Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NBU 859
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: NBU859 112G
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Effektive Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: RH 64880
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7L, F1X, F2AT, F2GT, FMX, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4897 140 Nm
G5L, UKL-L M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
F2AT e1*2007/46*1675*..
F2GT e1*2007/46*1677*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170 BMW 2er Active Tourer, 235/35R19 A02) bis A10)
Active Tourer xDrive, Gran A01)K01)K02)K18)K28)
Tourer, Gran Tourer xDrive
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive, 225/40R19 A02) bis A10)B35)
BMW 5er Hybrid N235)T93) E21)ER1)
(Limousine, außer M550i
xDrive und M550d xDrive) 225/45R19
N235)
235/40R19
N245)T95)
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 195 BMW 7er 225/45R19 A02) bis A10)B55a)ER2)
(Baureihe G11) A01)G01)N235)
235/45R19
N245)
245/45R19
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Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
F1X e1*2007/46*1676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
A01)K01)K02)K89)
235/40R19
A01)K01)K02)K89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Countryman 225/40R19 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
245/35R19
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 BMW Mini Countryman 225/40R19 A02) bis A10)
John Cooper Works A01)K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 22a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden.
B35) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
sind:
- Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm
B55a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einer der folgender Bremsanlage an
Achse 1 ausgerüstet sind:
- Innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 22a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von siehe Tabelle. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
225/45R19 2089 1380
235/45R19 2120 1368
245/45R19 2144 1355
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter
der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
- die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
- Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
RZ-064372-K0-306-22a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 22a
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 22a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.01.2018
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