Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL1.9855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: SPEEDLINE
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: SL1.9855.41
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Effektive Einpresstiefe: 19 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
* Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr.
47489*07) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL1.9955, SL1.9955.61 (ABE-Nr. 47489*07) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
X3, 5K, 5L, 6C, 701, 7L, K-N1, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP51117/23 140 Nm
X-N1, 3-V, M3, 3K-N1 M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V e1*2007/46*0559*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K01)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
317 bis 331 BMW M4 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K01)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
(Limousine, außer 550i und K01) ER2)
M550D)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K01) ER2)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) ER2)
225/45R19 245/40R19 A01) bis A10)
K03) ER2)V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K03) ER2)V00)
235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)
K01) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000642-H0-104-29~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
(Limousine, nur 550i und K01) ER2)
M550D)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) ER2)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
(Kombi, außer 550i und K01) ER2)
M550D)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K01) ER2)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) ER2)
225/45R19 245/40R19 A01) bis A10)
K03) ER2)V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K03) ER2)V00)
235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)
K01) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000642-H0-104-29~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
300 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
(Kombi, nur 550i und K01) ER2)
M550D)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) ER2)G01)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
230 bis 235 BMW 6er 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand K01) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K01) E19a)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K01) E19a)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) E19a)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
300 bis 330 BMW 6er 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand K01) E19a)
Coupe. Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/..) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
K01) E19a)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) E19a)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000642-H0-104-29~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
155 bis 330 BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
(Baureihe F01) K03) E50)E70)ER2)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K03) E50)E70)ER2)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1 e1*2007/46*0454*..
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
100 bis 210 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
(kleinste Serienradgröße K01) ER2)
17Zoll)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) ER2)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K01) ER2)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K01) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000642-H0-104-29~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET19 9.5x19,ET17
225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
(kleinste Serienradgröße K01) ER2)
18Zoll)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) ER2)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K01) ER2)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K01) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.41 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000642-H0-104-29~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
- Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
- Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000642-H0-104-29~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. : RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. : 29
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.9855
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 29 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.01.2018
RA-000642-H0-104-29~BM-5-120-72_5-ET19_SL1.9855.docx