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							Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
920XX-5120A35726 PCD 5x120                  ohne                        72,6                    855     2365    09/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X3; (nur BMW X3, BMW X4)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 5K; X70; X6; 5L; GT; 3C; K-N1; 3-V
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm für Typ : GT; K-N1; X6; X70; 3C; 3-V; 5K; 5L
                                          140 Nm ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X3
Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F                     BMW X6 (Baureihe
                                                                                           E71);
                                              315/35R20 106 57F; 575                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                           71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                           76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 275/30R20 93Y 11A; 244; 247; 27B;                ab
                                                        27H; 56G; 57F; 67X                 e1*2007/46*0559*01;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                           71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74D; 76B
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 275/25R20 91Y 11A; 22L; 22Q; 24D;              4er Gran Coupe (F36);
                                                        27B; 27F; 5GG; 56G;              ab
                                                        57F; 679                         e1*2007/46*0316*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AA;
                                                                                         71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 275/25R20 91Y 11A; 22L; 22Q; 24D;          ab
                                                            27B; 27F; 5GG; 56G;          e1*2007/46*0316*09;
                                                            57F; 679                     4er Cabrio (F33);
                                                                                         Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 6AA;
                                                                                         71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..   100 - 265 275/25R20 91      11A; 22L; 22Q; 24D;      ab
                                                                27B; 27F; 56G; 57F;      e1*2007/46*0316*08;
                                                                679                      4er Coupe (F32);
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F                    BMW X6 (Baureihe
                                                                                         E71);
                                              315/35R20 106 57F; 575                     bis
                                                                                         e1*2007/46*0412*07;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 275/35R20 98      GAF; 11A; 244; 247;          BMW X3; BMW X4;
                                                            27B; 57F                     Allradantrieb;
                                              285/35R20 100 11A; 244; 247; 27B;          Heckantrieb;
                                                            57F; 99K                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                         76B
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 275/35R20 102 11A; 248; 57F; 575              Nur BMW 5er Gran
                                           285/30R20 99  11A; 244; 57F; 68Q;             Turismo;
                                                         68V                             Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74D; 744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/30R20         GAB; 11A; 24M; 271;          Nur BMW 5er Touring;
                                                            51G; 56G; 57F                Allradantrieb;
                                              285/30R20 99Y nicht                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Hinterachslenkung;           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                            11A; 24D; 271; 57F;          71K; 721; 729; 73C;
                                                            998
                                                                                         74D; 76B
5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 275/30R20     GAB; 11A; 24M; 271;          Nur BMW 5er Touring;
                                                            51G; 56G; 57F                Heckantrieb;
                                              285/30R20 99Y nicht                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Hinterachslenkung;           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                            11A; 24D; 271; 57F;          71K; 721; 729; 73C;
                                                            68V
                                                                                         74D; 76B
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/30R20     GAB; 11A; 24M; 271;          Stufenheck;
                                                            51G; 56G; 57F                Allradantrieb;
                                              285/30R20 99Y nicht                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Hinterachslenkung;           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                            11A; 24D; 271; 57F;          71K; 721; 729; 73C;
                                                            998
                                                                                         74D; 76B
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/30R20     GAB; 11A; 24M; 271;          Stufenheck;
                                                            51G; 56G; 57F                Heckantrieb;
                                              285/30R20 99Y nicht                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Hinterachslenkung;           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                            11A; 24D; 271; 57F;          71K; 721; 729; 73C;
                                                            68V
                                                                                         74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/30R20         GAB; 11A; 24M; 271;          Nur BMW 5er Touring;
                                                            51G; 56G; 57F                Allradantrieb;
                                              285/30R20 99Y nicht                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Hinterachslenkung;           12A; 51A; 56C; 71C;
                                                            11A; 24D; 271; 57F;          71K; 721; 729; 73C;
                                                            998
                                                                                         74D; 76B
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
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                                                                                                     Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 275/35R20 102 11A; 248; 57F; 575               Nur BMW 5er Gran
                                          285/30R20 99  11A; 244; 57F; 68Q;              Turismo;
                                                        68V                              Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 71C;
                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74D; 744; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
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                                                                                                     Seite: 6 von 11
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/30R20
                    Hinterachse:                          275/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
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                                                                                                     Seite: 7 von 11
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/40R20
                    Hinterachse:                        285/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
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                                                                                                     Seite: 8 von 11
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R20
     Hinterachse: 275/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/40R20
                    Hinterachse:                          305/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/40R20
                    Hinterachse:                          305/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    X3
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0512*..
       Handelsbez.:    X-REIHE (X3, X4)

       Variante(n):    BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 370                   VA
             26P                      x = 300             y = 320                   VA
             27B                      x = 330             y = 460                   HA
             27I                      x = 280             y = 410                   HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    X-N1
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0454*..
       Handelsbez.:    X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 370                   VA
             26P                      x = 300             y = 320                   VA
             27B                      x = 330             y = 460                   HA
             27I                      x = 280             y = 410                   HA
Gutachten 366-0373-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50584
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D920
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.11.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
       Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
						
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