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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL1.9855
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            SPEEDLINE
Montageposition:                                        Vorderachse *
Radausführung:                                           SL1.9855.31
Radgröße:                                                 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Effektive Einpresstiefe:                                    25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                             Ø72.5 Ø82 d=17mm 003 0022 211
geprüfte Radlast:                                           715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2260 mm
 * Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.31 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr.
47489*07) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL1.9955, SL1.9955.51 (ABE-Nr. 47489*07) zu
entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller    : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
390L, 390X, 392C, 3C, 3K, 3L, Radschraube, Kugel Ø 24 mm,                  AP51108/17 120 Nm
M346, M390, X1, Z89, ZR       Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 56 mm
765                           Radschraube, Kugel Ø 24 mm,        AP51117/17 140 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 55 mm
RA-000642-H0-104-30~BM-5-120-72_5-ET25_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET25          9.5x19,ET23
85 bis 240      BMW 3er                    225/35R19            225/35R19                    A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Cabrio, K03)                                              G4S)
                Coupe)
                                           245/30R19            245/30R19                    A01) bis A10)
                                           K01)

                                               225/35R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          V00)

                                               225/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          G4T)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.31 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2007/46*0316*..
3K                               e1*2007/46*0315*..
3L                               e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET25          9.5x19,ET23
85 bis 240      BMW 3er                   225/35R19            225/35R19                     A01) bis A10)
                (Limousine, bis EG-       K03)                                               E66)G4S)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;       245/30R19            245/30R19                     A01) bis A10)
                Kombi, bis EG-Genehmig.- K01)                                                E66)
                Nr. e1*2007/46*0315*05;
                Coupe/Cabrio, bis EG-     225/35R19            255/30R19                     A01) bis A10)
                Gen.-Nr.                  K03)                                               E66)V00)
                e1*2007/46*0316*07)
                                          225/35R19            265/30R19                     A01) bis A10)
                                          K03)                                               E66)G4T)V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.31 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M346                            e1*98/14*0150*.., e1*2001/116*0150*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET25          9.5x19,ET23
252             BMW M3                    225/35R19            255/30R19                     A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)           K01)                                               V00)

                                               225/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.31 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ:                         M390
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen                  Auflagen und
(kW)                                  Vorderachse            Hinterachse                     Hinweise
                                      8,5Jx19H2, ET25        9,5Jx19H2, ET23
 309          M3                      245/35R19              265/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                             V00)

Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.31 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0345*05   1060/1270(0)                                                           5/120/72.5



Typ:                         765
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0172*.., e1*2001/116*0172*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen                 Auflagen und
(kW)                                   Vorderachse            Hinterachse                    Hinweise
                                       8,5Jx19H2, ET25        9,5Jx19H2, ET23
 150 bis 327  BMW 7er                  245/45R19              275/40R19                      A01) bis A10)
                                       K01)                                                  ER2)V00)

Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.31 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0172*11   1295/1410(1565)                                                        5/120/72,5



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                             e1*2007/46*0275*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET25          9.5x19,ET23
85 bis 190      BMW X1                  235/35R19            235/35R19                       A01) bis A10)
                                        K03)

                                               235/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          V00)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.31 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-H0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET25          9.5x19,ET23
115 bis 190     BMW Z4                    225/35R19            225/35R19                     A01) bis A10)
                (serienmäßig kl.          K01)
                Sommerbereifung vorn und
                hinten 225/45R17)         235/35R19            235/35R19                     A01) bis A10)
                                          K01)K74)                                           G01)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.31 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                                e1*2001/116*0499*..
ZR                                 e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET25          9.5x19,ET23
225 bis 250     BMW Z4                      225/35R19 M+S        225/35R19 M+S               A01) bis A10)
                (serienmäßig kl.            K01)
                Sommerbereifung vorn
                225/.. und hinten 255/..)   235/35R19 M+S        235/35R19 M+S               A01) bis A10)
                                            K01)K74)                                         G01)
Die Verwendung des Rades SL1.9855, SL1.9855.31 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL1.9955 (ABE-Nr. 47489*07) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000642-H0-104-30~BM-5-120-72_5-ET25_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
     - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
     - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.


RA-000642-H0-104-30~BM-5-120-72_5-ET25_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-H0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
     hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.01.2018




RA-000642-H0-104-30~BM-5-120-72_5-ET25_SL1.9855.docx
						
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