)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;      205/55R16 M+S
                Kombi, bis EG-           A94)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0315*05;      215/50R16
                Coupe/Cabrio, bis EG-    A94) N225)
                Gen.-Nr.
                e1*2007/46*0316*07 )     215/50R16 M+S
                                         A94)

                                         215/55R16
                                         A94) G8L) N225)

                                         215/55R16 M+S
                                         A94) G8L)

                                         225/50R16

                                         235/50R16
                                         G8L)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      205/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-       A94)                              BF2) E66a) ER1)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05,      205/65R16
                mit kleinsten            A01) A94) G01)
                Serienreifen 205/..)
                                         215/60R16
                                         A01) A94) G01)

                                         225/55R16
                                         A94)

                                         235/55R16
                                         A01) A94a) G01) K04)

                                         245/50R16
                                         A01) K01) K04)

                                         255/50R16
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000683-F0-306
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  DF706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      205/60R16                               A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           A94)                                    BF2) E66b) ER1)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 205/65R16
                e24*2007/46*0022*03,     A01) A94) G01)
                mit kleinsten
                Serienreifen 205/..)     215/60R16
                                         A01) A94) G01)

                                         225/55R16
                                         A94)

                                         235/55R16
                                         A01) A94a) G01) K04)

                                         245/50R16
                                         A01) K01) K04)

                                         255/50R16
                                         A01) K01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/55R16          245/50R16            A01) bis A10)
                                                            K04)                 BF2) E66b) ER1) V00)
                                         235/55R16          255/50R16            A01) bis A10)
                                                            K04)                 BF2) E66b) ER1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                   205/55R16                               A01) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692     N215)                                   BF1) E42) K01) K02)
                mm)
                                         225/50R16
                                         K31) K35)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                   205/55R16                               A02) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740     N215)                                   BF3) E43)
                mm)
                                         225/50R16
                                         A01) K35)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000683-F0-306
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  DF706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini   195/60R16 M+S                     A01) bis A10)
                Countryman Allrad       A93a) K04)                        BF2) EF0) K01)

                                        195/65R16 M+S
                                        A93a) K04)

                                        205/60R16
                                        K04)

                                        215/55R16
                                        K02)

                                        215/60R16
                                        K02)

                                        225/55R16
                                        K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                         e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John   195/60R16 M+S                      A01) bis A10)
                Cooper Works           A93a) K04)                         BF2) EF0) K01)

                                        195/65R16 M+S
                                        A93a) K04)

                                        205/60R16 M+S
                                        K04)

                                        215/55R16 M+S
                                        K02)

                                        215/60R16 M+S
                                        K02)

                                        225/55R16 M+S
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000683-F0-306
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  DF706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                          e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman              195/60R16 M+S                     A01) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)    K04)                              BF2) EF0) K01)

                                         195/65R16 M+S
                                         K04)

                                         205/60R16
                                         K04)

                                         215/60R16
                                         K04) K84) K85)

                                         225/55R16
                                         K02) K85)

                                         245/50R16
                                         K02) K85)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John      195/60R16 M+S                        A01) bis A10)
                Cooper Works           K04)                                 BF2) EF0) K01)

                                         195/65R16 M+S
                                         K04)

                                         205/60R16 M+S
                                         K04)

                                         215/55R16 M+S
                                         K04) K85)

                                         215/60R16 M+S
                                         K04) K84) K85)

                                         225/55R16 M+S
                                         K02) K85)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
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BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4635
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4635
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

E66)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
       • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
       • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
      • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G8L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
       255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
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K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm
       vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K32)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
       zu kürzen.
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K33)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
          Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
          Karosserieblech anzulegen,
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
          umgelegten Radhauskante zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und
          die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.

K35)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
       mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
       entsprechend zu kürzen.

K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
          oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
          Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
          anzulegen,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
          kürzen.

K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
          und klebend zu befestigen.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
          und klebend zu befestigen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 8 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ DF706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.11.2018