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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL7.8855
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           SL7.8855.11
Radgröße:                                                 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Effektive Einpresstiefe:                                    22 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
Adapterscheibe:                             Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast:                                          1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
3C, 3K, 3K-N1, 3L, 3-V, 5L, 5K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            AP51117/23 140 Nm
GT, 701, 7L, K-N1, X3, X-N1,    M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
6C, M3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    2 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)K01)K04)M00)                  E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 225/45R18
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K01)K02)K82)

                                             235/40R18
                                             A01)K01)K02)K82)

                                             235/45R18
                                             A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)K01)K02)K82)                  E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01)K01)K02)K82)

                                             235/45R18
                                             A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            215/45R18                         A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)K01)K04)M00)T93)              E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 225/45R18
                e24*2007/46*0022*03, mit A01)K01)K02)K82)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                             235/40R18
                                             A01)K01)K02)K82)

                                             235/45R18
                                             A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18                            A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)K01)K02)K82)N235)                E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18
                e24*2007/46*0022*03, mit A01)K01)K02)K82)N245)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                             235/45R18
                                             A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82)N245
                                             )



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                            e1*2007/46*0559*..
3K-N1                          e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo    235/45R18                                   A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)                                EF0)

                                             245/45R18
                                             A01)K01)K02)

                                             255/45R18
                                             A01)K01)K02)K27)K28)K76)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive            225/40R18                            A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,        A01)G01)K01)K04)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..) 225/45R18
                                               A01)K01)K04)

                                            235/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            235/45R18
                                            A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                            245/40R18
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            255/35R18
                                            A01)G01)K01)K02)K82)

                                            255/40R18
                                            A01)K01)K02)K13)K22)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K82)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive            225/45R18                            A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,        A01)K01)K04)N235)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R18 M+S
                                               A01)K01)K04)

                                            235/40R18
                                            A01)G01)K01)K04)N245)

                                            235/40R18 M+S
                                            A01)G01)K01)K04)

                                            235/45R18
                                            A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)N245)

                                            235/45R18 M+S
                                            A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                            245/40R18
                                            A01)K01)K02)K82)N255)

                                            245/40R18 M+S
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            255/40R18
                                            A01)K01)K02)K13)K22)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/45R18            255/40R18          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K82)           V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/45R18                                   A02) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und A01)K03)K04)
                M550D)
                                           245/45R18
                                           A01)K01)K04)

                                            255/45R18
                                            A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    6 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/45R18                                 A02) bis A10)
                (Kombi, außer 550i und   A01)K03)K04)
                M550D)
                                         245/45R18
                                         A01)K01)K04)

                                          255/45R18
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GT                             e1*2007/46*0215*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 330     BMW 5er GT              245/50R18                                 A02) bis A10)B39)
                                        A01)K01)K04)                              E19a)EF0)

                                          255/50R18
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          265/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          275/45R18
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)B39)
                                          K01)                 K04)               E19a)EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    7 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235     BMW 6er                        225/45R18                        A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand          A01)K03)                         E19a)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 235/45R18
                                               A01)K01)K04)

                                            245/45R18
                                            A01)K01)K04)

                                            255/40R18
                                            A01)K01)K04)

                                            255/45R18
                                            A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190     BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/50R18                               A02) bis A10)B36)
                (Baureihe F01)          A01)K03)K04)                            E50)E70)

                                            255/45R18
                                            A01)K03)K04)

                                            265/45R18
                                            A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M3                             e1*2007/46*0377*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
272             BMW M2                  235/40R18 M+S                           A02) bis A10)
                                        A94)                                    EF0)

                                            235/45R18 M+S
                                            A94a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    8 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 225/55R18                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01)K01)K04)M00)N235)
                17Zoll)
                                           235/50R18
                                           A01)K01)K02)N245)

                                           245/50R18
                                           A01)K01)K02)K80)

                                           255/45R18
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R18
                                           A01)K01)K02)K80)

                                           275/45R18
                                           A01)K01)K02)K80)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K80)           V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/50R18                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01)K01)K02)K80)
                18Zoll)
                                           255/45R18
                                           A01)K01)K02)

                                           265/45R18
                                           A01)K01)K02)K80)

                                           275/45R18
                                           A01)K01)K02)K80)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K80)           V00)




RA-000852-C0-104-26~BM-5-120-72_5-ET22_SL7.8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    9 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    10 / 13                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B36) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm

B39) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø348x36 mm, Kennz. BMW 60/36 Ate
     - Achse 2 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x24 mm, Kennz. BMW 44/24 Ate

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
     - Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
     - Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
     von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
     und klebend zu befestigen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    12 / 13                                                   Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                 SL7.8855


K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
         zu klemmen.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50738
Nr. :                      RA-000852-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL7.8855


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL7.8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.07.2018




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