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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52484 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55803919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 20 EH2+ Typ 01A73
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          INDY HLT
Typ                             01A73
Radgröße                        9J x 20 EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
201          01A73 201 / XL-Ø72,56               5/120/72,56         30         690    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52484
Herstellerzeichen               OZ RACING
Radtyp und Ausführung           01A73 201
Radgröße                        9J x 20 EH2+
Einpresstiefe                   ET 30
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Tag - Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Serienschraube           Kegel 60°   130                      27,5               91700043
      M14x1,25
S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   140                      32,3               81710311

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55803919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9J x 20 EH2+ Typ 01A73
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe           100-330        245/35R20   K1a R02 T95                    A01 A12 A16
5L                                                                                A21 A58 L04
e1*2007/46*0363*..                                                                Lim V20 VA1
- mit Allradlenkung                                                               S01
BMW 5er-Reihe           100-330        245/30R20   K1a R02 T90                    A01 A12 A16
5L                      100-330        245/35R20   K1a R02 T95                    A21 A57 L05
e1*2007/46*0363*..                                                                Lim V20 VA1
- ohne Allradlenkung                                                              S01
BMW 5er-Touring         100-330        245/35R20   K1a R02 T95                    A01 A12 A16
5K, K-N1                                                                          A21 A58 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                               F40 L04 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                VA1 S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-330        245/35R20   K1a R02 T95                    A01 A12 A16
5K, K-N1                                                                          A21 A57 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                               F40 L05 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                VA1 S01
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe           230-330        245/30R20   R02 T90                        A01 A12 A16
6C                      230-330        245/35R20   R02 T91                        A21 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..                                                                L06 V20 VA1
                                                                                  S01
BMW M2                  272, 302       245/30R20   R02                            A01 A12 A16
M3                                                                                A21 B86 Cpe
e1*2007/46*0377*09-                                                               VC4 VA1 S01
BMW M3, M4              317, 331       255/30R20   R02                            A01 A12 A16
M3                      317, 331       265/30R20   R02                            A21 A58 BnK
e1*2007/46*0377*06-                                                               Cbo Cpe Lim
                                                                                  VM0 VA1 S01
BMW M5                  412,423        265/35R20   R02 T99                        A12 A16 A21
M5/M6                                                                             Lim R21 V20
e1*2007/46*0361*02-..                                                             VA1 S01
BMW X3                  100-230        245/40R20   K1a R02                        A01 A12 A16
X3, X-N1                100-230        255/35R20   K1a K1b R02                    A21 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;     100-230        265/35R20   K1a K1b R02                    VA1 S01
e1*2007/46*0454*..      100-230        275/35R20   K1c R02
- incl. Facelift 2014
BMW X3                  100-210        245/35R20   K1b R02                        A01 A12 A16
X83                     100-210        255/35R20   K1a K1b R02                    A21 V20 VA1
e1*2001/116*0249*..                                                               S02
BMW X4                  100-230        245/40R20   K1a R02                        A01 A12 A16
X3, X-N1                100-230        255/35R20   K1a K1b R02                    A21 B90 V20
e1*2007/46*0512*11-     100-230        265/35R20   K1a K1b R02                    VA1 S01
..;                     100-230        275/35R20   K1c R02
e1*2007/46*0454*13-..




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55803919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9J x 20 EH2+ Typ 01A73
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4                  100-230        245/40R20   R02                                   A01 A12 A16
X3, X-N1                100-230        255/35R20   K1a R02                               A21 B90 KMV
e1*2007/46*0512*11-     100-230        265/35R20   K1a R02                               V20 VA1 S01
..;                     100-230        275/35R20   K1a R02
e1*2007/46*0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55803919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9J x 20 EH2+ Typ 01A73
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 8

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B86   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 380 mm an Achse 1.

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52484 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55803919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 20 EH2+ Typ 01A73
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 8

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52484 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55803919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 20 EH2+ Typ 01A73
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 8

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/45R20      305/40R20
Nr. 21   275/50R20      305/45R20
Nr. 22   285/40R20      325/35R20
Nr. 23   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 11, Gutachten Nummer 55805719, Ausfertigung 1
(RADTYP 01A77) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52484 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55803919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 20 EH2+ Typ 01A73
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 8

VC4     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 245/30R20         265/30R20
Nr. 2 255/30R20         275/30R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VM0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   255/30R20     265/30R20, 275/30R20, 305/25R20
Nr.   2   255/35R20     265/35R20, 275/35R20, 285/30R20, 295/30R20, 305/30R20, 315/30R20
Nr.   3   265/30R20     275/30R20, 285/30R20, 315/25R20
Nr.   4   265/35R20     275/35R20, 285/35R20, 305/30R20, 315/30R20
Nr.   5   275/25R20     295/25R20
Nr.   6   275/30R20     285/30R20, 295/30R20
Nr.   7   285/30R20     295/30R20, 305/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2019 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52484 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55803919 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 20 EH2+ Typ 01A73
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Mai 2019




Pohl                                                                 00319650.DOC




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