Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: DF706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 120G Radgröße: 7Jx16EH2+ Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 650 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 4635 120 Nm BF2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm Schaftlänge 27 mm BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 4635 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1er 195/55R16 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) K03) N205) BF1) EF0) K04) 195/55R16 M+S K03) W205) 195/60R16 K03) N205) 195/60R16 M+S K03) W205) 205/55R16 K03) 215/50R16 K01) K57) 225/50R16 K01) K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 145 BMW 1er 195/55R16 A01) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ K03) N205) BF1) 1K2 bis Genehmigungs- Nr. 195/55R16 M+S e1*2007/46*0273*03; K03) beim Typ 1K4 bis Genehmigungs-Nr. 205/55R16 e1*2007/46*0283*03) K03) K04) K57) 215/50R16 K01) K04) K64) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 195/55R16 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ A94) N205) BF2) EF0) 1K2 ab Genehmigungs- Nr. 195/55R16 M+S e1*2007/46*0273*04; A94) W205) beim Typ 1K4 ab Genehmigungs-Nr. 195/60R16 e1*2007/46*0283*04) A94) N205) 195/60R16 M+S A94) W205) 205/55R16 A01) A94a) K04) N215) 205/55R16 M+S A01) A94a) K04) 215/50R16 A01) A94a) K02) K03) N225) 215/50R16 M+S A01) A94a) K02) K03) 215/55R16 A01) G01) K02) K03) N225) 215/55R16 M+S A01) G01) K02) K03) 225/50R16 A01) K02) K03) K13) N235) 225/50R16 M+S A01) K02) K03) K13) 235/50R16 A01) G01) K02) K03) K13) K25) K28) N245) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 165 BMW 2er, 2er xDrive 205/50R16 A01) bis A10) (Serie bis einschließlich A94) G01) K03) K04) BF2) EF0) 17 Zoll Sommerbereifung) 205/55R16 A94a) K03) K04) 215/50R16 A94a) K03) K04) 215/55R16 G01) K03) K04) K13) 225/50R16 K01) K04) K13) 235/50R16 G01) K01) K02) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K03) K04) BF2) EF0) V00) 215/55R16 235/50R16 A01) bis A10) K03) K13) K02) K28) BF2) EF0) G01) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*.. 346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*.. 346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*.. 346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) (außer 330i, 330d) BF1) EF0) 215/55R16 225/50R16 A01) K01) K04) K15) 235/50R16 A01) K01) K04) K15) K32) K33) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 160 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A94) N215) BF1) EF0) Cabrio, Coupe ) 205/55R16 M+S A94) 215/50R16 A94) N225) 215/50R16 M+S A94) 215/55R16 A94) G8L) N225) 215/55R16 M+S A94) G8L) 225/50R16 N235) 225/50R16 M+S 235/50R16 G8L) N245) 235/50R16 M+S G8L) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. 3K e1*2007/46*0315*.. 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 160 BMW 3er 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- A94) N215) BF1) E66) EF0) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; 205/55R16 M+S Kombi, bis EG- A94) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0315*05; 215/50R16 Coupe/Cabrio, bis EG- A94) N225) Gen.-Nr. e1*2007/46*0316*07 ) 215/50R16 M+S A94) 215/55R16 A94) G8L) N225) 215/55R16 M+S A94) G8L) 225/50R16 235/50R16 G8L) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- A94) BF2) E66a) ER1) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, 205/65R16 mit kleinsten A01) A94) G01) Serienreifen 205/..) 215/60R16 A01) A94) G01) 225/55R16 A94) 235/55R16 A01) A94a) G01) K04) 245/50R16 A01) K01) K04) 255/50R16 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 7 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 205/60R16 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- A94) BF2) E66b) ER1) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 205/65R16 e24*2007/46*0022*03, A01) A94) G01) mit kleinsten Serienreifen 205/..) 215/60R16 A01) A94) G01) 225/55R16 A94) 235/55R16 A01) A94a) G01) K04) 245/50R16 A01) K01) K04) 255/50R16 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) K04) BF2) E66b) ER1) V00) 235/55R16 255/50R16 A01) bis A10) K04) BF2) E66b) ER1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 142 BMW Z3 205/55R16 A01) bis A10) (Fahrzeugbreite 1692 N215) BF1) E42) K01) K02) mm) 225/50R16 K31) K35) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 170 BMW Z3 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeugbreite 1740 N215) BF3) E43) mm) 225/50R16 A01) K35) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 8 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 140 Mini Countryman, Mini 195/60R16 M+S A01) bis A10) Countryman Allrad A93a) K04) BF2) EF0) K01) 195/65R16 M+S A93a) K04) 205/60R16 K04) 215/55R16 K02) 215/60R16 K02) 225/55R16 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Countryman John 195/60R16 M+S A01) bis A10) Cooper Works A93a) K04) BF2) EF0) K01) 195/65R16 M+S A93a) K04) 205/60R16 M+S K04) 215/55R16 M+S K02) 215/60R16 M+S K02) 225/55R16 M+S K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 9 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 140 Mini Paceman 195/60R16 M+S A01) bis A10) (Frontantrieb, Allrad) K04) BF2) EF0) K01) 195/65R16 M+S K04) 205/60R16 K04) 215/60R16 K04) K84) K85) 225/55R16 K02) K85) 245/50R16 K02) K85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John 195/60R16 M+S A01) bis A10) Cooper Works K04) BF2) EF0) K01) 195/65R16 M+S K04) 205/60R16 M+S K04) 215/55R16 M+S K04) K85) 215/60R16 M+S K04) K84) K85) 225/55R16 M+S K02) K85) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 10 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 11 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Zubehörkit: 4635 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Zubehörkit: 4635 Anzugsmoment: 110 Nm E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm). E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm). E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G8L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 12 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 13 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, • die Befestigungsnieten sind zu entfernen, • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, • die Befestigungsnieten sind zu entfernen, • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000683-F0-306 Anlage-Nr. : 8 Seite : 14 / 14 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DF706 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 8 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ DF706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH Geschäftsstelle Essen, 27.11.2018